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CEO-Fraud: Welche Versicherung zahlt bei Überweisungsbetrug?

CEO-Fraud: Wenn eine Überweisung zum unkalkulierbaren Risiko wird

Welche Versicherung bei manipulierten Zahlungsanweisungen greift – und worauf Unternehmen beim Schutz vor finanziellen Schäden achten müssen.


 

CEO-Fraud: Welche Versicherung zahlt bei manipulierten Überweisungen?

Das Geld ist überwiesen. Der Betrug fliegt auf. Jetzt stellt sich die Frage: Wer ersetzt den Schaden? Bei gefälschten Chef-Anweisungen, manipulierten E-Mails oder vorgetäuschten Identitäten kommt insbesondere eine Vertrauensschadenversicherung infrage.

Auch eine Cyberversicherung kann zahlen. Allerdings nur, wenn der konkrete Betrugsfall vom Vertrag erfasst ist – etwa durch einen ausdrücklich vereinbarten Social-Engineering-Baustein. Wurde dagegen das Unternehmensnetzwerk technisch angegriffen, können andere Cyberdeckungen greifen. Entscheidend sind der tatsächliche Schadenhergang und die vereinbarten Versicherungsbedingungen.

Ein CEO-Fraud wird von Kriminellen über Wochen und Monate vorbereitet. Die akute Angriffsphase dauert dagegen oft nur wenige Minuten bis Stunden.

Eine gefälschte Anweisung, eine täuschend echte E-Mail, ein Deepfake-Anruf oder -Videocall – und ein Mitarbeiter gibt eine Überweisung frei. Möglicherweise handelt er dabei völlig korrekt nach dem, was er für eine echte Anweisung hält. Trotzdem ist das Geld weg.

Wer ersetzt jetzt den Schaden? Die Cyberversicherung? Die Vertrauensschadenversicherung? Oder bleibt das Unternehmen womöglich auf dem Verlust sitzen?

Die Antwort steht nicht auf dem Versicherungsschein. Entscheidend ist, was genau passiert ist – und ob dein Vertrag genau diesen Fall abdeckt.

 

 

Was ist bei einem CEO-Fraud versichert – und was nicht?

Bei CEO-Fraud schlüpfen Kriminelle in eine fremde Rolle. Sie geben sich als Geschäftsführer, Vorstand oder andere berechtigte Per­sonen aus. Mit gefälschten E-Mails, manipulierten Anweisungen oder anderen Täuschungsmanövern bringen sie Mitarbeiter dazu, Geld auf ein fremdes Konto zu überweisen.

Genau hier liegt der Knackpunkt: Hat ein Mitarbeiter die Zahlung selbst freigegeben, weil er auf die Täuschung hereingefallen ist? Oder haben die Täter technisch in Systeme eingegriffen und Zahlungsprozesse eigenständig manipuliert? Das ist keine Spitzfindigkeit. Für die Frage, welche Versicherung den Schaden übernehmen könnte, kann dieser Unterschied entscheidend sein.

 

Schadenfall Was geprüft werden sollte
Gefälschte Chef-Anweisung Deckt der Vertrag den durch Täuschung ausgelösten Geldverlust?
Deepfake-Anruf oder Videokonferenz Ist diese Form der Identitätstäuschung im Vertrag berücksichtigt?
Manipulierte Lieferantenrechnung Sind ausgetauschte Bankverbindungen und umgeleitete Zahlungen mitversichert?
Gehacktes E-Mail-Konto Sind sowohl die Folgen des IT-Angriffs als auch der Geldverlust versichert?
Hohe betrügerische Überweisung Reicht die vereinbarte Entschädigungsgrenze für den möglichen Schaden?
 

Die Tabelle zeigt, wo eine Prüfung des Versicherungsschutzes ansetzen kann. Sie ist aber keine Garantie dafür, dass die Versicherung zahlt. Denn was im Einzelfall versichert ist, steht im Vertrag. Bestimmte Betrugsfälle können eingeschlossen, begrenzt oder ausgeschlossen sein. Auch Selbst­behalte, Entschädigungsgrenzen und besondere Auflagen können darüber entscheiden, wie viel Geld das Unternehmen tatsächlich zurückbekommt.

 

Thomas Orthey – Versicherungsexperte bei ORTHEY CONSULT

Thomas Orthey sagt dazu

"Das Geld ist weg. Jetzt zeigt sich, ob die Versicherung wirklich schützt. Entscheidend ist nicht, wie die Police heißt. Entscheidend ist, ob genau dieser Betrugsfall versichert ist."

Thomas Orthey Versicherungsexperte · ORTHEY CONSULT

 

Cyberversicherung oder Vertrauensschadenversicherung – wo liegt der Unterschied?

Beide Versicherungen können für Unternehmen wichtig sein. Aber sie schützen nicht vor denselben Folgen. Wer nach einem CEO-Fraud nur auf die Cyberversicherung schaut, könnte einen entscheidenden Prüfweg übersehen.

 

Cyberversicherung: Wenn digitale Angriffe Schäden verursachen

Eine Cyberversicherung kann mehr leisten als nur bei einem Hackerangriff.

Je nach Vertrag übernimmt sie beispielsweise Kosten für IT-Forensik, die Wiederherstellung von Daten, die Bereinigung angegriffener Systeme oder versicherte Betriebsunterbrechungen.

Beim CEO-Fraud wird es komplizierter.

Ein Mitarbeiter kann eine Überweisung selbst freigeben, weil er auf eine gefälschte Chef-Anweisung hereingefallen ist. Die Täter müssen dafür nicht einmal technisch in das Unternehmensnetzwerk eindringen. Der unmittelbare Geldverlust ist dann nicht automatisch über eine gewöhnliche Cyberdeckung versichert.

Einige Tarife sehen allerdings besondere Leistungen für Social Engineering, Computerbetrug oder bestimmte Vermögensschäden vor. Ob diese Bausteine im konkreten Fall greifen, steht in den Versicherungsbedingungen.

Welche weiteren Leistungen eine Cyberversicherung bieten kann und wo ihre Grenzen liegen, erfährst du in unserem Ratgeber zur Cyberversicherung für Unternehmen.

 

Vertrauensschadenversicherung: Wenn Betrug das Firmenvermögen trifft

Hier geht es um den unmittelbaren Vermögensschaden.

Eine Vertrauensschadenversicherung kann bestimmte Schäden durch vorsätzliche unerlaubte Handlungen eigener Mitarbeiter oder externer Täter abdecken. Entscheidend ist, was der jeweilige Vertrag tatsächlich versichert.

Dazu können – abhängig von den Bedingungen – auch Schäden durch CEO-Fraud, Fake President, manipulierte Zahlungsanweisungen oder andere Betrugsszenarien gehören.

Doch Vorsicht: Nicht jeder Täter und nicht jeder Betrugsfall ist automatisch mitversichert.

Die Bedingungen können beispielsweise danach unterscheiden, ob ein eigener Mitarbeiter, eine andere Vertrauensperson oder ein externer Betrüger den Schaden verursacht hat. Auch die Art der Täuschung, die Auslösung der Zahlung und mögliche Ausschlüsse spielen eine Rolle.

Merke: Bei CEO-Fraud gehört die Vertrauensschadenversicherung unbedingt auf den Prüfstand. Sie ist aber kein Freifahrtschein. Ob das Geld ersetzt wird, hängt vom konkreten Fall und vom Vertrag ab.

 

Können beide Versicherungen gleichzeitig zahlen?

Ja, das ist möglich. Aber zwei Policen bedeuten nicht automatisch, dass der Schaden doppelt ersetzt wird.

Denn bei einem CEO-Fraud kann mehr passieren als der Verlust des überwiesenen Geldes: Vielleicht haben die Täter auch Zugang zu den IT-Systemen des Unternehmens erlangt. Dann müssen Daten wiederhergestellt, Spuren gesichert und die Ursache des Angriffs untersucht werden.

Je nach Vertrag können dafür unterschiedliche Versicherungsbausteine zuständig sein. Ob und in welchem Umfang mehrere Versicherungen leisten, muss anhand der Bedingungen und der Regeln zur Abstimmung der Versicherungsleistungen geprüft werden.

Es reicht also nicht, nur zu klären, wer das verlorene Geld ersetzt. Auch die Kosten für die Wiederherstellung von Daten und die Untersuchung des Vorfalls können erheblich sein. Entscheidend ist, welche dieser Schäden die Versicherungsverträge tatsächlich abdecken.

 

 

Vier typische Fälle: Wann kann Versicherungsschutz bestehen?

Die folgenden Beispiele zeigen, welche Fragen bei einer Deckungsprüfung entscheidend sind.

 

Fall 1: Der vermeintliche Geschäftsführer fordert eine dringende Überweisung

Eine Mitarbeiterin erhält eine E-Mail, die scheinbar vom Geschäftsführer stammt. Alles sieht genauso aus wie immer: Absenderadresse wirkt plausibel, Schreibstil und der Footer passen. Ihr "Chef" fordert sie auf, wegen einer vertraulichen Übernahme kurzfristig 180.000 Euro auf ein neues Konto zu überweisen. Die Mitarbeiterin führt die Zahlung nach dem üblichen internen Verfahren aus. Später stellt sich heraus, dass die Anweisung gefälscht war.

Was ist zu prüfen?

  • Deckt die Vertrauensschadenversicherung externen Betrug und durch Täuschung veranlasste Überweisungen?

  • Enthält die Cyberversicherung eine einschlägige Social-Engineering- oder Betrugsdeckung?

  • Welche Anforderungen stellt der Vertrag an die Prüfung und Freigabe von Zahlungsanweisungen?

  • Bestehen besondere Entschädigungsgrenzen für diesen Schaden?

Eine Zahlung durch die Vertrauensschadenversicherung kann in Betracht kommen. Ohne Prüfung der Bedingungen lässt sich eine Erstattung jedoch nicht verbindlich zusagen.

 

Fall 2: Ein Deepfake täuscht die Geschäftsführung vor

Ein Mitarbeiter erhält einen Videoanruf. Die Person am Bildschirm scheint der Geschäftsführer zu sein und verlangt eine sofortige Zahlung. Stimme, Gesicht, Mimik und Gesprächssituation wirken überzeugend. Erst nach der Überweisung wird der Betrug erkannt.

Was ist zu prüfen?

  • Erfasst der Vertrag die Täuschung durch gefälschte Identitäten, Stimmen oder Videos (sog. Deepfakes?

  • Sind Schäden durch externe Täter eingeschlossen?

  • Muss eine bestimmte Form der Identitätsprüfung erfolgen?

  • Gibt es besondere Ausschlüsse oder Sublimits für Social Engineering?

Der Einsatz künstlicher Intelligenz entscheidet nicht allein über die Versicherungsleistung. Maßgeblich sind die versicherte Handlung, der konkrete Schaden und die Vertragsbedingungen.

 

Fall 3: Ein Betrüger manipuliert die Bankverbindung eines Lieferanten

Ein Unternehmen erhält eine scheinbar echte E-Mail eines langjährigen Lieferanten. Firmenlogo und Adresse, sowie Ansprechpartner stimmen. In der E-Mail wird mitgeteilt, dass sich die Bankverbindung des Vertragspartners geändert habe. Die Buchhaltung übernimmt die neue IBAN und überweist eine offene Rechnung. Das Geld landet auf einem Konto der Täter.

Was ist zu prüfen?

  • Sind manipulierte Rechnungen und geänderte Bankverbindungen ausdrücklich versichert?

  • Muss ein bestimmter technischer Angriff nachgewiesen werden?

  • Sind externe Täter und unmittelbare Vermögensschäden eingeschlossen?

  • Welche Anforderungen gelten für die Verifizierung neuer Bankverbindungen?

Dieser Fall wird häufig als Payment Diversion bezeichnet. Auch hier hängt die Deckung vom konkreten Bedingungswerk ab.

 

Fall 4: Ein Täter dringt in das Unternehmensnetzwerk ein

Kriminelle verschaffen sich Zugang zu einem Benutzerkonto und ändern beispielsweise Kontodaten oder Zahlungsanweisungen. Dabei können sie auch Firmendaten verändern und die IT-Systeme des Unternehmens beschädigen.

Was ist zu prüfen?

  • Liegt ein nach den Bedingungen versicherter Cybervorfall vor?

  • Sind die Kosten für IT-Forensik und Systemwiederherstellung eingeschlossen?

  • Erfasst die Police auch den unmittelbaren Geldverlust durch manipulierte Zahlungen?

  • Welche weiteren Versicherungen oder Vertragsbausteine kommen für einzelne Schadenpositionen infrage?

Hier kann die Cyberversicherung eine zentrale Rolle spielen. Trotzdem darf nicht vorausgesetzt werden, dass sie automatisch auch den überwiesenen Geldbetrag ersetzt. Die Deckung der technischen Folgen und die Deckung des unmittelbaren Vermögensschadens sind getrennt zu prüfen.

 

 

Welche Vertragsklauseln entscheiden über die Leistung?

Die Überschrift einer Police reicht nicht aus, um einen CEO-Fraud-Schaden zu beurteilen. Entscheidend ist der exakte Wortlaut der vereinbarten Bedingungen einschließlich möglicher Zusatzvereinbarungen.

Bei einer Prüfung sollten insbesondere diese Punkte betrachtet werden:

 

1. Versicherte Schadenereignisse

Ist der unmittelbare Vermögensschaden durch eine betrügerisch veranlasste Überweisung überhaupt versichert? Oder beschränkt sich der Vertrag auf technische Cybervorfälle, bestimmte Datenverluste und Folgekosten?

 

2. Social Engineering und externe Täter

Sind externe Betrüger ausdrücklich eingeschlossen? Erfasst die Klausel auch den Fall, dass ein Mitarbeiter aufgrund einer Täuschung selbst eine Zahlung autorisiert?

Die Bezeichnung "Social Engineering" allein genügt nicht. Es muss geprüft werden, welche Handlungen und Schadenfolgen die konkrete Klausel umfasst.

 

3. Täterkreis und versicherte Per­sonen

Erfasst die Vertrauensschadenversicherung eigene Mitarbeiter, externe Täter, Dienstleister oder andere Vertrauenspersonen? Welche Per­sonengruppen sind ausdrücklich eingeschlossen - welche ausgeschlossen?

 

4. Selbst­behalte und Sublimits

Eine Police kann einen Betrugsschaden grundsätzlich erfassen, die Leistung aber auf einen niedrigeren Betrag als die allgemeine Versicherungssumme begrenzen. Besondere Sublimits (spezielle Entschädigungsgrenzen) und Selbst­behalte sind deshalb gesondert zu betrachten.

 

5. Sicherheits- und Freigabeprozesse

Welche Anforderungen gelten für Zahlungsfreigaben, Rückrufe, Identitätsprüfungen und das Vier-Augen-Prinzip? Sind bestimmte Sicherheitsmaßnahmen vereinbart, und welche Folgen sieht der Versicherungsvertrag eventuell bei ihrer Verletzung vor?

Eine Abweichung vom internen Verfahren führt nicht in jedem Fall automatisch zur Leistungsfreiheit. Ob sie rechtlich und vertraglich relevant ist, muss anhand der konkreten Bedingungen und des Sachverhalts beurteilt werden.

 

6. Ausschlüsse und weitere Voraussetzungen

Zu prüfen sind unter anderem Ausschlüsse für bestimmte Betrugshandlungen, vertragliche Obliegenheiten, Meldepflichten und die Voraussetzungen für die Geltendmachung des Schadens.

Entscheidend ist immer die Gesamtbetrachtung: Ein einzelner Satz in den Bedingungen kann nicht zuverlässig beurteilt werden, ohne die übrigen Regelungen und den tatsächlichen Schadenhergang einzubeziehen.

 

 

Warum Versicherer bei CEO-Fraud-Schäden die Zahlung ablehnen können

Ein abgelehnter Schaden bedeutet nicht automatisch, dass CEO-Fraud grundsätzlich unversicherbar ist. Häufig hängt die Auseinandersetzung daran, ob der konkrete Vorfall unter die vereinbarte Deckung fällt. Auch hier kommt es auf das Kleingedruckte an.

 

Typische Streitpunkte in der Praxis sind:

 

  • Kein versicherter Cybervorfall: Die Zahlung wurde zwar durch eine digitale Täuschung ausgelöst, aber die Bedingungen verlangen einen bestimmten technischen Angriff.

  • Kein passender Betrugsbaustein: Die Police deckt IT-Folgekosten, nicht aber den unmittelbaren Vermögensschaden durch eine autorisierte Überweisung.

  • Unklarer Täterkreis: Die Bedingungen erfassen nicht jede Art externer Täter oder jede Form der Täuschung.

  • Abweichungen bei Zahlungsfreigaben: Es ist streitig, ob vereinbarte Sicherheitsmaßnahmen eingehalten wurden und welche Folgen eine Abweichung hat.

  • Begrenzte Entschädigung: Eine spezielle Klausel begrenzt die Leistung oder sieht einen besonderen Selbst­behalt vor.

  • Verspätete Meldung oder unzureichende Dokumentation: Der Versicherer prüft, ob vertragliche Pflichten eingehalten wurden und welche Auswirkungen eine mögliche Pflichtverletzung hat.

Bei einer Ablehnung sollte das vom Schaden betroffene Unternehmen die schriftliche Begründung des Versicherers und die konkret herangezogenen Vertragsklauseln anfordern. Anschließend ist zu prüfen, ob der Schadenhergang zutreffend eingeordnet wurde und ob womöglich weitere versicherte Deckungsbausteine infrage kommen.

 

 

Was ist nach einer manipulierten Überweisung sofort zu tun?

Wenn der Verdacht auf einen CEO-Fraud besteht, zählt jede Minute. Denn eine spätere Versicherungsprüfung ersetzt nicht die sofortigen Maßnahmen zur Begrenzung des Schadens.

 

Sofortmaßnahmen

 

  1. Bank kontaktieren: Informiere die Bank unverzüglich über den Betrugsverdacht und bitte darum, die Zahlung zu stoppen oder einen Rückruf beziehungsweise eine Rückholung zu versuchen. Bei bereits ausgeführten Überweisungen ist eine Rückholung nicht garantiert.

  2. Zugänge sichern: Wenn Zugangsdaten kompromittiert sein könnten, sperre betroffene Zugänge, ändere Zugangsdaten über sichere Wege und lass verdächtige sofort Sitzungen beenden.

  3. Beweise sichern: Bewahre E-Mails einschließlich vollständiger Kopfzeilen, Chatverläufe, Telefonnummern, Zahlungsdaten, Freigaben und sonstige Kommunikation auf. Sichere relevante Protokolle, ohne mögliche Beweise zu überschreiben.

  4. Strafanzeige erstatten: Informiere die Polizei und erstatte Strafanzeige wegen Betrugs (gemäß § 263 StGB) sowie gegebenenfalls wegen Fälschung beweiserheblicher Daten (§ 269 StGB) oder Urkundenfälschung (§ 267 StGB). Dokumentiere das Aktenzeichen. Bedenke, dass eine Anzeige keine Garantie für die Rückzahlung ist, sie kann aber für spätere Ermittlungen und die Schadenbearbeitung wichtig sein.

  5. Versicherer und Vermittler informieren: Melde den Vorfall unverzüglich an deine Cyberversicherung für Unternehmen und deinen Ver­sicherungs­makler. Beachte die vereinbarten Meldewegen und die vertraglichen Pflichten. Warte mit der Schadenmeldung nicht, bis alle Einzelheiten geklärt sind. Diese kannst du nachreichen.

  6. Interne Abläufe überprüfen: Ermittle und dokumentiere, wie die Täuschung im Detail abgelaufen ist, welche Freigaben erteilt wurden und ob weitere Zahlungsanweisungen oder Zugänge betroffen sein könnten.

Bei der Kommunikation mit dem Versicherer sollten die bekannten Tatsachen vollständig und nachvollziehbar dargestellt werden. Vermutungen über den technischen Ablauf solltest du als solche kennzeichnen.

 

 

Wie Unternehmen den CEO-Fraud-Schutz gezielt prüfen lassen können

Wenn du deine Cyberversicherung prüfen lassen willst, beginnt ein sinnvoller Versicherungscheck nicht mit der Frage, welche Police den größten Leistungsumfang verspricht. Er beginnt mit dem konkreten Risiko deines Unternehmens und den jeweiligen Vertragsbedingungen.

Für eine belastbare Prüfung sollten folgende Unterlagen und Informationen vorliegen:

  • die aktuellen Bedingungen der Cyberversicherung einschließlich aller Zusatzbausteine;

  • die Bedingungen einer bestehenden Vertrauensschadenversicherung;

  • vereinbarte Selbst­behalte, Sublimits und besondere Ausschlüsse;

  • der vorgesehene Ablauf für neue Bankverbindungen und außergewöhnliche Überweisungen;

  • das interne Freigabeverfahren einschließlich Rückruf- oder Identitätsprüfung;

  • gegebenenfalls die Dokumentation eines bereits eingetretenen Schadenfalls.

Anschließend lässt sich beurteilen, ob die vorhandene Absicherung den unmittelbaren Vermögensschaden, technische Folgen eines Cyberangriffs und mögliche zusätzliche Kosten angemessen berücksichtigt.

Dabei geht es nicht darum, möglichst viele Versicherungen abzuschließen. Entscheidend ist, ob die vorhandenen Verträge die relevanten Schadenereignisse tatsächlich erfassen und wo Lücken oder Überschneidungen bestehen.

 

CEO-Fraud-Schutz durch ORTHEY CONSULT prüfen lassen

Du möchtest wissen, ob deine bestehende Cyberversicherung auch betrügerisch veranlasste Überweisungen abdeckt oder ob eine Vertrauensschadenversicherung ergänzend sinnvoll sein kann?

Wir beziehungsweise ein spezialisierter Partner aus dem ORTHEY CONSULT® | EXPERTEN-NETZWERK prüfen die relevanten Vertragsbedingungen, die vorgesehenen Zahlungsprozesse und die vereinbarten Deckungsgrenzen. So erhältst du eine nachvollziehbare Einschätzung, welche Risiken bereits abgesichert sind und wo weiterer Prüfbedarf besteht.

 

Häufige Fragen zu CEO-Fraud und Versicherungsschutz

Zahlt die Cyberversicherung bei CEO-Fraud?

Nicht automatisch. Wenn ein Mitarbeiter aufgrund einer gefälschten Anweisung selbst eine Überweisung ausführt, kann der unmittelbare Geldverlust außerhalb der Standarddeckung liegen. Ein ausdrücklich vereinbarter Social-Engineering- oder Betrugsbaustein kann relevant sein. Die konkreten Versicherungsbedingungen entscheiden.

Ist eine Vertrauensschadenversicherung bei CEO-Fraud die bessere Wahl?

Sie ist ein besonders wichtiger Prüfweg, weil sie bestimmte Vermögensschäden durch vorsätzliche unerlaubte Handlungen interner oder externer Täter abdecken kann. Ob der konkrete CEO-Fraud-Fall versichert ist, hängt unter anderem vom Täterkreis, der versicherten Handlung und den Ausschlüssen ab.

Ist CEO-Fraud auch ohne Hackerangriff versicherbar?

Ja, ein Versicherungsschutz kann auch ohne technischen Einbruch in das Unternehmensnetzwerk bestehen. Dafür muss der Vertrag jedoch die entsprechende Täuschung und den daraus entstandenen Vermögensschaden erfassen. Eine gewöhnliche Cyberdeckung reicht dafür nicht zwangsläufig aus.

Ist eine durch KI gefälschte Geschäftsführer-Stimme mitversichert?

Der Einsatz von KI führt weder automatisch zu Versicherungsschutz noch automatisch zu einem Ausschluss. Entscheidend ist, ob der Vertrag die betrügerische Identitätstäuschung und die daraus resultierende Zahlung abdeckt.

Was ist, wenn ein Mitarbeiter die Überweisung selbst freigegeben hat?

Die eigene Freigabe schließt Versicherungsschutz nicht grundsätzlich aus. Sie kann aber für die vertragliche Einordnung des Falls und die Frage relevant sein, ob vereinbarte Freigabe- und Sicherheitsprozesse eingehalten wurden. Das muss im Einzelfall geprüft werden.

Muss der Versicherer den gesamten überwiesenen Betrag ersetzen?

Nicht unbedingt. Die Leistung kann durch die versicherte Schadenart, die Versicherungssumme, besondere Sublimits, Selbst­behalte und weitere Vertragsvoraussetzungen begrenzt sein. Ob und in welcher Höhe eine Entschädigung geschuldet ist, ergibt sich aus den konkreten Bedingungen.

Kann das Unternehmen das Geld von der Bank zurückfordern?

Das hängt vom Zahlungsvorgang, dem Zeitpunkt der Meldung, den Umständen der Autorisierung und den einschlägigen rechtlichen Regeln ab. Die Bank sollte sofort kontaktiert werden. Eine Rückholung ist nicht garantiert. Die Frage der Bankhaftung ist von der Versicherungsdeckung getrennt zu prüfen.

Reicht eine Cyberversicherung für den Schutz vor CEO-Fraud aus?

Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Manche Cyberverträge enthalten passende Zusatzdeckungen, andere erfassen den unmittelbaren Vermögensschaden nur eingeschränkt oder gar nicht. Unternehmen sollten die Bedingungen gezielt auf CEO-Fraud, Social Engineering und manipulierte Zahlungsanweisungen prüfen.


 

Quellen und fachliche Grundlagen

Für die Einordnung von CEO-Fraud und Vertrauensschadenversicherung sind insbesondere diese Quellen hilfreich:

Die erwähnten GDV-Veröffentlichungen liefern Hintergrundinformationen zu Betrugsformen und Versicherungsarten. Sie ersetzen allerdings keine Prüfung der individuell vereinbarten Versicherungsbedingungen. Für ein individuelles Angebot zur Cyberversicherung sprich uns gerne an. 

 

 

CEO-Fraud-Schutz prüfen lassen

Eine gefälschte Chef-Anweisung, eine manipulierte E-Mail – und das Geld ist weg. Lass uns prüfen, ob deine bestehende Versicherung solche Schäden abdeckt oder ob Versicherungsschutz fehlt.

 

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