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Patentrechtsschutz

TOP SECRET !


PATENTRECHTSSCHUTZ: "Die 3 Schritte-Formel für Ihre effiziente Schutzrechtsstrategie mit der auch Sie Ihr geistiges Eigentum vor dreisten Produktpiraten schützen."

Exklusiver PATENTRECHTSSCHUTZ gefördert durch das WIPANO Innovationförderprogramm.


patentrechtsschutz.com - Man muss nicht Albert Einstein heißen, um geniale Geistes­blitze zu haben. Erfinder­geist und Patente stellen für etliche kleine und mittlere Unternehmen (KMU) einen elementaren Wirtschafts­faktor dar. Denn Ihre Innovations­kraft kann einen beacht­lichen Anteil am Wert und am Erfolg Ihres Unternehmens ausmachen. Doch Ideenklau ist gefährlicher als Sie denken. Existenzgefährdend! Erfahren Sie deshalb jetzt... 

 

 

  • wie Sie Ihre kreative Schaffenskraft gegen Angreifer verteidigen.
  • wie Sie Ihr geistiges Eigentum vor professionellen Produktpiraten schützen.
  • wie Sie Ihre strategischen Innovationsvorteile auf nationalen
    und internationalen Märkten optimal sichern.
  • wie Sie Prozesshanseln den Wind aus den Segeln nehmen
    und lästige Gerichtsverfahren gleich von vornherein abwürgen.
 
 
 
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 ES IST EIN FAKT:  

 

Ohne eine ausgefeilte Schutzrechtsstrategie sind kleine und mittlere Unternehmen regelmäßig der Produkt- und Markenpiraterie ausgeliefert!

 


  • Deutsche Firmen leiden überdurchschnittlich oft unter Patentverletzungen
  • Ca. 71 % aller deutschen Maschinen- und Anlagenbauer betroffen
  • Über 7 Milliarden Euro Schaden pro Jahr
  • Gerichtsverfahren sind lang und kostspielig
  • Prozesse im Ausland sind besonders teuer
  • Große Gegner spielen bewusst auf Zeit
  • Vielen KMU fehlt "der lange Atem"

 

 
Der Schutz des geistigen Eigen­tums kann für KMU über Erfolg, Fortbestand oder Existenz­aufgabe entscheiden. Geniale Ideen sind mehr als nur ein Gedanken­blitz. Vielmehr sind geistige Schutzrechte echte Vermögens­werte, die einen wesentlichen Einfluss auf die wirtschaftliche Zukunft eines Unternehmens nehmen. Doch viele kleine und mittlere Unternehmen bieten ihr geistiges Eigentum als leichte Beute für Mitbewerber. Denn vielen KMU fehlt eine wirksame Strategie zum Schutz ihrer IP-Rechte ( "intellectual property", kurz IP). Im Gegensatz zu Großkonzernen versuchen viele KMU, Forscher und Erfinder, sich als "Einzelkämpfer" zu behaupten. Doch eine Idee zu haben und diese am Markt langfristig gegen Verletzungen durchzusetzen sind zweierlei. Vor allem, wenn Ihnen Produkt­piraten womöglich mit einem Pulk spezialisierter Anwälte und eigener Rechtsabteilung gegenüber stehen. Recht haben und Recht bekommen ist nicht dasselbe. Doch jeder Erfinder – ob Unternehmer oder Privatperson – hat das Recht, sein geistiges Eigentum zu verteidigen. Lesen Sie weiter wie Sie endlich Ihr strategisches Patent­management hinbekommen.
 

3 einfache, aber unglaublich wirksame Fragen
für Ihre PRAXISERPROBTE 
SCHUTZRECHTSTRATEGIE


1. Was wollen Sie schützen?

1. Was wollen Sie schützen?

Neben Ihren Sachanlagen, wie z.B. Ihren Grundstücken und Betriebsgebäuden, den technischen Anlagen und dem Maschinenpark, Ihrer Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie Ihren Finanzanlagen stellt insbesondere Ihr geistiges Eigentum einen wesentlichen immateriellen Vermögenswert dar. Ermitteln Sie, welche Schutzrechte wie z.B. Patente schützenswert sind. Sichern Sie dies dann bestmöglich gegen Nachahmer und Produktpiraten ab.

2. Wo benötigen Sie Schutz?

2. Wo benötigen Sie Schutz?

Gewerbliche Schutzrechte, z.B. technische Schutzrechte wie Patente und Gebrauchsmuster aber auch Designschutzrechte wie Geschmacksmuster oder Namens- und Kennzeichenschutzrechte wie eine Marke gelten immer nur territorial. Das bedeutet: In denjenigen Ländern, in welchen Sie diese angemeldet haben. Überlegen Sie deshalb, in welchen potenziellen Märkten (Forschung, Produktion, Absatz) Sie derzeit und in Zukunft tätig sind bzw. sein werden.

3. Wie können Sie sich schützen?

3. Wie können Sie sich schützen?

Die Wahl des Schutzinstruments hängt davon ab, was Sie schützen möchten: Je nachdem, ob es sich um eine Marke, ein Patent, ein spezielles Design oder ein Gebrauchsmuster handelt. Neue Patente sind besonders sensibel. Sie werden am häufigsten missachtet, angegriffen und verletzt. Kleinen und mittleren Unternehmen fehlt oft das erforderliche Kapital, um ihr gutes Recht wirksam zu verteidigen. Gerichtsprozesse sind langwierig und extrem kostenintensiv. Eine Lösung bietet Ihnen unser Patentrechtsschutz.


Super-GAU Ideenklau
Sichern Sie Ihr geistiges Eigentum!

PATENTRECHTSSCHUTZ ANFRAGEN


3 Erfolgs-Tools, die Sie nutzen MÜSSEN,
um Ihre Patente strategisch zu schützen.


1. Rechtliche Instrumente

  • Recherchieren Sie, dass Sie mit Ihren Ideen keine bereits existierenden Schutz­rechte verletzten.
  • Melden Sie Ihr geistiges Eigentum z.B. beim DPMA an. Das ist wichtig zum Schutz gegen Rechte­verletzer, aber auch zum Abschluss von Lizenzen.
  • Kontrollieren Sie regelmäßig Ihre Schutzrechte in Ihren Märkten.
  • Prüfen Sie, inwieweit die Verein­barung von Geheim­haltungs­pflichten mit Geschäfts­partnern und Zulieferen erforderlich ist.

2. Organisatorische Instrumente

  • Schaffen Sie institutionelle Zuständig­keiten in Ihrem Unter­nehmen speziell für das Thema "Geistige Eigentums­rechte".
  • Planen Sie für das Thema "Geistige Eigentums­rechte" ein Budget ein.
  • Schaffen Sie Methoden zur effizienten Ver­waltung Ihrer Schutz­rechte.
  • Installieren Sie Systeme zur Früher­kennung und der Abwehr von nicht gestatteten Nach­ahmungen.
  • Schützen Sie Ihre vertraulichen Informa­tionen nicht nur intern, sondern auch extern  durch eine Patent­rechts­schutz­versicherung.

3. Technische Instrumente

  • Falls technisch realisier­bar, können Sie "Black Boxes" in Ihre Produkte integrieren. Dabei handelt es sich um nicht nachbaubare Elemente, die zwingend zur Funktion Ihrer Produkte erforderlich sind.
  • Prüfen Sie darüber hinaus den Einsatz von fälschungs­sicheren Produkt- oder Ver­packungs­markierungen. So gekennzeichnet, können Behördern (z.B. Zoll) und Ihre Kunden sofort und zweifelsfrei feststellen, dass es sich bei dem Produkt um Ihr Original handelt.

Buchempfehlungen zum Patentmanagement für KMU


DIE GEHEIMWAFFE für Ihre Schutzrechte:  
exklusiv . existenzrettend . zukunftssicher

 

 

Der exklusive 3fach-Premium-Patentrechtschutz hilft Ihnen bei der

 3fach.

  • 1.  Abwehr von Schadenersatzansprüchen
  • 2.  Abwehr von Unterlassungsansprüchen
  • 3.  Abwehr von Auskunftserteilungsansprüchen
    .

 OPTIONAL  inklusive der Geltendmachung (!) Ihrer eigenen Ansprüche

 

 

 

 

Welche Schutzrechte können Sie damit absichern?

 

  • Alle bereits bestehenden und zukünftigen Rechte,
    die Sie beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) angemeldet haben.
  • Alle EP-Patente und PCT-Anmeldungen, 
    soweit sie zur Erteilung Ihres Patents geführt haben und beim DPMA eingetragen wurden.
  • Im europäischen Register aufgeführte Marken, Gebrauchs- und Geschmacksmuster.

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Was ist nicht versicherbar?

 

  • Nicht versicherbar sind Urheberrechte im Zusammenhang mit Software, Web-Desgin etc. 

NEU! Jetzt mit 3 versicherten Kostenarten


Kosten Ihres Rechtsanwalts

Rechtsanwalts­­gebühren nach dem Rechtsanwalts­­vergütungs­­gesetz (RVG) bis zu 250.000,00 Euro.*

Kosten des Gerichts

Gerichtskosten nach dem Gerichtskostengesetz (GKG) bis zu 250.000,00 Euro.*

Kosten Ihres Patentanwalts

Kosten für die Beiordnung eines Patentanwalts bis zu 250.000,00 Euro.*


* insgesamt im Rahmen der gewählten Versicherungssumme (100.000 oder 250.000 Euro)


Erstellen Sie sich Ihren eigenen RETTUNGSSCHIRM
mit unbegrenztem Straf-Rechtsschutz für ganz Europa

 

Als Geschäftsführer eines KMU tragen Sie nicht nur Verantwortung. Wenn es hart auf hart kommt, halten Sie Ihren Kopf hin. Vor allem Strafverfahren werden "persönlich". Falls Ihnen die Verletzung von Schutzrechten vorgeworfen wird, müssen Sie sich verteidigen. Insbesondere wenn Ihnen eine Ahndung gemäß der geltenden Straf- und Bußgeld­vorschriften droht. Bauen Sie um sich, Ihr Business und Ihr Vermögen eine Brandmauer. Mit der auf Wunsch erhältlichen Straf-Rechtsschutz-­Komponente genießen Sie selbst dann Versicherungsschutz, wenn ein Ermittlungs­verfahrens gegen Sie eingeleitet wird.

 

 

 

Der Patentrechtsschutz trägt die Ihnen entstehenden Kosten wie z.B.:

 

  • Verfahrenskosten
  • Rechtsanwaltskosten (angemessene Honorarvereinbarung)
  • Sachverständigenkosten (bis max. 155.000,00 €)
  • Reisekosten der Anwälte und Versicherten
  • Übersetzungs- und Dolmetscherkosten
  • Nebenklagekosten
  • Kautionskosten zum Zwecke der Haftverschonung

 

 

 

Aber das ist noch längst nicht alles: Der Patentrechtsschutz bietet Ihnen enorme Vorteile durch folgende versicherte Tätigkeiten:

 

  • Tätigkeiten bei Durchsuchungen
  • Beschlagnahmen und Vernehmungen
  • Firmenstellungnahme (für den Inhaber)
  • Zeugenbeistandschaften (für den Inhaber)
  • Tätigkeiten im Verwaltungsverfahren (für den Inhaber)

Insbesondere bei juristischen Ahndungen nach:

  • §§ 95 a, b und c 
  • § 96
  • §§ 106 bis 108 b
  • § 111 a UrhG
  • § 143 MarkenG
  • § 263 StGB

Mitversichert im Rahmen des Patenrechtsschutz sind:

  • Versicherungsnehmer.
  • Gesetzliche Vertreter des Versicherungsnehmers.
  • Alle dauerhaft oder zeitweise beschäftigten Betriebsangehörigen und Gesellschafter.
  • Alle rechtlich unselbstständigen Niederlassungen.

10 häufige Fragen zum Patentrechtsschutz

Sind alle gewerblichen Schutzrechte mitversichert? 

 
 FRAGE   Als mittelständisches Unternehmen im Maschinen- und Anlagenbau stellen wir Produkte her für die wir diverse Patente, Marken, Gebrauchs- und Geschmacksmuster (Schutzrechte) halten. Außerdem kommen für unsere neuen Entwicklungen pro Jahr etliche Schutzrechte hinzu. Sind diese alle mitversichert? 

 ANTWORT   Ja, bei Patenten, die beim DPMA (Deutsches Patent- u. Markenamt) angemeldet wur-
den bzw. erteilten EU-Patenten, die ebenfalls beim DPMA aufgeführt sind, ist dies der Fall. Darüber hinaus sind alle im Deutschen oder Europäischen Register aufgeführten Marken, Gebrauchs- oder Geschmacksmuster automatisch mit in den Versicherungsschutz eingeschlossen.

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Haben wir Schutz für EU-Patente, Marken und Geschmacksmuster?

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 FRAGE   Wir haben Schutzrechte beim DPMA, aber auch EU-Patente sowie Marken und Geschmacksmuster im Europäischen Register eintragen lassen. Haben wir auch für diese Rechte Schutz nach den Versicherungsbedingungen?

 ANTWORT   Ja, entscheidend ist, dass der Wohnsitz (bei Privatpersonen) bzw.der Hauptsitz (bei Unternehmen) unseres Versicherungsnehmers in Deutschland oder Österreich liegt. Patente müssen nach der europäischen Erteilung auch beim DPMA eingetragen sein. Bei Marken, Gebrauchs- und Geschmacksmustern reicht es aus, wenn sie im Europäischen Register aufgeführt sind.

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Was passiert beim Verkauf von Patenten? 

 

 FRAGE   Geht der Versicherungsschutz beim Verkauf oder der Übertragung von Patenten automatisch auf den Erwerber über?

 ANTWORT   Nein, Sie als unser Versicherungsnehmer sind entscheidend. Da wir nicht das einzelne Recht, sondern den Rechteinhaber versichern, müsste beim Erwerber eine eigene Patent- und Markenrechtsschutzversicherung bestehen. Dann wären die neu hinzukommenden Rechte automatisch mitversichert.

 

Wieso gilt das Urheberrecht mitversichert?

 

 FRAGE   Warum ist das Urheberrecht mitversichert, obwohl man dieses doch gar nicht beim DPMA anmelden kann?

 ANTWORT   Wir haben das Urheberrecht mit in den Versicherungsschutz aufgenommen, um Grenzfälle in den Versicherungsschutz mit aufzunehmen. Es gibt Sachverhalte, bei denen man entweder beispielsweise von einem Geschmacksmuster oder von einem Urheberrecht ausgehen kann. Damit es diesbezüglich keine Diskussionen gibt, gilt das Urheberrecht mitversichert. Dies stellt für Sie als Kunde eine am Markt kaum zu findende Leistungserweiterung und zusätzliche Sicherheit im Schadenfall dar.

 

Wie hoch sind der Beitrag und die Versicherungssumme?


 FRAGE
  Wovon hängt die Höhe des zu zahlenden Beitrags ab? 

 ANTWORT   Die Höhe des Beitrags zur Patentrechtsschutzversicherung hängt von der von Ihnen gewählten Versicherungssumme ab. Ihnen stehen 100.000 Euro oder 250.000 Euro zur Wahl. Der Versicherer stellt Ihnen die gewählte Versicherungssumme maximal zweimal pro Versicherungsjahr zur Verfügung. Darüber hinaus richtet sich der Beitrag nach dem Alter Ihres Unternehmens ( 0-5 Jahre oder älter als 5 Jahre).

 

Welche Selbstbeteiligung ist möglich?

 

 FRAGE   Kann ich meinen Beitrag durch eine Eigenbeteiligung reduzieren?

 ANTWORT   Ja! Sie können zwischen einer Selbstbeteiligung in Höhe von 2.500 Euro oder 5.000 Euro wählen. Ab einer Schadenzahlung von 50.001 Euro gilt darüber hinaus ein zusätzlicher Selbstbehalt von 10 % vereinbart. 

 

Wer ist versichert?

 

 FRAGE   Welche Personen und Betriebe sind im Patentrechtsschutz versichert?

 ANTWORT   Im Rahmen des Patentrechtsschutz sind neben dem  Versicherungsnehmer auch dessen gesetzliche Vertreter und alle dauerhaft oder zeitweise beschäftigten Betriebsangehörigen und Gesellschafter mitversichert. Dies gilt auch für alle rechtlich unselbstständigen Niederlassungen. 

 

Was ist versichert?

 

 FRAGE   Welche Anspruchsarten sind im Patentrechtsschutz abgesichert?

 ANTWORT   Der Patentrechtsschutz bietet Ihnen Versicherungsschutz zur Abwehr von Schadenersatzansprüchen, von Unterlassungsansprüchen und von Auskunftserteilungsansprüchen.
Optional können Sie auch die Geltendmachung Ihrer Ansprüche einschließen.

 

Welche Kosten sind versichert?

 

 FRAGE   Welche Kosten übernimmt der Patentrechtsschutz?

 ANTWORT   Im Rahmen des Patentrechtsschutz sind die Kosten Ihres Rechtsanwalts, d.h. die entstehenden Rechtsanwalts­­gebühren nach dem Rechtsanwalts­­vergütungs­­gesetz (RVG) versichert. Ebenso werden die Gerichtskosten nach dem Gerichtskostengesetz (GKG) übernommen. Dies gilt auch für die Kosten eines beigeordneten Patentanwalts. Die maximale Versicherungssumme beträgt für alle Kosten zusammen maximal bis zu 250.000,00 Euro. 

 

Welche Schutzrechte sind versichert?

 

 FRAGE   Für welche Arten von Schutzrechten bietet der Patentrechtsschutz Schutz?

 ANTWORT   Der Patentrechtsschutz gilt für Ihre bereits bestehenden und zukünftigen Rechte, die Sie beim DPMA angemeldet haben. Dies gilt auch für alle EP-Patente und PCT-Anmeldungen soweit diese zur Erteilung Ihres Patents geführt haben und ebenfalls beim DPMA eingetragen sind. Ebenso erstreckt sich der Versicherungsschutz auf Ihre im europäischen Register aufgeführten Marken, Gebrauchs- und Geschmacksmuster.

 

Was ist WIPANO?

 

 FRAGE   Wofür steht WIPANO und wie kann ich davon profitieren?

 ANTWORT   WI PA NO steht für "Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen". Es handelt sich um ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi). WIPANO soll das kreative Potenzial vor allem kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) fördern. Darüber hinaus sollen die wirtschaftliche Verwertung des geistigen Eigentums effizient durch Patente und Gebrauchsmuster geschützt werden.

 

 


ACHTUNG: Der Patentrechtsschutz gilt exklusiv für Erfinder mit Geschäfts- oder Wohnsitz in Deutschland oder Österreich!


Unternehmen (KMU)

mit Geschäftssitz
in Deutschland oder Österreich

Private Erfinder "Einzelkämper"

mit Wohnort 
in Deutschland oder Österreich


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Sie müssen nur das richtge System anwenden und ein paar simple Vorkehrungen treffen - schon kann der Patentrechtsschutz Ihre persönliche Chinesische Mauer sein. Ein juristischer Schutzwall für Ihre genialen Ideen. Ein Bollwerk, an dem sogar die gerissensten Produktpiraten erfolglos abprallen. Errichten Sie jetzt diesen undurchdringlichen Schutzwall rund um Ihr geistiges Eigentum. Versicherungsschutz besteht für folgende Risiken:

 

1.   PATENT-RECHT

2.   URHEBER-RECHT

3.   MARKEN-RECHT

4.   GESCHMACKSMUSTER-RECHT

5.   GEBRAUCHSMUSTER-RECHT


Sie haben die Nase das entscheidende Stück vorn - mit dem entsprechenden Patentrechtsschutz-KNOW-HOW geht das!

Ersparen Sie sich beim Entwurf Ihrer Schutzrecht-Strategie die gefährliche Versuch-und-Irrtum-Methode. Machen Sie gleich alles richtig - mit dem exklusiven Patentrechtsschutz für kleine und mittlere Unternehmen. Holen Sie sich diese geniale Vollkasko-Versicherung für Ihr geistiges Eigentum! Am besten noch heute.

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Aber der Patentrechtsschutz kann Sie souverän schützen - und damit alles, was Sie Ihrer kreativen Schaffenkraft zu verdanken haben. Fordern Sie jetzt den Fragebogen zum Patentrechtsschutz an, damit wir für Sie prüfen können, ob Sie für diese innovative Absicherung in Frage kommen.


Ihr Patentrecht-Schutz erfolgt in 3 simplen Schritten:


1. FRAGEBOGEN ANFORDERN

2. ANGEBOT ERHALTEN

3. VERTRAG ABSCHLIESSEN