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Pferdekrankenversicherung

Auf allen vier Hufen fest im Leben stehen

Jeder Pferdebesitzer kennt es sicherlich: Ob auf der Weide beim Grasen oder „Spielen“, beim Ausritt im Gelände oder gar bei einem sportlichen Turnier – schnell ist eine kleinere oder größere Verletzung zugezogen.

Bei größeren Verletzungen oder gar längeren Tierklinikaufenthalten können die Kosten schnell mehrere Tausend Euro betragen und unvorhergesehen ein großes Loch im persönlichen Finanzplan reißen. Beispiel: Eine Kolikbehandlung, die häufigste Erkrankung bei Pferden, kann im Durchschnitt (OP, mit Klinikaufenthalt, Vor- und Nachbehandlung) zwischen 3.500 € und 5500 € kosten. Im schlimmsten Fall steht dann sogar die Frage im Raum, ob man sich die Behandlung überhaupt leisten kann.

Mit einer Pferdekrankenversicherung halten Sie diese Kosten in einem überschaubaren Rahmen – von der Vorsorge über die Diagnose bis hin zur ambulanten oder stationären Behandlung. In der Regel bei freier Tierarzt- und Tierklinikwahl.


Das leistet die Versicherung


Vorsorge

Zum Leistungsumfang einer Pferdekrankenversicherung gehören auch Kosten für die regelmäßige Vorsorge wie für Impfungen oder Wurmkuren.

Diagnostik

Die Pferdekrankenversicherung kommt auch für teure Diagnosen mittels MRT, CT oder Röntgengerät auf. Außerdem gewährt Ihnen der Versicherer bei der Suche nach einem Tierarzt oder einer Tierklinik freie Wahl.

Behandlungen

Der Versicherer übernimmt Kosten sowohl für ambulante als auch stationäre Behandlungen und sogar alternative Heilmethoden.

Operationen

Der Versicherungsschutz gilt auch für Kosten durch krankheits- oder unfallbedingte Operationen – inklusive Voruntersuchung und Nachbehandlung. Dieser Bereich kann bei Bedarf auch einzeln durch eine Pferde-OP-Versicherung abgedeckt werden.


Foto von Jonathan Bean auf Unsplash


Darauf sollten Sie vor dem Abschluss achten:

  • Wartezeit: Üblicherweise unterscheidet man bei der Pferdekrankenversicherung zwischen dem Versicherungsbeginn und dem Beginn der Erstattungspflicht. Das bedeutet, dass es eine Wartezeit nach dem Vertragsabschluss gibt, in der die Kosten für eine Operation oder Behandlung bisher nicht übernommen werden. Je nach Versicherer schwankt dieser Zeitraum zwischen 30 Tagen und 3 Monaten. Kosten für den Vorsorgeschutz oder die akute Behandlung nach Unfällen werden allerdings auch innerhalb der Wartezeit übernommen.  
  • Selbst­behalt: Der Selbst­behalt definiert, bis zu welcher Höhe Sie die Kosten für eine Behandlung selbst tragen müssen, bis die Versicherung einspringt. Die monatliche Prämie ist bei Tarifen mit Selbst­behalt in der Regel günstiger. Kommt es jedoch zum Versicherungsfall, entstehen für Sie zum Teil erhebliche Zusatzkosten, wodurch der vermeintlich günstige Tarif deutlich teurer wird. Tarife ohne Selbst­behalt sind daher letztlich die deutlich bessere Wahl.

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