Was tun bei Leerstand und Stilllegung? Die Corona-Pandemie hat das Geschäftsleben in weiten Teilen zum Stillstand verdammt. Die Herausforderungen aufgrund Covid-19 sind immens. Es gibt unterschiedlichste Ursachen, weshalb ein Betrieb oder Teile davon nicht wie gewohnt genutzt werden. Dies kann aufgrund einer behördlichen Anordnung, einer Erkrankung des Inhabers oder z.B. aufgrund einer Nichtvermietung eintreten. Der Leerstand oder die Stilllegung können vorrübergehend oder auf Dauer angelegt sein. Auch wenn der Betrieb steht, bleiben existenzgefährdende Risiken bestehen oder nehmen gar zu.
Dies gilt insbesondere für die klassischen Gefahren:
Um den Versicherungsschutz auch in Situationen wie der dauerhaften oder vorübergehenden Stilllegung bzw. Leerstand des Betriebes oder des Gebäudes (auch Teilbereiche) aufrecht zu erhalten, müssen dabei einige Obliegenheiten und Sicherheitsvorschriften beachtet werden.
Wichtig in besonderen Situationen wie z.B. bei behördlich angeordneter Stilllegung ist es, die bestehenden und zusätzlich auftretenden Risiken nicht aus dem Blick zu verlieren. Nur wer rechtzeitig die richtigen Maßnahmen ergreift, kann seinen Versicherungsschutz erhalten.
Die Obliegenheiten und Sicherheitsvorschriften können sich von Versicherer zu Versicherer unterscheiden. Grundsätzlich verweisen die meisten Gewerbe- und Industrieversicherer auf die nachfolgenden Vorkehrungen:
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