direkt zum Seiteninhalt
Logo von ORTHEY CONSULT – Versicherungsmakler & Risikoberatung für Unternehmen
BU trotz Psychotherapie – was ist möglich? | ORTHEY CONSULT

 

BU trotz Psychotherapie:
Was ist möglich?

Eine frühere oder laufende Psychotherapie bedeutet nicht automatisch, dass du keine Berufs­unfähig­keitsversicherung bekommst. Entscheidend sind deine konkrete gesundheitliche Vorgeschichte und die individuelle Risikobewertung des Versicherers.

Eine anonyme Risikovoranfrage zeigt, wie Versicherer deine Situation vor dem BU-Antrag einschätzen.

BU-Risikovoranfrage prüfen →

Wie funktioniert eine Risikovoranfrage? →

 Anonym vorprüfen   Kein offizieller Antrag   Kostenlos, auch ohne Abschluss 

     

 

 

 

 

 

Kann ich trotz Psychotherapie eine Berufs­unfähig­keitsversicherung bekommen?

Ja, eine Psychotherapie schließt eine Berufs­unfähig­keitsversicherung nicht automatisch aus. Entscheidend sind deine konkrete gesundheitliche Vorgeschichte, die im Antrag gestellten Gesundheitsfragen und die individuelle Risikobewertung des jeweiligen Versicherers.

Dabei können unter anderem Anlass, Diagnose, Dauer und Verlauf der Therapie, Zeitpunkt der Behandlung, Arbeitsunfähigkeitszeiten, Medikamente und dein heutiger Gesundheitszustand eine Rolle spielen.

Deshalb lässt sich die Frage "BU trotz Psychotherapie – ja oder nein?" nicht seriös pauschal beantworten. Jeder Fall muss anhand der konkreten Gesundheitsgeschichte und der jeweiligen Versicherungsbedingungen betrachtet werden.

Berufs­unfähig­keitsversicherung für Selbstständige →

 

 


 

Warum ist Psychotherapie bei einer BU-Gesundheitsprüfung relevant?

Bei einer Berufs­unfähig­keitsversicherung möchte der Versicherer das individuelle Risiko einschätzen. Deshalb fragt er im Antrag nach bestimmten Erkrankungen, Beschwerden, Behandlungen und weiteren gesundheitlichen Umständen aus festgelegten Zeiträumen.

Psychotherapien können dabei eine Rolle spielen, weil sie auf eine psychische Erkrankung oder Beschwerden hinweisen können, die für die Risikoprüfung relevant sind.

Das bedeutet aber nicht, dass eine Psychotherapie automatisch zu einer Ablehnung führt. Entscheidend sind die konkreten Umstände: Welche Beschwerden lagen vor? Wie lange wurden sie behandelt? Ist die Therapie abgeschlossen? Gab es Rückfälle oder weitere Behandlungen? Und vor allem: Wie bewertet der jeweilige Versicherer diese Angaben?

Genau deshalb ist es wenig sinnvoll, allein aus dem Stichwort "Psychotherapie" auf die Versicherbarkeit zu schließen.

 

 


 

Wovon hängt es ab, wie eine Psychotherapie bei der BU bewertet wird?

Für die Risikoprüfung zählt nicht allein, dass eine Psychotherapie stattgefunden hat. Entscheidend ist das Gesamtbild.

 

Faktor Warum kann er relevant sein?
Grund der Therapie Welche Beschwerden oder Diagnose standen hinter der Behandlung?
Dauer der Behandlung Wie lange wurde die Psychotherapie durchgeführt?
Zeitpunkt Wie lange liegt die Behandlung beziehungsweise das Therapieende zurück?
Verlauf Wie haben sich die Beschwerden entwickelt? Gab es weitere Beschwerden, Rückfälle oder Behandlungen?
Aktueller Gesundheitszustand Wie ist die gesundheitliche Situation heute?
Weitere Behandlungen Gab es danach weitere Therapien, Behandlungen oder Medikamente?
Gesundheitsfragen Welche konkreten Zeiträume und Sachverhalte fragt der jeweilige Versicherer ab?

Welche Faktoren im Einzelfall berücksichtigt werden, hängt von den konkreten Gesundheitsfragen und der individuellen Risikoprüfung des jeweiligen Versicherers ab.

 

Auch die genaue Fragestellung des Versicherers ist wichtig. Versicherer fragen nicht alle mit identischen Formulierungen und Zeiträumen nach.

Deshalb kann man nicht seriös sagen: "Psychotherapie länger als X Jahre = kein Problem" oder "Psychotherapie führt immer zu einem Ausschluss." So einfach ist die Risikoprüfung nicht.

Entscheidend ist vielmehr, wie deine konkrete gesundheitliche Vorgeschichte aussieht und welcher Versicherer sie wie bewertet.

 

 

 

Wie lange muss eine Psychotherapie für eine BU zurückliegen?

Eine pauschale Frist, nach der eine frühere Psychotherapie bei einer BU grundsätzlich keine Rolle mehr spielt, gibt es nicht.

Entscheidend ist, welche Gesundheitsfragen der jeweilige Versicherer stellt und welchen Zeitraum diese Fragen erfassen. Deshalb kann eine Behandlung, die schon einige Jahre zurückliegt, bei einem Versicherer anders behandelt werden als bei einem anderen.

Auch der Zeitpunkt allein sagt noch wenig aus. Für die Risikoprüfung kann beispielsweise relevant sein, weshalb die Therapie begonnen wurde, wie lange sie gedauert hat, ob weitere Beschwerden oder Behandlungen hinzugekommen sind und wie der aktuelle Gesundheitszustand aussieht.

Deshalb solltest du dich nicht allein an einer vermeintlichen "5-Jahres-" oder "10-Jahres-Regel" orientieren.

Entscheidend sind die konkreten Gesundheitsfragen und die individuelle Risikobewertung.

 

 


 

Spielt es eine Rolle, warum ich eine Psychotherapie gemacht habe? 

Ja. Für die Risikoprüfung kann es einen erheblichen Unterschied machen, warum eine Psychotherapie stattgefunden hat.

Eine Therapie kann ganz unterschiedliche Ursachen haben – etwa eine vorübergehende Belastungssituation, Angst- oder Panikbeschwerden, eine Depression, ein Burnout oder andere psychische Beschwerden. Auch der Verlauf kann sehr unterschiedlich sein.

Für den Versicherer ist deshalb wichtig, was konkret behandelt wurde, wie die Beschwerden verlaufen sind, wie lange die Behandlung gedauert hat und wie es dir heute geht.

Allein aus der Tatsache, dass du eine Psychotherapie gemacht hast, lässt sich deshalb keine seriöse Aussage über deine BU-Versicherbarkeit ableiten.

Genau hier kann die individuelle Prüfung helfen: Sie zeigt, wie ein Versicherer deinen konkreten Fall voraussichtlich bewertet.

Auch eine Psychotherapie wegen Panikattacken oder Angstbeschwerden bedeutet nicht automatisch, dass eine BU ausgeschlossen ist. Für die Risikoprüfung kommt es unter anderem darauf an, welche Beschwerden bestanden, wie lange sie behandelt wurden, ob die Therapie abgeschlossen ist und wie sich die Situation heute darstellt. Entscheidend bleibt die individuelle Bewertung durch den jeweiligen Versicherer.

 

 


 

Ist eine BU nach abgeschlossener Psychotherapie möglich? 

Ja, eine abgeschlossene Psychotherapie kann bei der Risikoprüfung anders bewertet werden als eine laufende Behandlung. Daraus lässt sich aber noch keine allgemeine Aussage über die Versicherbarkeit ableiten.

Für den Versicherer können unter anderem der Grund der Therapie, der Behandlungsverlauf, der Zeitraum seit dem Therapieende und mögliche weitere psychische Beschwerden relevant sein.

Deshalb bringt auch eine abgeschlossene Therapie nicht automatisch eine normale Annahme mit sich. Entscheidend bleibt der konkrete Einzelfall – und die Frage, wie der jeweilige Versicherer diesen Fall bewertet.

Gerade wenn die Therapie schon länger zurückliegt, kann eine anonyme Risikovoranfrage sinnvoll sein. So lässt sich vor einem offiziellen Antrag klären, welche Einschätzung ausgewählte Versicherer voraussichtlich abgeben.

 

 


Thomas Orthey – Versicherungsexperte bei ORTHEY CONSULT
THOMAS ORTHEY SAGT DAZU
„Bei einer Psychotherapie entscheidet nicht allein die Diagnose. Entscheidend ist, wie der Versicherer die konkrete gesundheitliche Vorgeschichte bewertet.“
Thomas Orthey
Versicherungsexperte · ORTHEY CONSULT
Mehr über Thomas Orthey →
 

Was muss ich bei der BU-Gesundheitsprüfung zu einer Psychotherapie angeben? 

Welche Angaben du machen musst, richtet sich immer nach den konkreten Gesundheitsfragen des jeweiligen Versicherers. Deshalb gibt es keine pauschale Liste, die für jeden BU-Antrag gilt.

Entscheidend ist, die Fragen genau zu lesen und innerhalb der jeweils genannten Zeiträume vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten. Auch eine abgeschlossene Psychotherapie kann dabei relevant sein, wenn sie vom Versicherer abgefragt wird.

Gerade bei psychischen Beschwerden ist es oft nicht einfach, die eigene Krankengeschichte aus dem Gedächtnis korrekt zusammenzustellen. Eine sorgfältige Vorbereitung kann deshalb helfen, spätere Rückfragen und Missverständnisse zu vermeiden.

Eine Risikovoranfrage ist kein Weg, Gesundheitsangaben wegzulassen. Sie soll vielmehr vor dem offiziellen Antrag zeigen, wie Versicherer die vorhandenen Angaben voraussichtlich bewerten.

 

 


 

Kann Psychotherapie zu einem Risikozuschlag bei der BU führen?

Ja, das ist grundsätzlich möglich. Ein Versicherer kann eine gesundheitliche Vorgeschichte bei der BU beispielsweise durch einen Risikozuschlag berücksichtigen.

 

Mögliche Entscheidung Was bedeutet das?
Annahme ohne besonderen Zuschlag Der Versicherer bietet Versicherungsschutz zu den normalen Bedingungen an.
Risikozuschlag Der Beitrag kann aufgrund des individuellen Risikos höher ausfallen.
Leistungsausschluss Bestimmte Risiken bzw. Ursachen können vom Versicherungsschutz ausgeschlossen werden.
Zurückstellung Die Entscheidung über den Versicherungsschutz wird zunächst aufgeschoben.
Ablehnung Der Versicherer bietet den gewünschten Versicherungsschutz nicht an.

Welche Entscheidung im Einzelfall getroffen wird, hängt von der konkreten gesundheitlichen Vorgeschichte und der individuellen Risikoprüfung des jeweiligen Versicherers ab.

 

Welche Entscheidung getroffen wird, hängt vom konkreten Fall und von der Risikoprüfung des jeweiligen Versicherers ab. Deshalb sollte ein möglicher Risikozuschlag nicht als feste Folge einer Psychotherapie verstanden werden.

Gerade hier kann der Vergleich verschiedener Versicherer interessant sein. Es kommt nicht nur darauf an, ob eine BU grundsätzlich angeboten wird, sondern auch darauf, zu welchen Bedingungen der Versicherungsschutz möglich ist.

 

 

Du willst wissen, wie Versicherer deine Situation einschätzen könnten? 

Dann musst du nicht gleich einen offiziellen BU-Antrag stellen. Eine anonyme Risikovoranfrage kann zunächst zeigen, wie ausgewählte Versicherer deine gesundheitliche Vorgeschichte voraussichtlich bewerten.

Dafür werden die relevanten Angaben zu deiner Psychotherapie und deiner übrigen Gesundheitssituation sorgfältig aufbereitet und gezielt bei passenden Versicherern angefragt.

So bekommst du eine bessere Entscheidungsgrundlage, bevor du dich für einen offiziellen Antrag entscheidest.

Die Risikovoranfrage ist für dich kostenlos. Weder Versicherer noch ORTHEY CONSULT oder ein eingebundener Spezialist aus unserem Netzwerk berechnen dir dafür zusätzliche Kosten.

 

Anonyme BU-Risikovoranfrage starten →

 

 


 

Psychotherapie bedeutet nicht automatisch eine Ablehnung der BU 

Eine frühere oder laufende Psychotherapie führt nicht automatisch zur Ablehnung einer Berufs­unfähig­keitsversicherung. Entscheidend sind die konkrete gesundheitliche Vorgeschichte, die jeweiligen Gesundheitsfragen und die individuelle Risikobewertung des Versicherers.

Je nach Fall kann eine Versicherung beispielsweise ohne besonderen Zuschlag angenommen werden, mit einem Risikozuschlag verbunden sein, einen Leistungsausschluss enthalten, zurückgestellt oder abgelehnt werden.

Auch verschiedene Versicherer können dieselbe gesundheitliche Vorgeschichte unterschiedlich bewerten.

Deshalb gibt es weder die pauschale Regel "Psychotherapie = keine BU" noch die umgekehrte Garantie, dass sie nach einer bestimmten Anzahl von Jahren garantiert keine Rolle mehr spielt

Was in deinem konkreten Fall möglich ist, lässt sich erst anhand der individuellen Risikoprüfung beurteilen.

 

 


 

Häufige Fragen zur BU trotz Psychotherapie  

 

Kann ich trotz einer früheren Psychotherapie eine BU abschließen?

Ja, das kann möglich sein. Eine frühere Psychotherapie führt nicht automatisch zu einer Ablehnung. Entscheidend sind die konkrete gesundheitliche Vorgeschichte, die jeweiligen Gesundheitsfragen und die Risikobewertung des Versicherers.

Kann ich während einer laufenden Psychotherapie eine BU abschließen?

Auch das lässt sich nicht pauschal beantworten. Eine laufende Behandlung kann bei der Risikoprüfung eine Rolle spielen. Entscheidend sind unter anderem der Grund der Therapie, die aktuelle Situation und die konkrete Bewertung des Versicherers.

Wie lange darf eine Psychotherapie zurückliegen, damit sie bei der BU keine Rolle mehr spielt?

Eine allgemeingültige Frist gibt es nicht. Maßgeblich sind die konkreten Gesundheitsfragen des Versicherers und die dort abgefragten Zeiträume. Deshalb sollte man sich nicht auf eine pauschale 5- oder 10-Jahres-Regel verlassen.

Muss ich eine frühere Psychotherapie im BU-Antrag angeben?

Das hängt von den konkreten Gesundheitsfragen und den darin genannten Zeiträumen ab. Werden entsprechende Behandlungen oder Beschwerden abgefragt, müssen die Fragen vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden. Entscheidend ist deshalb immer der konkrete Fragenkatalog des Versicherers.

Kann ich nach einer abgelehnten BU-Anfrage noch einen anderen Versicherer anfragen?

Ja. Eine Ablehnung bei einem Versicherer bedeutet nicht automatisch, dass kein anderer Anbieter eine Absicherung anbieten kann. Versicherer können gesundheitliche Risiken unterschiedlich bewerten.

Sollte ich bei Psychotherapie direkt einen BU-Antrag stellen?

Gerade bei einer besonderen gesundheitlichen Vorgeschichte kann es sinnvoll sein, zunächst eine anonyme Risikovoranfrage zu nutzen. So lässt sich vor einem offiziellen Antrag besser einschätzen, wie ausgewählte Versicherer dein Risiko voraussichtlich bewerten.

Was kostet die anonyme BU-Risikovoranfrage?

Die Risikovoranfrage ist für dich kostenlos. Weder Versicherer noch ORTHEY CONSULT oder ein eingebundener Spezialist aus unserem Netzwerk berechnen dir dafür zusätzliche Kosten.


 

Du möchtest vor dem BU-Antrag wissen, was möglich ist?

Gerade bei einer Psychotherapie kann es sinnvoll sein, nicht vorschnell mehrere offizielle BU-Anträge zu stellen. Eine anonyme Risikovoranfrage kann dir zunächst eine Einschätzung ermöglichen, wie ausgewählte Versicherer deine persönliche Situation voraussichtlich bewerten.

Wie eine solche Voranfrage abläuft, welche Ergebnisse möglich sind und worauf es dabei ankommt, erklären wir ausführlich auf unserer Seite zur BU-Risikovoranfrage.

Zur anonymen BU-Risikovoranfrage →

 

 


 

Warum ORTHEY CONSULT bei einer BU trotz Psychotherapie?

Gerade bei einer gesundheitlich anspruchsvolleren BU-Anfrage kommt es nicht nur darauf an, einen Versicherer zu finden. Entscheidend ist, den eigenen Fall richtig einzuordnen und die passenden Ansprechpartner im Markt zu kennen.

ORTHEY CONSULT arbeitet mit einem breiten Netzwerk aus Versicherern, Spezialanbietern und weiteren Marktpartnern. Bei besonderen Risiken können dabei auch spezialisierte Ansprechpartner aus dem ORTHEY CONSULT® | EXPERTEN-NETZWERK einbezogen werden.

Dabei gilt ein einfacher Grundsatz: Nicht jeder Versicherer bewertet ein gesundheitliches Risiko gleich. Deshalb geht es nicht darum, möglichst viele Anfragen zu verschicken, sondern gezielt Anbieter anzusprechen, bei denen eine passende Lösung für deine Situation denkbar ist.

Und wenn bei einem speziellen Fall ein Spezialist aus unserem Netzwerk die bessere Lösung ist, beziehen wir ihn ein. Wir müssen nicht alles selbst anbieten. Wir müssen wissen, wer für dein konkretes Risiko der richtige Ansprechpartner sein kann.

 

 



 

Du bist unsicher, was in deiner Situation möglich ist?

Gerade bei einer Psychotherapie lässt sich die Versicherbarkeit nicht anhand einer allgemeinen Regel beurteilen. Wenn du deine persönliche Situation besprechen möchtest, kannst du dich direkt an uns wenden.

Wir schauen gemeinsam, ob eine Risikovoranfrage sinnvoll ist und welcher nächste Schritt für dich passt.

 

 


Persönlich sprechen? Wir sind gerne für dich da.

Kontaktfoto

ORTHEY CONSULT
GmbH & Co. KG

 Hauptstraße 46
 D-57629 Müschenbach
 +49 (0) 2662 9456 - 0
 +49 (0) 2662 9456 - 77
 info@orthey.de
 orthey.de


ANONYME BU-RISIKOVORANFRAGE BEI PSYCHOTHERAPIE
Fülle die folgenden Angaben aus. Deine persönlichen Kontaktdaten werden nicht an die Versicherer weitergegeben.
Wie ist dein aktueller Status?:





Die Daten werden über eine sichere SSL-Verbindung übertragen.
* Pflichtfeld