direkt zum Seiteninhalt

  COVID19-PORTAL.DE

Alle wichtigen Zahlen, Daten, Fakten und Sicherheitstipps zur Corona-Pandemie auf einen Blick!

SITUATION IN DEUTSCHLAND

 

INFEKTIONSRISIKO REDUZIEREN 

Ärztlicher Bereitschaftsdienst:

  116 117

 Teilen Sie diese Infos an Freunde und Bekannte.

Covid-19 - Fragen, Antworten, Links

über covid19-portal.de by ORTHEY CONSULT

 

Weil Sie uns am Herzen liegen...

Die Medienberichte zur Corona-Krise überschlagen sich. Eine Vielzahl von Informationen prasselt über vielfältigste Kommunikationskanäle auf uns ein: Fakten und Fake News. Gerade jetzt gilt es, Panikmache von sachlicher Information zu unterscheiden. Als Versicherungsmakler helfen wir Menschen und Betrieben seit 1989 bei ihrer Vorsorge-Optimierung. 

Vielfach erreichen uns momentan ähnlich lautende Fragen. Verständlicherweise besteht eine große Verunsicherung und ein akuter Informationsbedarf, nicht nur zum Thema Versicherungen. Die Coronakrise ist eine Aufgabe, welche wir nur gemeinsam bewältigen können. Ganz im Sinne von #zusammengegencorona möchten wir mit dieser Seite unseren Beitrag dazu leisten.

Wir haben wertvolle Informationen, wichtige Kontaktdaten und weiterführende Links für Sie, unsere Kunden und alle Interessierten zusammengetragen. COVID19-PORTAL.DE soll Ihnen und uns den Überblick und Zugang zu sachlichen Informationen rund um das Coronavirus SARS-CoV-2 (COVID-19) und dessen Bewältigung erleichtern.

Herzliche Grüße und bitte bleiben Sie gesund!
Ihre Heike und Thomas Orthey

ORTHEY CONSULT
Versicherungsmakler GmbH & Co. KG
 

Haftungsausschluss 

 

Haftung für Inhalte

Als Diensteanbieter sind wir gemäß § 7 Abs.1 TMG für eigene Inhalte auf diesen Seiten nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Nach §§ 8 bis 10 TMG sind wir als Diensteanbieter jedoch nicht verpflichtet, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen.

Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben hiervon unberührt. Eine diesbezügliche Haftung ist jedoch erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnis einer konkreten Rechtsverletzung möglich. Bei Bekanntwerden von entsprechenden Rechtsverletzungen werden wir diese Inhalte umgehend entfernen.

Haftung für Links

Unser Webseite enthält Links zu externen Websites Dritter, auf deren Inhalte wir keinen Einfluss haben. Deshalb können wir für diese fremden Inhalte auch keine Gewähr übernehmen. Für die Inhalte der verlinkten Seiten ist stets der jeweilige Anbieter oder Betreiber der Seiten verantwortlich. Die verlinkten Seiten wurden zum Zeitpunkt der Verlinkung auf mögliche Rechtsverstöße überprüft. Rechtswidrige Inhalte waren zum Zeitpunkt der Verlinkung nicht erkennbar.

Eine permanente inhaltliche Kontrolle der verlinkten Seiten ist jedoch ohne konkrete Anhaltspunkte einer Rechtsverletzung nicht zumutbar. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Links umgehend entfernen.

Urheberrecht

Die durch die Seitenbetreiber erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers. Downloads und Kopien dieser Seite sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet.

Soweit die Inhalte auf dieser Seite nicht vom Betreiber erstellt wurden, werden die Urheberrechte Dritter beachtet. Insbesondere werden Inhalte Dritter als solche gekennzeichnet. Sollten Sie trotzdem auf eine Urheberrechtsverletzung aufmerksam werden, bitten wir um einen entsprechenden Hinweis. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Inhalte umgehend entfernen.

 


Neueste Meldungen


+++ Donald und Melanie Trump positiv auf Corona getestet +++ Test von Vizepräsident Pence fällt negativ aus +++

Wie helfen Bund und Länder?

Fra­gen und Ant­wor­ten zum Mil­li­ar­den-Schutz­schild für Deutsch­land

→ Corona-Hilfe der Bundesregierung
→ KfW-Corona-Hilfe - Kredite für Unternehmen

ALLE HILFEN IM ÜBERBLICK


Was man noch darf - und was nicht

Aktueller Stand zu Ausgangssperren und Kontaktverbot

BUNDESWEITE MASSNAHMEN


Wenn Sie Sorge haben, sich angesteckt zu haben


Haben Sie sich angesteckt?

Wo ist das nächste Gesundheitsamt?


Wie Sie COVID-19 von Grippe und Erkältung unterscheiden

SYMPTOME VERGLEICHEN

Link zur Grafik von www.thinglink.com

 


Wichtige Hotlines & Social Media Kanäle


Bundesministerium
für Gesundheit (BMG)
  
030 - 34 64 65 10

 

 BARMER 
Hotline
  

0800 3331010

 

DAK 
Hotline
  

040 325 325 800

 


Corona-Faktencheck statt Fake News

Gefakte Bilder, falsche Aussagen und bewusst gestreute Gerüchte treiben Menschen zur Panik.
Bleiben Sie gerade jetzt in dieser schwierigen Zeit ruhig und besonnen.
Verschaffen Sie sich einen Überblick über die tatsächliche Situation. 

FAKTENCHECK ZUM CORONAVIRUS

 


Was Regierung und Minister zur Coronakrise sagen (YouTube)


DIE BUNDESREGIERUNG

DER INNENMINISTER

DER GESUNDHEITSMINISTER


Wie entwickeln sich die COVID-19 Fallzahlen?

Heutige Fallzahlen in Deutschland (Infiziert, Verstorben, Genesen) 

SITUATION IN DEUTSCHLAND


Interaktive Karte

Interaktive Karte


Mediathek des Bundesgesundheitsministeriums (BMG)

→ Informationen des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG)


Mediathek des Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI)

Informationen des BMI zu Polizei, Schutzausstattung, Reisen, Grenzkontrollen und Quarantäne


Infoportale der Bundesländer

In alphabetischer Reihenfolge


Was und wie viel Sie einkaufen sollten

Mit diesem Vorratskalkulator können Sie Ihren persönlichen Vorrat für 1 - 28 Tage berechnen

Notvorrat berechnen


Welche Schutzmaßnahmen sind geeignet?

Der Einsatz von Schutzmasken als auch Desinfektionsmitteln ist generell umstritten. Außerdem sind diese Artikel aktuell nur noch kaum zu erwerben. Wenn noch verfügbar, werden diese vielfach zu stark überteuerten Preisen angeboten. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) als auch Behörden wie z.B. die Stadt Essen haben Do-It-Yourself-Anleitungen für Desinfektionsmittel und Mund-Nasen-Schutz veröffentlich. Grundsätzlich gilt: Eine professionelle Schutzausrüstung ist immer vorzuziehen. Das Herstellen in Eigenregie birgt zusätzliche Risiken (z.B. Feuergefahr bei selbst herstellten Desinfektionsmitteln). Informieren Sie sich zunächst bei Fachleuten wie z.B. Ihrem Arzt oder Apotheker.

 

Mund-Nasen-Schutz und Atemschutzmasken

 

Durch das Tragen von Atemschutzmasken bzw. Mund-Nasen-Schutz (MNS) schützt man:

  • 1. in erster Linie andere. (Fremdschutz)
  • 2. bedingt sich selbst, da sich der Mensch ca. 200 Mal pro Tag ins Gesicht fasst.

 

Experten empfehlen das Verwenden professioneller FFP-Atemschutzmasken (FFP = Filtering Face Piece) gemäß folgender Klassifikation:

  • FFP1-Schutzmaske:  Die Maske der niedrigste Klasse FFP1 schützt vor allem vor ungiftigen und nicht-fibrogenen Stäuben. Asbest hält sie also nicht auf.
  • FFP1-Schutzmaske:  Die Maske der Klasse FFP2 ist geeignet zum Schutz vor gesundheitsschädlichen Stäuben, Rauch und Aerosolen.
  • FFP1-Schutzmaske:  Die Maske der Klasse FFP3 wird für den Umgang mit krebserregenden Stoffen und Krankheitserregern wie Viren, Bakterien und Pilzsporen empfohlen.

 

Schutzmasken werden aufgrund der akuten Lieferengpässe vor allem für medizinisches Personal, Pflegeberufe und als Verdachtsfall eingestufte Patienten empfohlen. Das Robert-Koch-Institut (RKI) rät zu einem ressourcenschonenden Einsatz von Mund-Nasen-Schutz (MNS) und FFP-Masken. Für alle anderen emfpiehlt sich insbesondere ein sorgsamer Infektionsschutz durch eine "gute Händehygiene, Husten- und Nies-Etikette sowie Abstand zu Erkrankten“. Der Einsatz von DIY-Lösungen liegt in Ihrem eigenen Ermessen und in Ihrer Verantwortung. Grundsätzlich sind professionelle und offizielle Angebote vorzuziehen. Wir verweisen nochmals ausdrücklich darauf, dass es sich bei allen Informationen um keine Empfehlung und keinen Rat unsererseits handelt. → Siehe "Haftungsausschluss"

 

Verwendung / Herstellung von behelfsmäßigem Infektionsschutz (DIY)

 

*)  VORSICHT: Aufgrund der Explosionsgefahr raten wir von der Selbstherstellung von Desinfektionsmitteln ausdrücklich ab. Apotheker wurden inzwischen befugt, Desinfektionsmittel selbst herzustellen. Wenden Sie sich zunächst an Ihren Apotheker!

 

Material für selbstgenähten Mund-Nasen-Schutz


Häufige Fragen und Antworten zu privaten Versicherungen (FAQ)

Wie kann ich die Kosten für meine privaten Versicherungen reduzieren?

 

Es gibt ungeahnte Möglichkeiten, Ihre Versicherungsbeiträge zu reduzieren. In bestimmten Sparten sind Einsparpotenziale von bis zu 80 Prozent möglich. Zum Beispiel, in dem Sie Ihre Unfallversicherung vergleichen. Seit über 30 Jahren sind wir auf Vorsorge- und Versicherungsoptimierung spezialisiert. Profitieren Sie jetzt gratis von meinen Versicherungs Insider Tipps. Meine Empfehlungen als Fachjournalist wurden 15 Jahre lang zu mehr als 300 Vorsorge-Themen für 725.000 Leser im Wirtschaftsressort diverser Tageszeitungen gedruckt.

→ Insider Tipps hier kostenlos abonnieren.

 

Welche Versicherung übernimmt die Kosten für einen Corona-Test?

  

Egal, ob Sie eine gesetzliche oder eine private Krankenversicherung haben, werden die Kosten für einen Corona-Test in jedem Fall über die Krankenversicherung übernommen, sofern für den Test eine Notwendigkeit bestand. D.h. Verdacht auf Infektion, weil z.B. Kontakt zu einer infizierten Person bestand oder klare Krankheitssymptome vorliegen. Von prophylaktischen Tests ohne gegebenen Anlass, bitten die Behörden in jedem Fall abzusehen, um die vorhandenen Testkapazitäten nicht unnötig zu belasten und insofern wäre in diesen Fällen auch die Kostenübernahme aus unserer Sicht derzeit nicht klar geregelt. Übrigens haben die Behörden für alle Fragen rund um die Pandemie allgemeine Infohotlines eingerichtet, an die Sie sich auch im Verdachtsfall auf eine Erkrankung wenden können:

Hotline 116 117

 

Erhalte ich Leistungen über meine Krankenversicherung im Falle einer Quarantäneanordnung und / oder Krankschreibung?

 

WICHTIG:  Eine Quarantäneanordnung (egal, ob durch den Arbeitgeber oder durch eine behördliche Anordnung) ist zunächst KEINE Krankschreibung. Insofern besteht auch zunächst keine Leistungspflicht der Krankenversicherung für Krankentagegeldleistungen. Daher stellt sich in diesem Fall die Frage, ob Sie Krankheitssymptome haben, oder ob Sie eine pauschale ärztliche Krankschreibung erhalten. Nur mit einer ärztlichen Krankschreibung sind Sie im Sinne der Krankenversicherung leistungsberechtigt. Wir unterstellen derzeit, dass im Bedarfsfalle ärztliche Krankschreibungen in dieser Ausnahmesituation auf telefonischem Wege zu bekommen sind. 

In jedem Fall erhalten Arbeitnehmer aber zunächst die 6-wöchige Gehaltsfortzahlung über ihren Arbeitgeber. Nach Ablauf dieser 6 Wochen und der ununterbrochenen ärztlichen Krankschreibung, greift dann das Krankentagegeld:

  • Bei gesetzlich Krankenversicherten leistet anschließend die Krankenkasse ein Krankengeld in Höhe von rund 80 % des bisherigen Nettoeinkommens.
  • Bei privat Krankenversicherten leistet anschließend der Krankenversicherer den tariflich vereinbarten Tagessatz.

Auch bei Selbständigen wird analog eine ärztliche Krankschreibung benötigt. Hier ist zu den Leistungen der Krankenversicherung jedoch kaum eine pauschale Aussage möglich, da Selbständige sowohl in der Gesetzlichen, wie auch in der privaten Krankenversicherung eine Gestaltungsfreiheit haben, ab wann die Krankentagegelder geleistet werden. Insofern muss für Selbständige eine individuelle Prüfung erfolgen.

 

Welche gesetzlichen Regelungen gibt es zum Thema des Verdienstausfalles?

 

Arbeitnehmer erhalten zunächst pauschal eine 6-wöchige Lohnfortzahlung durch ihren Arbeitgeber. Geregelt ist dies über das zuständige Gesundheitsamt nach § 29 und § 30 Infektionsschutzgesetz, nachdem Menschen behördlich unter Quarantäne gestellt werden können. Wenn der Betroffene krank ist, gelten die Regeln für eine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Diejenigen, die ohne Krankheit vorsorglich unter behördlich angeordneter Quarantäne stehen, haben per Gesetz einen Anspruch auf Verdienstausfall in Höhe ihres Nettoentgeltes. Den übernimmt zunächst der Arbeitgeber (durch die Lohnfortzahlung); innerhalb von drei Monaten kann der Arbeitgeber nach § 56 Infektionsschutzgesetz einen Antrag auf Erstattung der ausgezahlten Beträge stellen. 

Auch Selbstständige und Freiberufler gehen nicht leer aus. Nach dem Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten erhalten auch sie einen Verdienstausfall ersetzt. Dabei geht die zuständige Behörde von dem Gewinn aus, der im Steuerbescheid für das letzte Kalenderjahr festgestellt wurde. Konkret ist dies im § 56 IfSG geregelt.

Bei Rückfragen zu diesen Themen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater, da dies im Grunde keine versicherungstechnische Beratung darstellt und wir Ihnen insofern keine Auskünfte erteilen dürfen.

 

Sind die ärztlichen Behandlungskosten aufgrund der Corona-Viruserkrankung versichert? 

 

Unabhängig davon, ob Sie gesetzlich oder privat Krankenversichert sind, sind natürlich die allgemeinen Behandlungskosten immer versichert, bei Privatversicherten möglicherweise nach Abzug eines vertraglich vereinbarten Selbstbehaltes. Das Deutsche Gesundheitssystem zählt zu den leistungsstärksten Systemen der Welt und es sieht vor, dass jeder Patient pauschal IMMER eine bestmögliche Behandlung erhält.

Angesichts der teilweise sicherlich deutlich überstrapazierten Krankenhäuser, werden etwaige Zusatzbausteine in der Privaten Krankenversicherung / Krankenzusatzversicherung (z.B. Einbettzimmer und Chefarztbehandlung) möglicherweise logistisch von Seiten der Krankenhäuser nicht darstellbar sein. Sicherlich für jeden verständlich, angesichts dieser Ausnahmesituation. Sollte solch ein Fall auftreten, haben Sie als Privatversicherter als kleinen Trost hinterher einen Anspruch auf entsprechende Ersatzleistungen aus Ihrem Tarif, quasi als kleine Wiedergutmachung. 

 

Zahlt die Reiseversicherung wenn Sie von einer gebuchten Reise zurücktreten?

 

Der rein vorsorgliche Abbruch einer Reise aufgrund des Infektionsrisikos ist nicht über die Reiserücktritts- bzw. Reiseabbruchversicherung versichert. Auch in einer Stornokostenversicherung ist die "Angst vor etwas" nicht versichert. Dies gilt auch für Reisen in Krisengebiete wie z.B. China. Es spielt dahingehend keine Rolle, ob Reisewarnungen bestehen oder nicht. Anders stellt sich die Situation dar, wenn Sie vor Antritt Ihrer Reise überraschend an einem Virus erkranken. Für den Fall, dass ein Virus als Pandemie eingestuft wird, ist dies in der Regel ein Ausschlusskriterium und es besteht kein Versicherungsschutz mehr. 

 

Was gibt es ansonsten für versicherungstechnische Absicherungen in der derzeitigen Situation?

 

Ihre möglicherweise vorhandene Berufsunfähigkeitsversicherung leistet bei einer vorliegenden Arbeitsunfähigkeit von mindestens 6 Monaten und länger. Sie ist also für drastische und bleibende Erkrankungen gedacht. Insofern angesichts der derzeitigen Krise sicherlich nicht relevant – prüfungswürdig höchstens dann, wenn Sie nach einer Erkrankung bleibende Schäden zurückbehalten sollten, was nach derzeitiger Informationslage aber nicht zu befürchten ist.

Zudem können einige Unfallversicherungen eine so genannte „erweiterte Infektionsklausel“ enthalten. Demnach wäre der Corona-Virus womöglich als „Unfall“ anzusehen. Sollten Sie einen solchen Vertrag haben, sind Leistungsansprüche denkbar: Beispielsweise Leistungen in Form von Tagessätzen als „Unfall-Krankentagegeld“ wenn Sie zuhause krankgeschrieben sind (zumeist erst ab dem 43. Tag) oder als „Unfall-Krankenhaustagegeld“ bei einem Krankenhausaufenthalt (zumeist ab dem 1. Tag). Mit diesem kostenlosen Toll können Sie nahezu jede deutsche Unfallversicherung prüfen.

 

Welche Versicherungsänderungen sind bei finanzieller Not möglich?

 

Sollte bei Ihnen im Nachgang zur derzeitigen Krise beispielsweise durch länger anhaltende Kurzarbeit oder gar einer Kündigung möglicherweise ein finanzieller Engpass auftreten, beraten wir Sie natürlich ebenfalls gern. Es gibt bei Produkten der Altersversorgung verschiedene Möglichkeiten einer Beitragsstundung oder einer Herabsetzung der Beitragszahlungen. Auch bei vielen Sachversicherungen können, durch die Herausnahme von Bausteinen, in der Regel Kosten reduziert werden. Bevor Sie also über die Kündigung einzelner Versicherungen nachdenken, sprechen Sie uns bitte an, damit wir gemeinsam überlegen können, wie Ihre Versicherungen an veränderte Situationen möglicherweise anzupassen gehen. 

 

Wie zahlen Sie für Gas & Strom nie wieder zu viel?

 

Die Corona-Krise bringt viele Menschen in arge wirtschaftliche Bedrängnis: Kurzarbeit und Kündigung setzen vielen zu! Steuern Sie jetzt dagegen. Reduzieren Sie überflüssige Energiekosten für Strom und Gas. Mit WECHSELPILOT zahlen Sie für Gas und Strom nie wieder zuviel. Lassen Sie Ihre Strom- & Gasverträge jedes Jahr automatisch in den besten Tarif wechseln. So senken Sie dauerhaft und ohne Aufwand Ihre Energiekosten! Der automatische Wechselservice verschafft Ihnen immer den besten Strom- & Gastarif. WECHSELPILOT bringt Ihren Vertrag jedes Jahr zu einem günstigeren Anbieter und nimmt Ihnen alle Vertragsangelegenheit sowie die Versorgerkommunikation ab.

→ Jetzt Ersparnis berechnen

→ So funktioniert's

 


Häufige Fragen und Antworten zu betrieblichen Versicherungen (FAQ)

Wie verhalten sich die Betrieblichen Krankenversicherungen (BKV)?

 

Allgemeinverbindliche Aussagen können nicht getroffen werden, da jeder Versicherer dies eigenverantwortlich regelt. 

→  Aussagen der Allianz Betriebliche Krankenversicherung (APKV)

 

Welche Versicherung leistet bei Quarantäne des Betriebs? 

 

In Frage kommt hier nur die wenig bekannte Betriebsschließungsversicherung. Diese Spezialversicherung kann jedoch nur von Betrieben abgeschlossen werden, welche mit Lebensmitteln umgehen. Darüber hinaus auch von einigen Betrieben aus Hotellerie und Gastronomie, sowie bestimmten Gesundheitsberufen. Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie besteht derzeit die Möglichkeit einer Betriebsschließungsversicherung nur noch für Ärzte und Zahnärzte.

 

Leistet eine Betriebsunterbrechungs/Ertragsausfall-Versicherung bei COVID-19?

 

Die Voraussetzung für einen versicherten Betriebsunterbrechungsschaden ist ein vorangegangener versicherter Sachschaden. Da es bei der Corona-Pandemie an einem materiellen Schaden z.B. aufgrund von Feuer, Leitungswasser oder Sturm fehlt, besteht über Betriebsunterbrechungs- bzw. Ertragsausfallversicherungen kein Versicherungsschutz aufgrund von Corona-Viren.

 

Wer kann sich gegen Betriebsschließung aufgrund COVID-19 versichern?

Wie kann ich mein Unternehmen jetzt gegen zunehmende Cyber-Kriminalität schützen?

 

Zum Schutz der Gesund­heit arbeiten während der Corona-Krise viele Mit­arbeiter - wenn möglich - über­wiegend von zu Hause. Gerade jetzt heißt es für viele Betriebe, sich umzu­orga­nisieren und auf Alter­nativen in der Kommu­nikation und im Austausch von Infor­mationen auszuweichen. Die privaten Systeme im Home Office sind jedoch ebenso wie viele IT-Systeme in den Unternehmen nur unzureichend gegen Cyber-Attacken geschützt.  Und das wissen natürlich auch die Cyber­krimi­nellen. VORSICHT:  Bitte passen Sie auf. Momen­tan kommen immer mehr Spam- bzw. Phishing-Mails zu Corona in Umlauf – lassen Sie sich nicht von gefälschten Angeboten zu Atem­schutz­masken oder Des­infekt­ionsmitteln rein­legen! 

→ Klicken Sie hier zur Sonderseite zu Cyberschutz für kleine und mittlere Betriebe

 

Wie können KMU-Geschäftsführer in der Coronakrise ihre Versicherungskosten senken? 

 

Sie sind Geschäftsführer eines kleinen oder mittelständischen Unternehmens? Und werden bislang noch nicht von uns betreut? Dann sprechen Sie uns jetzt an! Seit 1989 optimieren wir als Sachverständige für gewerbliche und industrielle Sachversicherungen (BVFS) die Firmenversicherungen namhafter Unternehmen. Mit großer Wahrscheinlichkeit können wir auch Ihre betrieblichen Versicherungen verbessern und Ihre Kosten senken - erfahrungsgemäß bis zu 30 Prozent.

→ Hier klicken und zu KMUprotect informieren

 

Links für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)


Fragen? Wir sind gerne für Sie da!

Kontaktfoto

ORTHEY CONSULT
GmbH & Co. KG

 +49 (0) 2662 9456 - 0
 +49 (0) 2662 9456 - 77
 info@orthey.de
 orthey.de


Kostenlose Vorsorge Insider Tipps

Erfahren Sie, wie Sie in kürzester Zeit Ihre Vorsorge optimieren und damit Ihre Beiträge in bestimmten Sparten bis zu 80 Prozent senken können. Holen Sie sich meine Vorsorge-Insider-Tipps und los geht's: