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Wir versichern Minibagger sowohl bei privater als auch bei gewerblicher Nutzung – mit unserem Maschinenversicherungskonzept bis zu einem Wert von 500.000 €.
Ob Diebstahl, Vandalismus, Unfall, Maschinenbruch oder weitere Schäden: Welcher Versicherungsschutz zu deinem Minibagger passt, hängt von der Maschine, ihrer Nutzung und ihrem Wert ab.

Ein Minibagger ist für viele private Bauherren und Grundstücksbesitzer eine große Hilfe. Ob beim Hausbau, bei der Gartengestaltung, beim Ausheben von Fundamenten oder bei Erdarbeiten auf dem eigenen Grundstück: Die Maschine spart Zeit und körperliche Arbeit.
Doch was passiert, wenn dein Minibagger gestohlen wird, durch einen Bedienungsfehler beschädigt wird oder ein technischer Defekt eine teure Reparatur erforderlich macht?
Mit einer passenden Maschinenversicherung kannst du deinen privaten Minibagger gegen bestimmte Schäden und finanzielle Verluste absichern. Welche Gefahren tatsächlich versichert sind, richtet sich nach dem gewählten Tarif und den vereinbarten Bedingungen.
Bei ORTHEY CONSULT prüfen wir, welcher Versicherungsschutz für deinen Minibagger infrage kommt – unabhängig davon, ob du die Maschine privat oder gewerblich nutzt.
Auch wenn du deinen Minibagger ausschließlich privat auf deinem Grundstück einsetzt, kann eine Maschinenversicherung sinnvoll sein. Denn Diebstahl, Vandalismus, Unfälle oder Bedienungsfehler können erhebliche finanzielle Folgen haben.
Unser Maschinenversicherungskonzept ermöglicht die Absicherung von privat und gewerblich genutzten Minibaggern. Ob dein konkreter Bagger versicherbar ist und welche Leistungen eingeschlossen werden können, hängt unter anderem von Alter, Maschinenwert, Einsatzbereich und Tarifbedingungen ab.
Wichtig: Die Maschinenversicherung schützt die Maschine selbst im vereinbarten Umfang. Für Schäden, die du mit dem Bagger anderen Personen oder deren Eigentum zufügst, ist dagegen die Haftpflichtversicherung relevant. Ob und welcher Haftpflichtschutz erforderlich ist, muss anhand der konkreten Nutzung und des bestehenden Versicherungsschutzes geprüft werden.
Wir schauen uns deshalb nicht nur den Preis an, sondern prüfen, welche Absicherung für deinen privaten Minibagger tatsächlich infrage kommt.
Unser Maschinenversicherungskonzept ermöglicht die Absicherung von privat und gewerblich genutzten Minibaggern bis zu einem Alter von 10 Jahren. Bei älteren Maschinen prüfen wir individuell, ob und unter welchen Bedingungen eine Absicherung möglich ist.
Bis 500.000 € Maschinenwert versicherbar
Unser Maschinenversicherungskonzept kann Minibagger und andere Baumaschinen bis zu einem Wert von 500.000 € absichern – bei privater ebenso wie bei gewerblicher Nutzung.
Minibagger bis 28.000 € können im Vollschutz bereits für 150 € pro Jahr versichert werden. Der konkrete Beitrag hängt von Maschinenwert, Nutzung, Deckungsvariante und den vereinbarten Bedingungen ab.
Nach einem ersatzpflichtigen Schaden können bis zu 25.000 € für eine Ersatz-Baumaschine bereitgestellt werden.So lässt sich die Zeit bis zur Reparatur oder Ersatzbeschaffung überbrücken.
Maschinenbruch kann über den optionalen Maschinen- und Kaskoschutz zusätzlich abgesichert werden. Welche Schäden eingeschlossen sind, hängt vom vereinbarten Versicherungsumfang ab.
Privat genutzte Minibagger lassen sich beispielsweise für den Hausbau, Erdarbeiten oder die Gestaltung des eigenen Grundstücks einsetzen. Auch für solche Maschinen kann eine Maschinenversicherung sinnvoll sein.
Unser Maschinenversicherungskonzept berücksichtigt sowohl private als auch gewerbliche Nutzung. Entscheidend sind die konkrete Maschine, das Alter, ihr Wert, der Einsatzbereich und der gewünschte Versicherungsumfang.
Gewerbliche Nutzung
Bei gewerblich eingesetzten Minibaggern steht häufig die Verfügbarkeit der Maschine im Mittelpunkt. Ein Schaden kann nicht nur Reparaturkosten verursachen, sondern auch Arbeitsabläufe unterbrechen.
Je nach gewähltem Versicherungsschutz können unter anderem Diebstahl, Vandalismus, Unfall- und Beschädigungsschäden sowie Maschinenbruch abgesichert werden. Für geleaste oder finanzierte Maschinen kann zusätzlich eine GAP-Deckung sinnvoll sein.
Private Nutzung
Auch ein ausschließlich privat genutzter Minibagger kann über unser Konzept versichert werden. Das ist beispielsweise für den Hausbau, die Gartengestaltung, Erdarbeiten oder größere Arbeiten auf dem eigenen Grundstück interessant.
Wichtig: Nicht jede Maschinenversicherung ist für private Nutzung ausgelegt. Deshalb prüfen wir vor der Angebotserstellung, ob dein Minibagger und die vorgesehene Nutzung zu den Annahmerichtlinien des Versicherers passen.
Besonderheit unseres Konzepts: Privat und gewerblich genutzte Minibagger können bis zu einem Maschinenwert von 500.000 € abgesichert werden. Ob und in welchem Umfang Versicherungsschutz möglich ist, hängt vom jeweiligen Tarif und den vereinbarten Bedingungen ab.
Was deckt eine Minibagger-Versicherung ab?
Welche Schäden an deinem Minibagger versichert sind, hängt von der gewählten Deckungsvariante ab. Unser Maschinenversicherungskonzept bietet unterschiedliche Schutzformen – von der gezielten Absicherung einzelner Risiken bis zum umfassenden Schutz gegen Beschädigung und Zerstörung.
Diebstahl
Ein Minibagger kann auch auf einem privaten Grundstück oder während eines Bauprojekts gestohlen werden. Gerade bei frei zugänglichen Grundstücken oder längeren Arbeitspausen kann das ein finanzielles Risiko darstellen.
Diebstahl ist im angebotenen Versicherungskonzept mitversichert. Ob und unter welchen Voraussetzungen Versicherungsschutz besteht, ergibt sich aus der gewählten Deckungsvariante und den Versicherungsbedingungen.
Vandalismus
Auch mutwillige Beschädigungen können erhebliche Reparaturkosten verursachen. Vandalismusschäden sind im angebotenen Versicherungsschutz mitversichert.
Unfall- und Beschädigungsschäden
Beim Arbeiten, Rangieren oder Umsetzen kann der Minibagger beschädigt oder sogar vollständig zerstört werden. Je nach gewählter Deckungsvariante sind entsprechende Unfall- und Beschädigungsschäden versichert.
Maschinenbruch und technische Schäden
Hier liegt ein wichtiger Unterschied zu einer reinen Diebstahl- oder Kaskoversicherung: Über den entsprechenden Maschinenversicherungsschutz können auch Maschinenbruch und bestimmte technische Schäden abgesichert werden.
Schäden durch Bedienungsfehler
Auch Fehler bei der Bedienung können zu erheblichen Schäden an einer Baumaschine führen. Im umfassenden Versicherungsschutz unseres Konzepts sind Bedienungsfehler und fahrlässig verursachte Schäden berücksichtigt.
Naturgefahren und weitere Risiken
Je nach gewählter Deckungsvariante können unter anderem Feuer, Blitzschlag, Explosion, Sturm, Hagel, Überschwemmung und weitere versicherte Gefahren eingeschlossen sein.
Transport
Auch beim Verladen und Transportieren einer Maschine können Schäden entstehen. Transportschäden können innerhalb des Versicherungskonzepts mitversichert sein; Seetransporte sind ausgenommen.
Wichtig: Welche Leistungen tatsächlich für deinen Minibagger gelten, ergibt sich immer aus der vereinbarten Deckungsvariante und den konkreten Versicherungsbedingungen.
Unser Maschinenversicherungskonzept ermöglicht die Absicherung von privat genutzten Minibaggern und Baumaschinen bis 500.000 € Maschinenwert. Auch gewerblich eingesetzte Maschinen können über das Konzept versichert werden. Je nach Maschine, Nutzung und gewünschtem Versicherungsumfang stehen unterschiedliche Deckungsvarianten und zusätzliche Leistungen zur Verfügung.
| Leistung / Merkmal | Unser Konzept |
|---|---|
| Nutzung | Privat und gewerblich |
| Maschinenwert | Bis 500.000 € |
| Alter der Maschine | Bis 10 Jahre |
| Deckungsvarianten | Komplettschutz / Vollschutz, Kaskoversicherung und Maschinen-Teilversicherung |
| Diebstahl | Mitversichert |
| Vandalismus / mutwillige Beschädigung | Mitversichert |
| Maschinenbruch | Über den entsprechenden Maschinenversicherungsschutz |
| Bedienungsfehler | Im umfassenden Versicherungsschutz berücksichtigt |
| Technische Schäden | Je nach gewählter Deckungsvariante |
| GAP-Deckung | Für geleaste oder finanzierte Maschinen |
| Transport | Mitversichert; Seetransporte ausgenommen |
| Ersatzmaschine | Bis 25.000 € nach den vereinbarten Voraussetzungen |
| Reparaturfreigabe | Bis 25.000 € erwartete Schadenhöhe |
| Zusätzliche Schadenkosten | Unter anderem Aufräumung, Entsorgung, Erdarbeiten, Dekontamination und Luftfracht |
| Unterversicherungsverzicht | Vorgesehen |
| Zeitwertentschädigung | Mindestens 50 % des Neuwerts bei bis zu 5 Jahre alten Maschinen |
| Grobe Fahrlässigkeit | Verzicht auf den Einwand, soweit vereinbart |
| Geltungsbereich | Europa |
Wichtig: Welche Leistungen tatsächlich eingeschlossen sind, richtet sich nach der gewählten Deckungsvariante, dem jeweiligen Risikoträger und den vereinbarten Versicherungsbedingungen.
Welche Deckungsvariante für deinen Minibagger sinnvoll ist, hängt unter anderem von Wert, Nutzung, Alter und gewünschtem Versicherungsumfang ab.
Die umfassendste Variante für alle, die ihren Minibagger möglichst weitgehend gegen Beschädigung, Zerstörung und die im Konzept versicherten Gefahren absichern möchten.
Eine gezieltere Absicherung, wenn bestimmte Risiken wie beispielsweise Diebstahl, Vandalismus oder Unfallschädenim Mittelpunkt stehen.
Für einen begrenzteren Versicherungsschutz gegen ausgewählte Gefahren, wenn eine umfassende Maschinenversicherung nicht erforderlich ist.
Welche Variante zu deiner Maschine passt, prüfen wir anhand deiner Angaben.
Ein Minibagger ist nicht gleich ein Minibagger. Maschine, Alter, Wert, Nutzung und gewünschter Versicherungsschutz beeinflussen die passende Absicherung.
Deshalb prüfen wir deine Angaben individuell und zeigen dir, welche Deckungsvariante und welche Leistungen für deine Maschine infrage kommen.
Privat oder gewerblich – bis 500.000 € Maschinenwert.
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Die drei Versicherungsformen A, B und C unterscheiden sich vor allem im Umfang des Versicherungsschutzes. Die folgende Übersicht zeigt, welche Leistungen jeweils enthalten sind.
| Leistung | Form A Komplettschutz / Vollschutz 5,30 ‰ |
Form B
Kaskoversicherung Klausel 3252: Ausschluss von inneren Betriebsschäden 3,83 ‰ |
Form C Maschinen-Teilversicherung (MTV) 2,00 ‰ |
|---|---|---|---|
| Brand, Blitzschlag und Explosion | ✓ | ✓ | ✓ |
| Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub | ✓ | ✓ | ✓ |
| Unbefugter Gebrauch durch Betriebsfremde | ✓ | ✓ | ✓ |
| Erdbeben | ✓ | ✓ | ✓ |
| Hochwasser und Überschwemmung | ✓ | ✓ | ✓ |
| Sturm, Hagel und Eisgang | ✓ | ✓ | ✓ |
| Bruchschäden an der Verglasung | ✓ | ✓ | ✓ |
| Frost | ✓ | ✓ | ✓ |
| Kurzschlussschäden an der Verkabelung | ✓ | ✓ | ✓ |
| Böswilligkeit und Vandalismus | ✓ | ✓ | – |
| Transporte (ausgenommen Seetransporte) | ✓ | ✓ | – |
| Kaskoschäden (Unfallereignisse) | ✓ | ✓ | – |
| Erdrutsch | ✓ | ✓ | – |
| Kurzschluss, Überstrom und Überspannung | ✓ | – | – |
| Überdruck und Unterdruck | ✓ | – | – |
| Versagen Mess-/Regel-/Sicherheitseinrichtung | ✓ | – | – |
| Ungeschicklichkeit und Fahrlässigkeit | ✓ | – | – |
| Konstruktions-, Material-, Ausführungsfehler | ✓ | – | – |
| Innere Betriebsschäden und Bruchschäden | ✓ | – | – |
| Bedienungsfehler aller Art | ✓ | – | – |
Die Übersicht dient der Orientierung. Maßgeblich für den Versicherungsschutz sind die jeweils vereinbarten Versicherungsbedingungen und Vertragsunterlagen.
THOMAS ORTHEY SAGT DAZU
„Bei einem Minibagger kommt es nicht darauf an, möglichst viel Versicherung einzukaufen. Entscheidend ist, dass der Versicherungsschutz zum Risiko und der tatsächlichen Nutzung der Maschine passt.“Mehr über Thomas Orthey →
Versicherung ist unser Geschäft. Risiken zu beurteilen ist unsere Spezialität.
Seit 1989 beschäftigen wir uns professionell mit der Absicherung von Unternehmen, Unternehmern und anspruchsvollen Privatkunden.
Als Sachverständige für gewerbliche und industrielle Sachversicherungen wissen wir nicht nur, welcher Versicherungsschutz auf dem Papier passt – sondern auch, worauf es im Schadenfall wirklich ankommt.
Seit 1989 · unabhängige Beratung · persönliche Ansprechpartner
Hinter ORTHEY CONSULT steht Thomas Orthey, Versicherungsexperte und Sachverständiger für gewerbliche und industrielle Sachversicherungen. Seine langjährige Erfahrung und sein gewachsenes ORTHEY CONSULT® | EXPERTEN-NETZWERK helfen dabei, auch für besondere Risiken den richtigen Versicherer oder Spezialisten zu finden.
Vertrauen entsteht nicht durch große Versprechen, sondern durch Erfahrungen unserer Kunden.
Du möchtest deinen Minibagger zuverlässig gegen Diebstahl, Vandalismus und weitere Schäden absichern? Hier findest du Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Minibaggerversicherung.
Eine Minibaggerversicherung schützt deinen Minibagger selbst vor den finanziellen Folgen versicherter Schäden. Je nach gewählter Deckungsvariante können beispielsweise Diebstahl, Vandalismus, Unfall- und Beschädigungsschäden, Naturgefahren sowie Maschinenbruch abgesichert werden.
Unser Maschinenversicherungskonzept ist für privat und gewerblich genutzte Minibagger bis zu einem Maschinenwert von 500.000 € ausgelegt. Welche Leistungen tatsächlich eingeschlossen sind, hängt von der gewählten Deckungsvariante und den vereinbarten Versicherungsbedingungen ab.
Ja. Sowohl bei privater als auch bei gewerblicher Nutzung ist es wichtig, den Haftpflichtschutz für deinen Minibagger zu klären. Denn die Haftpflichtversicherung schützt dich im vereinbarten Umfang vor den finanziellen Folgen von Personen- und Sachschäden, für die du beim Einsatz der Maschine gegenüber Dritten haftest.
Bei privater Nutzung kann der Haftpflichtschutz unter bestimmten Voraussetzungen bereits über eine Privathaftpflichtversicherung bestehen. Ob das bei deinem Minibagger der Fall ist, hängt von den geltenden Versicherungsbedingungen und der konkreten Nutzung ab.
Bei gewerblicher Nutzung muss geprüft werden, ob der Einsatz des Minibaggers über die bestehende Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt ist oder zusätzlicher Haftpflichtschutz benötigt wird.
Wichtig: Die Haftpflichtversicherung schützt nicht den Minibagger selbst. Schäden an der eigenen Maschine, beispielsweise durch Diebstahl, Vandalismus, Unfall oder Maschinenbruch, können über eine separate Maschinenversicherung abgesichert werden.
Ein Minibagger ist während des Einsatzes und im Ruhezustand unterschiedlichen Risiken ausgesetzt. Typische Schadenfälle sind:
Welche dieser Schäden tatsächlich versichert sind, hängt von der gewählten Deckungsvariante und den vereinbarten Versicherungsbedingungen ab. Bei unserem umfassenden Versicherungsschutz können auch Schäden durch Bedienungsfehler, technische Defekte und Maschinenbruch berücksichtigt werden.
Ein Minibagger ist eine erhebliche Investition. Ein Diebstahl, Unfall, Maschinenbruch oder ein anderer schwerer Schaden kann deshalb schnell Kosten verursachen, die deutlich über den eigentlichen Reparaturaufwand hinausgehen.
Bei gewerblicher Nutzung kann zusätzlich der Ausfall der Maschine zum Problem werden, wenn dadurch Arbeiten nicht ausgeführt oder Aufträge verzögert werden. Bei privater Nutzung können sich dagegen Bauvorhaben oder Arbeiten am eigenen Grundstück verlängern und zusätzliche Kosten für ein Ersatzgerät entstehen.
Eine passende Maschinenversicherung soll deshalb nicht einfach möglichst viele Risiken versichern. Entscheidend ist, dass Versicherungsschutz, Maschinenwert und tatsächliche Nutzung zusammenpassen. Genau das prüfen wir bei der individuellen Angebotsanfrage.
Ja. Auch einen ausschließlich privat genutzten Minibagger können wir passend absichern. Das ist besonders interessant für private Bauherren, die ihren Minibagger beispielsweise für den Hausbau, die Gartengestaltung oder Arbeiten auf dem eigenen Grundstück einsetzen.
Wichtig ist dabei nicht nur die Absicherung des Minibaggers selbst, sondern auch der Haftpflichtschutz. Die VHV Versicherungen haben uns auf unsere konkrete Anfrage schriftlich bestätigt, dass sie einen privat genutzten Minibagger als selbstfahrende Arbeitsmaschine einstufen – ebenso wie einen Schaufel- oder Radlader.
Sofern für das Fahrzeug keine Versicherungspflicht besteht, kann nach Auskunft der VHV Versicherungsschutz über die Privathaftpflichtversicherung bestätigt werden. Für selbstfahrende Arbeitsmaschinen gelten dabei unter anderem die Voraussetzungen einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 20 km/h.
Wie der konkrete Minibagger und die vorgesehene Nutzung tatsächlich versichert sind, ergibt sich aus den geltenden Versicherungsbedingungen.
Fachlich geklärt: Haftpflichtschutz für private Minibagger
Die VHV Versicherungen haben uns auf unsere konkrete Anfrage vom 27. Oktober 2026 schriftlich bestätigt, dass ein privat genutzter Minibagger unter bestimmten Voraussetzungen als selbstfahrende Arbeitsmaschine über die Privathaftpflichtversicherung abgesichert werden kann.
Diese Auskunft haben wir direkt bei der VHV eingeholt, um die Versicherbarkeit privater Minibagger verlässlich einordnen zu können.

Ja, denn eine Haftpflichtversicherung schützt dich im vereinbarten Umfang vor den finanziellen Folgen von Personen- und Sachschäden, für die du beim Einsatz deines Minibaggers gegenüber Dritten haftest.
Die Maschinenversicherung verfolgt einen anderen Zweck: Sie schützt den Minibagger selbst gegen die vereinbarten Gefahren, beispielsweise Diebstahl, Vandalismus, Unfall oder Maschinenbruch.
Wichtig: Eine Maschinenversicherung ersetzt nicht den erforderlichen Haftpflichtschutz – und umgekehrt. Ob deine gegebenenfalls bestehende Privathaftpflicht den Einsatz deines Minibaggers einschließt, hängt von den geltenden Versicherungsbedingungen ab. Lass dir dies vom Versicherer schriftlich bestätigen. Seitens der VHV Versicherungen liegt uns eine schriftliche Bestätigung vor.
Ja. Diebstahl ist in unserem Maschinenversicherungskonzept mitversichert - unabhängig von der gewünschten Versicherungsform (Vollschutz, Kaskoversicherung oder Maschinen-Teil-Versicherung). Das gilt auch dann, wenn der Minibagger beispielsweise über Nacht auf einer Baustelle oder einem anderen nicht dauerhaft bewachten Einsatzort steht.
Für Diebstahlschäden gilt eine Selbstbeteiligung von 10 %, mindestens jedoch die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung und höchstens 10.000 €.
Wenn die Maschine mit einer anerkannten Wegfahrsperre oder einem GPS-Ortungssystem ausgestattet ist, kann auf die prozentuale Selbstbeteiligung verzichtet werden (Gothaer).
Welche Selbstbeteiligung tatsächlich gilt, ergibt sich aus dem konkreten Angebot und den vereinbarten Versicherungsbedingungen.
Ja. Vandalismusschäden sind in unserem Maschinenversicherungskonzept mitversichert. Das ist insbesondere relevant, wenn dein Minibagger über Nacht auf einer Baustelle, einem Grundstück oder außerhalb eines gesicherten Betriebsgeländes abgestellt wird.
Je nach Schaden und gewählter Deckungsvariante können beispielsweise mutwillige Beschädigungen an Aufbau, Hydraulik, elektrischen Komponenten oder anderen Maschinenteilen versichert sein.
Welche Leistungen und Selbstbeteiligungen im konkreten Fall gelten, ergibt sich aus dem vereinbarten Versicherungsschutz und den Versicherungsbedingungen.
Das hängt von der gewählten Deckungsvariante ab. Unser Maschinenversicherungskonzept bietet Komplettschutz / Vollschutz, Kaskoversicherung und Maschinen-Teilversicherung.
Je nach Variante können unter anderem Diebstahl, Vandalismus, Unfall- und Beschädigungsschäden, Feuer, Naturgefahren, Transportschäden sowie Maschinenbruch und technische Schäden versichert sein.
Im umfassenden Versicherungsschutz sind auch Bedienungsfehler und fahrlässig verursachte Schäden berücksichtigt.
Darüber hinaus enthält das Konzept je nach Vereinbarung weitere Leistungen, beispielsweise GAP-Deckung für geleaste oder finanzierte Maschinen, Kosten für eine Ersatzmaschine und zusätzliche Schadenkosten.
Welche Leistungen für deinen Minibagger tatsächlich gelten, ergibt sich aus dem konkreten Angebot und den vereinbarten Versicherungsbedingungen.
Ja. Maschinenbruch kann über den entsprechenden Maschinenversicherungsschutz mitversichert werden. Damit lässt sich der Schutz gegenüber einer reinen Absicherung von beispielsweise Diebstahl oder Vandalismus deutlich erweitern.
Im umfassenden Versicherungsschutz können unter anderem innere Betriebsschäden, Bruchschäden, Bedienungsfehler sowie Schäden an elektrischen und mechanischen Komponenten berücksichtigt werden.
Gerade bei einem Minibagger ist das relevant, weil nicht jeder teure Schaden von außen verursacht wird. Auch ein plötzlicher technischer oder mechanischer Schaden während des Betriebs kann erhebliche Reparaturkosten verursachen.
Welche Schäden und Leistungen tatsächlich eingeschlossen sind, richtet sich nach der gewählten Deckungsvariante und den vereinbarten Versicherungsbedingungen.
Eine GAP-Deckung ist insbesondere interessant, wenn du deinen Minibagger geleast oder finanziert hast. Sie kann finanzielle Lücken absichern, die entstehen können, wenn nach einem versicherten Totalverlust die Versicherungsleistung nicht ausreicht, um deine bestehenden Verpflichtungen aus Leasing oder Finanzierung vollständig abzudecken. Bei dem auf dieser Seite beschriebenen Versicherungskonzept ist die GAP-Deckung bereits inklusive.
Ja. Auch geleaste oder finanzierte Minibagger können über das Maschinenversicherungskonzept abgesichert werden.
Für solche Maschinen kann zusätzlich eine GAP-Deckung sinnvoll sein. Sie kann bei einem versicherten Totalschaden eine finanzielle Lücke zwischen dem Versicherungswert und dem noch offenen Finanzierungs- oder Leasingbetrag berücksichtigen.
Damit lässt sich der Versicherungsschutz nicht nur auf die Maschine selbst, sondern auch auf die besondere finanzielle Situation bei Leasing oder Finanzierung abstimmen.
Welche GAP-Leistung konkret vereinbart werden kann, ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot und den Versicherungsbedingungen.
Ja. Transportschäden können im Rahmen unseres Maschinenversicherungskonzepts mitversichert sein. Das gilt auch für Schäden beim Verladen, Umsetzen und Transportieren der Maschine.
Versichert ist der Transport innerhalb des vereinbarten Geltungsbereichs; Seetransporte sind ausgenommen.
Welche Voraussetzungen und Leistungen im konkreten Fall gelten, ergibt sich aus der vereinbarten Deckungsvariante und den Versicherungsbedingungen.
Die Kosten hängen unter anderem vom Wert und Alter des Minibaggers, der Nutzung, der gewählten Deckungsvariante und der vereinbarten Selbstbeteiligung ab.
Bei unserem Maschinenversicherungskonzept können Minibagger bis zu einem Wert von 28.000 € bereits ab 150 € jährlich im Vollschutz versichert werden. Dieser Mindestbeitrag gilt beim entsprechenden Konzept für die angebotene Absicherung.
Auch höherwertige Maschinen können versichert werden – bei privater und gewerblicher Nutzung bis zu einem Maschinenwert von 500.000 €.
Für deinen konkreten Minibagger prüfen wir anhand der Fahrzeug- bzw. Maschinendaten den passenden Versicherungsschutz und erstellen dir ein persönliches Angebot.
Ja, bei mehrjäriger Vertragsdauer wird ein zusätzlicher Rabatt gewährt. Der Laufzeitrabatt für die Vereinbarung einer Vertragslaufzeit von 3 Jahren beträgt 10 %. Dadurch reduziert sich der zu zahlende Beitrag.
Du kannst deinen Minibagger bis zu einem Netto-Kaufpreis von 500.000 Euro versichern. Maßgeblich ist der Kaufpreis im fabrikneuen Zustand einschließlich Fracht- und Montagekosten, jeweils ohne Umsatzsteuer.
Nach einem ersatzpflichtigen Schaden können dir bis zu 25.000 Euro für eine Ersatz-Baumaschine bereitgestellt werden. Dadurch kannst du die Zeit bis zur Reparatur oder Ersatzbeschaffung überbrücken und deine Betriebsabläufe möglichst schnell fortsetzen.
Garantie und Maschinenversicherung schützen vor unterschiedlichen Risiken.
Eine Garantie des Herstellers oder Händlers bezieht sich grundsätzlich auf bestimmte Mängel bzw. Defekte, die innerhalb des vereinbarten Garantiezeitraums auftreten. Welche Schäden erfasst sind, richtet sich nach den jeweiligen Garantiebedingungen.
Eine Maschinenversicherung versichert dagegen bestimmte äußere und innere Gefahren bzw. Schäden an der Maschine, beispielsweise Diebstahl, Vandalismus, Unfall, Bedienungsfehler oder – je nach vereinbartem Versicherungsschutz – Maschinenbruch und technische Schäden.
Wichtig ist deshalb: Eine Maschinenversicherung ersetzt keine Garantie. Umgekehrt bedeutet eine bestehende Garantie auch nicht, dass ein Minibagger gegen Diebstahl, Vandalismus oder einen Unfallschaden durch falsche Bedienung geschützt ist.
Beispiel: Fällt ein Bauteil aufgrund eines vom Hersteller zu vertretenden Mangels aus, kann zunächst die Garantie relevant sein. Wird dasselbe Bauteil dagegen durch einen versicherten Unfall oder eine andere versicherte Ursache beschädigt, kann die Maschinenversicherung greifen.
Welche Leistung im konkreten Schadenfall zuständig ist, hängt immer von der Ursache des Schadens und den jeweiligen Garantie-, Gewährleistungs- und Versicherungsbedingungen ab.
Du kannst den Versicherungsbeitrag für deinen Minibagger mit der Angebotsanfrage hier anfordern. Den gewünschten Umfang stimmen wir mit dir ab. Daraufhin übermitteln wir dein individuelles Angebot per E-Mail.
Privaten und gewerblichen Minibagger versichern – persönliches Angebot anfordernDu möchtest deinen Minibagger versichern? Unser Maschinenversicherungskonzept gilt sowohl für privat als auch für gewerblich genutzte Minibagger und kann Maschinen bis zu einem Wert von 500.000 € absichern. Einen Online-Abschluss-Rechner gibt es für dieses Konzept nicht. Schick uns deshalb einfach die wichtigsten Angaben zu deinem Minibagger. Wir prüfen Maschine, Nutzung, Wert und gewünschten Versicherungsschutz und erstellen dir daraus ein persönliches Angebot. |
Du bist unsicher, welcher Versicherungsschutz zu deinem Minibagger und seiner Nutzung passt? Sprich direkt mit uns. Wir schauen uns deine Situation an und zeigen dir, welche Möglichkeiten der Absicherung sinnvoll sind.
Persönlich. Unabhängig. Ohne Umwege.

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