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Wie Sie Ihre Entscheiderrisiken gleich 3-fach minimieren!

  • 1. Straf-Rechtsschutz
  • 2. Vermögensschaden-Rechtsschutz
  • 3. Anstellungsvertrags-Rechtsschutz

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Vorstände 
Aufsichtsräte
Beiräte

Krisen-Schutz für Entscheider 

Top-Manager-Rechtsschutz

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In unsicheren Zeiten sicher handeln: Die Haftungsstrategie für Manager

Die Herausforderungen für Geschäftsführer und leitende Angestellte waren noch nie so vielfältig und komplex wie heute. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie haben nicht nur neue Maßstäbe gesetzt, sondern auch bisher ungeahnte Haftungsrisiken geschaffen. In dieser Ära ständiger Veränderungen ist es von entscheidender Bedeutung, dass Sie sich und Ihr Unternehmen bestmöglich vor diesen Herausforderungen schützen.

Wir bei ORTHEY CONSULT verstehen, dass das Thema Haftung für Entscheidungsträger eine zentrale Rolle spielt. Unsere Expertise im Bereich der Top-Manger-Vorsorge ermöglicht es uns, maßgeschneiderte Lösungen zu vermitteln, die auf die individuellen Bedürfnisse von Geschäftsführern und leitenden Angestellten zugeschnitten sind.

Informieren Sie sich auf dieser Seite und entdecken Sie, wie wir Sie dabei unterstützen können, sich in unsicheren Zeiten abzusichern. Vereinbaren Sie noch heute ein unverbindliches Gespräch und lassen Sie uns gemeinsam die optimale Haftungsstrategie für Sie entwickeln. Denn kurz gesagt: Noch nie waren eine spezielle Manager-Rechtsschutzversicherung und eine leistungsstarke D&O-Versicherung so wertvoll wie heute!

 

Neue krisenbedingte Risiko-Potenziale:

 

  • 1. Die Inanspruchnahme von staatlichen Fördermitteln kann bei unzutreffenden oder nicht vollständigen Angaben zu Ermittlungen wegen des Verdachts des Subventionsbetrugs oder Kreditbetrugs führen. 
  • 2. Strafrechtliche Risiken können für Sie außerdem im Zusammenhang mit der Verpflichtung zur Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen und steuerrechtlichen Verpflichtungen entstehen. Neben einer möglichen strafrechtlichen Inanspruchnahme besteht für Sie auch die Gefahr der zivilrechtlichen Haftung.
  • 3. Dabei wird Ihr zivilrechtliches Risiko als Geschäftsführer oder Vorstand noch dadurch erhöht, dass Sie im Prozess durch die umgekehrte Beweislast den Nachweis erbringen müssen, Ihren Sorgfaltspflichten nachgekommen zu sein. Darüber stolpern viele.

 


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Wenn der Staatsanwalt 2x klingelt...

Es ist ein Fakt: Staatsanwälte ermitteln immer häufiger in deutschen Chef-Etagen. Niemand kann sicher sagen, ob er nicht morgen schon selbst im Kreuzfeuer der Justiz steht, denn für eine strafrechtliche Ermittlung durch den Staatsanwalt reicht bereits ein banaler Verdacht beispielsweise:

  • Verdächtigung auf Vorteilsnahme oder Vorteilsgewährung
  • Verdächtigung in Bezug auf Insidergeschäfte
  • Verdacht des Verstoßes gegen Umweltvorschriften

 

Wenn Sie als Manager Entscheidungen treffen müssen, setzen Sie sich täglich dem Vorwurf und Verdacht wegen eines Verstoßes aus, ob Sie es wollen oder nicht.

 

 

 

 

25.783 Vorschriften - was Sie JETZT tun sollten

  • 21.391  EU-Verordnungen und -Richtlinien.
  •   1.681  deutsche Bundesgesetze zzgl. zigtausend Landesgesetze.
  •   2.711  Bundesverordnungen und das Zigfache an Landesverordnungen.

 

Nicht nur Rechtsexperten sind sich sicher: Niemand kann dieses Dickicht an Gesetzen und Verordnungen im Alltag noch überblicken, geschweige denn beachten und umsetzen. Damit steigt Ihr Risiko, für einen Verstoß verantwortlich gemacht zu werden, ins Uferlose. Immer mehr Manager stolpern über die Missachtung aktueller Umwelt- oder Produkthaftungsgesetze.

 

Das ist die Realität:

  • Die Flut neuer Gesetze, Verordnungen und Richtlinien steigt täglich
  • Sogar Experten verlieren den Überblick
  • Behörden kontrollieren immer intensiver
  • Die Umwelt-Sensibilität beim „Otto-Normal-Verbraucher“ wächst
  • Die Bereitschaft zur Anzeige in der Bevölkerung steigt

 

 

Warum es immer gegen Sie persönlich geht…

Schon der bloße Verdacht einer strafbaren Tat (z.B. angebliche Luftverschmutzung durch Freisetzen von Schadstoffen), setzt ein Ermittlungsverfahren in Gang. Nicht selten bringt ein Konkurrent, ein verärgerter Mitarbeiter, eine Bürgerinitiative, ein vermeintlich Geschädigter oder ein Nachbar den Stein ins Rollen. Die Folgen für Sie als Manager sind dramatisch, denn in Strafsachen wird immer gegen eine natürliche Person ermittelt, deshalb fehlt Ihnen die Schutzschild-Funktion Ihres Unternehmens.

 

Das heißt für Sie im Klartext:

  • Sie müssen sich auf eigene Kosten zur Wehr setzen.
  • Die Verfahren dauern oft Jahre lang an.
  • Hochkarätige Anwälte und Gutachter, rechtlicher Beistand von Zeugen, Reise- und Übersetzungskosten verursachen sechsstellige Kosten.
  • Ein Strafprozess gegen Sie ruiniert nicht nur Ihren Ruf, sondern möglicherweise gar Ihre berufliche Existenz.

 

 

Wieso "delegieren" Ihr Risiko erhöht

Die Tatsache, dass Sie für eigene Fehler gerade stehen müssen, liegt nahe. Wussten Sie jedoch, dass Sie aufgrund des Organisationsverschuldens auch für Fehler Ihrer Mitarbeiter und Ihrer Subunternehmer verantwortlich gemacht werden können? Ein bloßer Verdacht genügt, um die Lawine gegen Sie ins Rollen zu bringen – selbst dann, wenn sich die Anschuldigung später als unbegründet herausstellt.

Jetzt informieren

 

Gut zu wissen 

 

Warum Sie ohne Strafrechtsschutz nicht nur Ihren guten Namen, sondern auch gravierende finanzielle Folgen riskieren…

… ganz einfach: Weil selbst juristische Experten bei der gigantischen Flut von neuen Gesetzen, Verordnungen und Vorschriften, sowie EU-Recht kaum noch den Überblick behalten. Da verwundert es nicht, dass die Zahl von Ermittlungs- und Strafverfahren gegen deutsche Führungskräfte von Jahr zu Jahr dramatisch ansteigt.

  • 70 Prozent der weltweiten Steuerliteratur stammt aus Deutschland.
  • Aktuell müssen mehr als 1.000 Umweltgesetze/ -verordnungen beachtet werden.
  • Allein 40.000 Strafverfahren aufgrund von Umweltdelikten pro Jahr.
    (vor 15 Jahren waren es noch weniger als 7.000 Verfahren)

 

Wer delegiert riskiert

In Deutschland kann man das Unternehmen als juristische Person nicht belangen. Nur eine natürliche Person kann strafrechtlich verfolgt werden. Das gilt für Sie und Ihre Mitarbeiter. Im geschäftlichen Alltag bedeutet dies: Als Manager werden Sie sogar für die Fehler Ihrer Mitarbeiter verantwortlich gemacht. Darüber hinaus kann man Ihnen die Verletzung von Auswahlpflichten vorwerfen. Gleiches gilt für Ihre Kontroll-, Überwachungs- und Instruktionspflichten. Grundsätzlich gilt: Das Delegieren von Aufgaben entbindet Sie nicht von der Verantwortung, vielmehr steigt die Zahl derer, für die Sie verantwortlich haften!

 

Das bedeutet für Sie:

  • Die Kosten der Strafverteidigung sind Ihr persönliches Risiko als Manager.
  • Ein Freistellungsanspruch gegenüber Ihrem Unternehmen besteht nicht.
  • In besonders schweren Fällen drohen Ihnen nicht nur Geldstrafen, sondern auch Freiheitsstrafen von bis zu 10 Jahren.

 

Warum die Prozesse gegen Manager so langwierig und außerdem extrem teuer sind…

Ein falsches Wort und der Stein kommt ins Rollen, denn für ein Verfahren gegen Sie reicht eine bloße Verdächtigung. Aber die Aufklärung der Sachverhalte ist meist außerordentlich schwierig und sehr komplex. Die Recherchen sind zäh und bis zu einer Entscheidung können Jahre vergehen. Außerdem sind Justiz und die öffentliche Verwaltung sowieso schon hoffnungslos überlastet. Prozesse gegen Entscheidungsträger sind Spezialverfahren. Und für spezielle Anforderungen benötigen Sie qualifizierte und entsprechend teure Spezialisten. Diese Verfahren können daher sehr schnell mehrere 10.000 EUR kosten.

 

Weshalb Sie sogar bei Einstellung des Verfahrens oder einem Freispruch ein hohes Kostenrisiko tragen… 

Der Grund liegt auf der Hand: Die Anschuldigen gegen einen Manager wiegen schwer. Wenn Sie in dieser Situation nicht alle Register ziehen, haben Sie bereits verloren. Die dringend erforderlichen Entlastungsbeweise im Rahmen der Strafverteidigung können jedoch oft nur mit eigenen Sachverständigengutachten geführt werden. Diese Kosten bleiben in jedem Fall an Ihnen hängen, selbst wenn ein Verfahren im besten Fall mit einem Freispruch für Sie endet oder eingestellt wird… es sei denn, Sie haben mit einer Straf-Rechtsschutzversicherung frühzeitig vorgesorgt.

 

Die Praxis zeigt:

Ein Strafverfahren gegen den Manager ist oft der erste Schritt in Richtung „Kündigung“. Ein Strafverfahren vergiftet die Atmosphäre. Strafverfahren verursachen unweigerlich eine unangenehme Presse und lassen nicht nur den Manager, sondern auch das Unternehmen in schlechtem Licht erscheinen. Die damit verbundenen negativen Ereignisse belasten fast immer das „betriebliche Klima“.

Regelmäßig wirken sich der Besuch des Staatsanwalts, Medienberichte über laufende Ermittlungsverfahren und hohe Schadenersatzforderungen früher oder später auf den Anstellungsvertrag des Managers aus. Die Konsequenzen reichen über die Kürzung von Gehalts-, Tantieme- und Ruhegeld-Zahlungen bis zur Kündigung des Anstellungsvertrages.

Ihre Rückendeckung heißt: Top-Manager-Rechtsschutzversicherung!

Ein Top-Manager-Rechtsschutz stellt Ihnen mit der aufeinander abgestimmten Kombination von Straf-Rechtsschutz, Vermögensschaden-Rechtsschutz und Anstellungsvertrags-Rechtsschutz die benötigten Mittel zur Verfügung, damit Sie Ihre Rechte und Ihr Vermögen bestmöglich schützen.

 

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Schadenbeispiele

 

Die 3 brisantesten strafrechtlichen Brennpunkte und wie Sie mit dieser effektiven Verteidigungs-Strategie Ihre Existenz sichern…

Aufgrund von Umwelt- und Produktrisiken, finden sich zunehmend mehr Top-Manager und Führungskräfte über Nacht vor einem Richter wieder. Die Anzeigen häufen sich vor allem in den Bereichen:

  • 1.  Umwelt- und Produktrisiken
  • 2.  Betriebsstättenrisiken (Betriebssicherheit)
  • 3.  Wirtschaftsrisiken (Steuerrecht)

In Deutschland werden jährlich ca. 40.000 Strafverfahren aufgrund von Umweltdelikten geführt. Fast 500 Tote auf Baustellen ziehen entsprechende strafrechtliche Konsequenzen nach sich. Darüber hinaus kommt es immer wieder zu spektakulären Verfahren aufgrund von Falschbilanzierung, Betrug im Zusammenhang mit Subventionen, Steuervergehen u.s.w.

 

Mit diesen Kosten müssen Sie rechnen: 

 
 Schadenbeispiel: Umwelt 
"In einer Konservenfabrik-GmbH kommt es zu einem tragischen Unfall an der Verdeckleranlage. Einem erst vor wenigen Tagen eingestellten Mitarbeiter werden durch einen Kettenantrieb drei Finger der rechten Hand abgetrennt. Die Staatsanwaltschaft nimmt noch am gleichen Tag die Ermittlungen auf und leitet sowohl gegen den Geschäftsführer der Konservenfabrik, als auch gegen den Geschäftsführer der Verdeckleranlage ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung ein. Der Vorwurf: Der Geschäftsführer der Dosenfabrik sei seiner Einweisungspflicht nicht in ausreichendem Maße nachgekommen. Aufgrund mangelnder Instruktion habe der Mitarbeiter die Maschine daher nicht vom Strom getrennt, bevor er eine Störung beheben wollte. Dadurch kam es zu dem schweren Unfall. Dem Geschäftsführer der Herstellerfirma wurden Konstruktions- und Kennzeichnungsfehler vorgeworfen. Mit einer Lichtschranke und entsprechenden Gefahrenhinweisen hätte diese Katastrophe definitiv vermieden werden können. Beide Geschäftsführer wurden in der ersten Instanz trotz vorgetragener Entlastungsbeweise verurteilt. Im Berufungsverfahren erreichen die Anwälte dann eine doch noch Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldbuße. Die Kosten für die Anwälte und die eigenen Sachverständigen im Ermittlungs- und Gerichtsverfahren belaufen sich auf insgesamt 31.800 Euro für jeden Geschäftsführer."

 

 Schadenbeispiel: Umwelt 
"Von einem Firmengelände sollen giftige Substanzen in ein Gewässer geleitet worden sein. Am Sitz des Unternehmens gibt es keinen auf Umweltstrafrecht spezialisierten Strafverteidiger. Der Geschäftsführer muss dem weiter entfernten Experten zusätzlich zu seinem Honorar von 20.000 EUR auch noch Reisekosten von 3.900 EURzahlen."

 

 Schadenbeispiel: Steuerrecht 
„Ein Geschäftsführer soll zwei hochbezahlte IT-Experten zur Einrichtung von Hard- und Software in seiner privaten Immobilie eingesetzt und die Honorare als Betriebsausgabe verbucht haben. Der Staatsanwalt eröffnet ein (Ermittlungs-)Verfahren nach § 370 AO aufgrund des Verdachts der Steuerhinterziehung. Der eingeschaltete Strafverteidigungs-Experte, sowie ein spezialisierter Steuerberater rechnen nach üblichen Stundensätzen von 350 bzw. 400 EUR nett ab. Die Gesamtkosten für den Geschäftsführer belaufen sich auf 34.550 EUR

 

 Schadenbeispiel: Lebensmittel 
"In einer Wurstfabrik werden aufgrund einer anonymen Anzeige illegal eingeführte Waren gefunden. Der Betrieb wird noch am gleichen Tag geschlossen. Mit Hilfe eine Anwalts kann die Betriebsschließung zwei Tage später wieder aufgehoben werden. Die Recherchen ergeben keinen Hinweis auf ein Fehlverhalten des Geschäftsführers. Neben dem Betriebsstillstand fordert der Anwalt ein Honorar in Höhe von 40.000 EUR. Dieses muss der Inhaber persönlich zahlen."
 
 

Lösung

 

Wie Sie mit einem professionellem Schadenmanagement einen imageschädigenden Flächenbrand für sich vermeiden. 

Wenn die Beamten mit einem Durchsuchungsbefehl vor Ihrer Bürotüre stehen, zählt jede Minute. Nur mit einer professionellen Abwehr und einem ausgeklügelten Schadenmanagement vermeiden Sie, dass aus einem winzigen Funken ein existenz-zerstörendes Großfeuer wird.

Der Manager-Strafrechtsschutz bietet Ihnen weitreichenden Kostenschutz. Dies gilt insbesondere für die Fälle, in denen man Sie mit dem Vorwurf einer vermeintlich begangenen Straftat oder Ordnungswidrigkeit im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit konfrontiert.

 

Diese beispielhaften Kosten übernimmt der Manager-Strafrechtsschutz für Sie:

  • Honorare für die Strafverteidiger
  • Honorare für die selbst beauftragten Sachverständigen
  • Gerichtskosten
  • Kosten für Nebenkläger
  • Gebühren und Auslagen für Zeugen und Kronzeugen
  • Reisekosten für Anwälte und Versicherte
  • Übersetzungen und Dolmetscher
  • Kosten für Strafkautionen, damit Sie von sonstigen Strafverfolgungsmaßnahmen verschont bleiben
  • Alle Vorschüsse auf diese Kosten

 

Das sollten Sie außerdem wissen:

Die Kosten der Rechtsvertretung in Management-Prozessen liegen in der Regel weit über den gesetzlichen Gebührenordnungen. Bei entsprechend spezialisierten Anwälten und Gutachtern sind vielmehr individuelle Honorarvereinbarungen üblich. Auch diese Kosten werden im Rahmen der eine Manager-Strafrechtsschutz erstattet.

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STRAF-RECHTSSCHUTZ

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„Es gibt nichts Gutes, außer man tut es.“

Als Manager treffen Sie laufend Entscheidungen. Ob diese immer glücklich waren, stellt sich oftmals erst später heraus. Wer die Wahl hat, hat die Qual und es liegt in der Natur der Sache, dass sich eine Entscheidung irgendwann und irgendwo auch als „falsch“ erweisen kann. Wer weiß das heute schon?

Bei schuldhaftem Verhalten drohen Ihnen als  Manager sehr hohe Schadenersatz-ansprüche. Dies gilt sowohl für Ansprüche von Ihrem eigenen Unternehmen (Innenhaftung), als auch für die Ansprüche von Aktionären, Banken oder Lieferanten (Außenhaftung). Einer muss fast immer daran glauben… sorgen Sie jetzt dafür, dass nicht Sie es sind.

 

Profitieren Sie von einer Vermögensschaden-Rechtsschutzversicherung als:

 

  • Gesetzlicher Vertreter von juristischen Personen (gilt auch für OHG / KG)
  • Geschäftsführer einer GmbH
  • Vorstandsmitglied einer AG
  • Vorstandsmitglied eines Vereins
  • Aufsichtsrat und Beiratsmitglied

 

So schützen Sie sich und Ihr Vermögen!

Die persönliche und unbegrenzte Haftung mit Ihrem Privatvermögen wäre schon schlimm genug. Darüber hinaus gilt jedoch zusätzlich noch eine umgekehrte Beweislast, welche sich extrem zu Ihrem Nachteil auswirkt. Diese brisante Kombination gefährdet permanent die berufliche und die private Existenz zigtausender Manager und deren Familien. Eine spezielle Vermögensschaden-Rechtsschutzversicherung gibt Ihnen wirksame Rückendeckung für Ihre Führungsentscheindungen. Informieren Sie sich hier wie leicht das geht!

 

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Gut zu wissen

 

Warum Sie einen Vermögensschaden-Rechtsschutz brauchen …

Als Entscheider stehen Sie unter Beschuss… im Kreuzfeuer zwischen den Haftungs-sprüchen Ihres Arbeitgebers auf der einen und strafrechtlichen Ermittlungen des Staatsanwalts auf der anderen Seite. Von beiden Seiten wächst der Druck wie 6.000 Managerhaftungsverfahren beweisen, die Ende 2013 vor deutschen Gerichten anhängig waren. (Quelle: wiwo.de)

Für Fehler haften Sie mit Ihrem Privatvermögen. Nicht selten münden vermeintliche Fehlentscheidungen in extrem teure Schadenersatzklagen. Immer häufiger kommt es vor allem im Bereich der Innenhaftung zu Schadenersatzforderungen der Gesellschaft gegen den Manager.

Was viele Manager erst zu spät erkennen:
Sie entscheiden als Geschäftsmann, haften aber als Privatmann!

 

Alle ziehen an einem Strick – und Sie haften mit.

Führungsgremien von AGs, GmbHs und Genossenschaften haften als Gesamtschuldner dem Unternehmen gegenüber. Das heißt im Klartext: Selbst wenn Sie persönlich alles richtig gemacht haben, kann ein Fehler Ihres „Manager-Kollegen“ dazu führen, dass Sie mit Ihrem Privatvermögen haften.

Erschwerend hinzu kommt die Umkehr der Beweislast, denn Sie müssen Ihre und/oder die Unschuld Ihres Kollegen beweisen – nicht umgekehrt. Dies ist eine denkbar ungünstige Ausgangssituation für Sie!

 

Gut zu wissen:

  • Als haftender Unternehmensleiter können Sie in voller Höhe persönlich mit Ihrem Privatvermögen auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden.
  • Selbst die Ressort-Trennung entlastet Sie nicht von Ihren Kontrollpflichten.
  • Sie können Ihre Haftung nur kaum begrenzen.
  • Schadenersatzansprüche des Unternehmens verjähren regelmäßig erst nach 5 Jahren – unter Umständen erst später.

 

D&O „solo“ oder besser in Kombination mit einer Top-Manager-Rechtsschutz?

Eine Vermögensschaden Rechtsschutzversicherung und die D&O-Versicherung haben eine ähnliche Schutzfunktion: Beide Policen sollen Sie vor der persönlichen Inanspruchnahme auf Schadenersatz bewahren.

 

Es gibt allerdings einen entscheidenden Unterschied:

Die D&O-Versicherung befriedigt (d.h. erstattet) gegen Sie als Manager gerichtete Schadenersatzansprüche. Die Vermögensschaden Rechtsschutzversicherung beschränkt sich auf die Abwehr von Schadenersatzansprüchen und übernimmt für Sie diesbezüglich die anfallenden Kosten. Die Kombination von D&O und Vermögensschaden-Rechtsschutzversicherung kann dennoch empfehlenswert für Sie sein. Beispielsweise dann, wenn Sie Risiken abzusichern wollen, welche im Rahmen einer D&O-Versicherung womöglich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen wären, z.B. in Bezug auf einen "Vorsatzausschluss".

 

Argumente für eine Kombination der beiden Policen:

Der enger gefasste „Vorsatzausschluss“ in der Vermögensschaden- Rechtsschutzversicherung ist für den Versicherten günstiger als der weitreichendere Ausschluss für "Schäden durch wissentliche Pflichtverletzung" in der D&O-Versicherung. In manchen Fällen soll die D&O-Versicherung auch bewusst geschont werden, in dem man zuerst die Abwehrfunktion der Vermögensschaden Rechtsschutzversicherung nutzt. Fazit: Nur eine optimal auf Ihre Ziele und Wünsche abgestimmte Kombination aus D&O und einer Top-Manager-Rechtsschutz mit den optionalen Bausteinen Straf-Rechtsschutz, Vermögensschaden-Rechtsschutz und Anstellungsvertrags-Rechtsschutz für Manager bietet Ihnen den lückenlosen Schutz für Ihr Privatvermögen. Und das überraschend preiswert.

 

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Schadenbeispiele

 

Diese zivilrechtlichen Management-Fallen lauern auf Sie in jedem Unternehmen…

Wenn sich Management-Entscheidungen im Nachhinein als falsch erweisen und dem Unternehmen daraus ein finanzieller Schaden entsteht, dann gilt …

 

  • Als Manager haften Sie persönlich.
  • Als Manager haften mit ihrem gesamten Privatvermögen.

 

Vorstände, Geschäftsführer und Aufsichtsräte von Kapitalgesellschaften haften per Gesetz und gängiger Rechtsprechung in hohem Maße für berufliches Fehlverhalten. Dies gilt insbesondere bei folgenden Tatbeständen:

 

  • Schuldhafte Falschbewertung von Marktchancen
  • Missachten von Eigentumsrechten Dritter
  • Überschreiten von Kompetenzen
  • Verstoß gegen Treue-, Auskunfts- oder Berichtspflichten
  • Kann man Ihnen die Verletzung von Sorgfaltspflichten aus Ihrem Anstellungsvertrag nachweisen, dann haften Sie als Manager persönlich und mit ihrem gesamten Privatvermögen für finanzielle Einbußen, die dem Unternehmen daraus entstehen.

 

 Schadenbeispiel: Fehlinvestitionen 

„Ein Geschäftsführer genießt nach 27 Jahren seinen wohl verdientem Ruhestand. Ohne Vorwarnung flattert ihm ein Jahr später die Klageschrift seines alten Arbeitgebers ins Haus.
Eine Revision habe aufgedeckt, dass der pensionierte Manager während seiner aktiven Amtszeit über Jahrzehnte für Schwerlast-Transporte der Maschinen deutlich über dem Marktniveau liegende Preise gezahlt habe. Außerdem sei während der Amtszeit des Managers ein neues EDV-System für die Verwaltung und die damit verbundenen Produktionshallen angeschafft worden, welches jedoch absolut nicht den Anforderungen entspräche. Immer wieder auftretende System-Ausfälle führten bis heute zu erheblichen Beeinträchtigungen. Darüber hinaus habe sich der Kauf eines kleineren Mitbewerbers in Tschechien als Fehlinvestition und dauerhafter Verlustposten in der Bilanz erwiesen. Man fordert Schadenersatz in Höhe von 1,25 Mio. EUR.

In der ersten Instanz unterliegt der Geschäftsführer und wird auf Zahlung verurteilt. Die Entlastung war ihm nach so langer Zeit mangels Beweisen nicht gelungen. Im Berufungsverfahren strebt er nun einen Vergleich an. Die Kosten für die eigenen Anwälte, sowie die Kosten der Gegenseite und die Gerichtskosten belaufen sich auf 67.378 EUR. Aufgrund der Verurteilung in der ersten Instanz muss der Manager diese Kosten bezahlen. 

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Lösung

 

Auf diese Leistungen können Sie bei einer Vermögensschaden-Rechtsschutz zählen.

Der Vermögensschaden-Rechtsschutz ist ein Baustein des Top-Manager-Rechtsschutz, welcher auf Wunsch auch einzeln vereinbart werden kann. Der Vermögensschaden-Rechtsschutz bietet weitreichenden Kostenschutz für Manager. Dies gilt insbesondere für die Fälle, in denen man von Ihnen den Ersatz von Vermögensschäden fordert, welche auf einem beruflichen Fehlverhalten basieren. Der Vermögensschaden-Rechtsschutz übernimmt für Sie die außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten für die Abwehr unberechtigter Ansprüche.

 

Folgende Kosten übernimmt der Vermögensschaden-Rechtsschutz:

  • Rechtsanwaltskosten im außergerichtlichen Bereich
  • Gegebenenfalls auch auf individueller Honorar-Basis
  • Rechtsanwaltskosten im gerichtlichen Bereich
  • gemäß der gesetzlichen Rechtsanwaltsvergütungsordnung
  • Kosten für Ihre eigenen Sachverständigen-Gutachten
  • Ihre eigenen Gerichtskosten
  • Die Kosten der Gegenseite, sofern man vor Gericht unterliegt
  • Reisekosten zu einem ausländischen Gericht

 

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Wer möchte das nicht: „Trennen ohne Scherben…“

…und ein einvernehmliches Auseinandergehen: Das ist ein Wunschtraum, wenn sich Partner trennen. Die Realität sieht meistens leider anders aus. Wenn Sie als Manager in ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren verwickelt werden, dann schlägt dies fast unweigerlich auf Ihren Anstellungsvertrag durch. Gleiches gilt, wenn man als Manager mit seinem Privatvermögen persönlich für einen beruflichen Fehler einstehen soll. 

Die Praxis sieht doch so aus: Man trennt sich im Bösen… aus ehemaligen Partner werden über Nacht Feinde… der Manager fordert, was ihm zusteht… und „sein“ Unternehmen stellt sich quer. Spätestens jetzt folgt ein langer, unangenehmer und dazu noch extrem kostspieliger Gang vor die Gerichte.

Wenn das Tischtuch erst einmal zerschnitten ist, dann gibt es oftmals kein Zurück mehr. Es drohen vielfältige negative Konsequenzen:

  • Ihre Abberufung als Manager
  • Fristlose oder fristgerechte Kündigung Ihres Anstellungsvertrages
  • Kürzung Ihrer laufenden Bezüge oder zukünftigen Ruhegelder
  • Streichung Ihrer Gewinnbeteiligungen (Tantiemen).

 

Warum Ihnen Ihr privater Rechtsschutz nicht hilft und wieso für Sie eine Spezialversicherung unverzichtbar ist...

Aufgrund der außergewöhnlich hohen Streitwerte, stellen Manager-Prozesse für Juristen ein gefundenes Fressen und für Sie als womöglich Betroffener ein existenzbedrohendes Risiko dar. Denn die Prozesse werden vor den ordentlichen Gerichten (nicht Arbeitsgericht!) geführt. Deshalb müssen bei einem verlorenen Prozess nicht nur die eigenen, sondern zudem auch noch die Kosten des Gegners übernommen werden.

Marktübliche private Rechtsschutzversicherungen bieten bei Prozessen aus Anstellungsverträgen von Geschäftsführern und Vorständen keinen Schutz. Die Lösung für Sie heißt: Anstellungsvertrags-Rechtsschutz.

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Gut zu wissen

 

Darum brauchen Sie nicht irgendeinen,
sondern einen Anstellungsvertrags-Rechtsschutz!

Vor allem deshalb, weil Sie als GmbH-Geschäftsführer oder als Vorstand einer Aktiengesellschaft keinen Arbeitsvertrag haben. Anstellungsverhältnisse von Vorständen oder Geschäftsführern sind frei verhandelbar und zeitlich befristet. Daraus resultieren für Sie gleich mehrere gravierende Problemfelder, welche die Situation für Manager so besonders brisant machen:

 

  • Weil für Sie kein gesetzlicher Kündigungsschutz
    greift,
     sind Sie absolut auf sich allein gestellt.
  • Streitigkeiten aus Ihrem Anstellungsvertrag landen nicht
    vor einem Arbeitsgericht, sondern vor ordentlichen Gerichten.
  • Private Rechtsschutzversicherungen decken die
    Streitigkeiten
    aus Anstellungsverträgen nicht ab.
  • Nur mit einer Spezialversicherung werden Sie den hohen
    Streitwerten gerecht und schützen Ihr privates Vermögen. 

 

Als Vorstand oder Geschäftsführer einer GmbH kann es für Sie richtig, richtig teuer werden…

…denn zum Streitwert zähen nicht nur Ihre laufenden Bezüge, sonder alle bis zum Vertragsende abgesprochenen Vergütungen. Vor allem diese Konstellation lässt Ihr Prozesskostenrisiko „explodieren“.  Der ohnehin schon sehr kostspielige Prozess wird durch die Berechnungsgrundlage des Streitwertes und die Verfahren vor den ordentlichen Gerichten nochmals ganz erheblich verteuert. Wenn Sie verlieren, bedeutet dies für Sie:

Das extrem hohe Prozesskostenrisiko liegt voll und ganz bei Ihnen!

 

Warum es regelmäßig zu Manager-Prozessen kommt. Nicht immer, aber immer öfter!

Eine aktuelle Studie belegt: Manager sind auch nur Menschen! Irgendwann und irgendwo passieren Fehler. Insofern ist es oft nur eine Frage der Zeit, bis dem Manager vertragliche Pflichtverletzungen vorgeworfen werden. Außerdem werden immer mehr Prozesse wegen vermeintlicher Verstöße gegen den Anstellungsvertrag geführt. Darüber hinaus bieten komplexe Vergütungs-, Versorgungs- oder Tantieme-Regelungen früher oder später Zündstoff für Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaft und Manager.

 

Schadenbeispiele

Die häufigsten Brennpunkte
in jedem Manager-Anstellungsvertrag

In der Regel haben Geschäftsführer oder Vorstände einen Anstellungsvertrag. Hier werden die Details, d.h. die Rechte und Pflichten der Tätigkeit geregelt. Da die gesetzlichen Kündigungsschutz-Vorschriften keine Anwendung finden, kann man sich von einem „unbequemen“ Geschäftsführer oder Vorstand wesentlich leichter trennen als von einem Angestellten.

Folgende Gründe bieten regelmäßig Zündstoff für vertragliche Streitigkeiten:

  • Strafrechtliche Ermittlungen gegen den Manager
  • Vorwurf finanzieller Fehlentscheidungen
  • Nichtzahlung oder Kürzung von Bezügen
  • Streitigkeiten bezüglich Gewinnbeteiligungen, Abfindungen und Ruhegehältern
  • Vorwurf von Verstößen gegen Wettbewerbsverbote
  • Veränderung von Aufgabenbereichen entgegen dem Anstellungsvertrag

Diese kleine Auflistung beispielhafter Konflikt-Potenziale zeigt Ihnen womöglich bereits, wie eng die Bereiche Strafrecht, Vermögensschaden und Anstellungsvertrag miteinander verbunden sind. Ein Top-Manager-Rechtsschutz bietet Ihnen einen optimal abgestimmten Schutz für genau diese drei Risikobereiche eines Managers.

 

 Schadenbeispiel: Umwelt 
„Eine KINO-Kette, welche aus 10 im ganzen Bundesgebiet verteilten hochmodernen Filmpalästen besteht, floriert dank der Arbeit des Geschäftsführers gut und schreibt nach anfänglichen Schwierigkeiten nun erstmals schwarze Zahlen. Bei einer Steuerprüfung stolpert der Prüfer über die satten Spesenabrechnungen des Geschäftsführers. Mit dem Argument angeblicher Ungereimtheiten flattert dem verdutzten Manager die fristlose Kündigung ins Haus.

Der Geschäftsführer erhebt umgehend Klage gegen die ausgesprochene Kündigung seines Anstellungsvertrages. Sein Ziel ist die Rücknahme der Kündigung, sowie die Zahlung rückständiger Bezüge. Das zuständige Landgericht gibt der Klage in vollem Umfang statt. Die Gegenseite signalisiert jedoch, dass man bis zur höchsten Instanz gehen will. Angesichts des drohenden Kostenrisikos, stimmt Franz P. einem außergerichtlichen Vergleich zu.

Aufgrund des Vergleichs muss nun jede Partei ihre Kosten selbst tragen. Die Anwalts- und Gerichtskosten für den Manager belaufen sich auf 35.678 EUR – was in etwa der verhandelten Abfindung entspricht.“

 
 

 

Lösung

Was der Anstellungsvertrags-Rechtsschutz
im Fall der Fälle für Sie leistet …

Der Anstellungsvertrags-Rechtsschutz ist ein wesentlicher Baustein einer Top-Manager-Rechtsschutzversicherung. Sie können den Anstellungsvertrags-Rechtsschutz in Kombination mit einem Straf-Rechtsschutz und Vermögensschaden-Rechtsschutz oder auch einzeln abschließen.

Der Anstellungsvertrags-Rechtsschutz bietet Ihnen weitreichenden Kostenschutz insbesondere für die Fälle, in denen sich Streitigkeiten aus Ihrem Anstellungsvertrag ergeben. Der Anstellungsvertrags-Rechtsschutz schützt Sie als Beklagter und auch als Kläger.

Folgende Kosten übernimmt der Anstellungsvertrags-Rechtsschutz für Sie:

  • Rechtsanwaltskosten im außergerichtlichen Bereich
  • Gegebenenfalls auch auf individueller Honorar-Basis
  • Rechtsanwaltskosten im gerichtlichen Bereich gemäß der gesetzlichen Rechtsanwaltsvergütungsordnung
  • Kosten für Ihre eigenen Sachverständigen-Gutachten
  • Ihre eigenen Gerichtskosten
  • Die Kosten der Gegenseite, sofern man vor Gericht unterliegt
  • Reisekosten zu einem ausländischen Gericht

 

Wichtig:

Streitigkeiten aus Anstellungsverträgen sind generell über einen allgemeinen
Privat- und Berufs-Rechtsschutz nicht abgesichert. Aus diesem Grund benötigen Sie einen speziellen Anstellungsvertrags-Rechtsschutz.

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Das sagen begeisterte Entscheider über uns...

Dies ist nur eine kleine Auswahl begeisterter Kundenstimmen.


Das schreibt die Presse über ORTHEY...

Die Presse bezeichnet Thomas Orthey (53) als einen Mann der "für seine klaren Worte bekannt" ist (Rhein-Zeitung). Der gebürtige Westerwälder ist Inhaber der ORTHEY CONSULT Versicherungsmakler in Hachenburg im Westerwald und bereits seit 1989 als unabhängiger Versicherungsexperte, Unternehmensberater, IHK-Dozent, Sachverständiger und Fachjournalist für Versicherungen tätig. Anders als (fast) alle anderen Vermittler hat er sich seit mehr als 30 Jahren nicht auf den "Neuabschluss", sondern auf die Optimierung von bestehenden Versicherungsverträgen spezialisiert. Der studierte Versicherungsbetriebswirt publizierte dazu mehr als 300 Fachartikel für mehr als siebenhundertausend Leser von dreizehn Tageszeitungen und Fachmagazinen. Seine Empfehlungen wurden 15 Jahre lang mit einer Auflage von 235.000 Exemplaren schwarz auf weiß gedruckt. 


720.000 Leser können nicht irren

 

 

 

 

 

 


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