Neue
Rechtsvorschriften für alle Versicherungsvermittler ab dem 22.
Mai 2007
Nach
§ 11 der Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung
(VersVermV) haben alle Versicherungsvermittler und -berater die Pflicht,
dem
Kunden beim ersten Geschäftskontakt bestimmte - insbesondere
statusbe-
zogene Informationen klar und verständlich in Textform
zu geben.
Wir begrüßen diesen längst überfälligen Schritt
des Gesetzgebers, denn nur so
können Sie als Kunde
"die Spreu vom Weizen" trennen. Bitte haben Sie insofern
Verständnis,
dass wir vor einer ersten Beratung dieser gesetzlichen
Informations-
pflicht nachkommen müssen und wollen !
Alle
für Sie wichtigen Daten haben wir Ihnen in der ORTHEY-Maklervisitenkarte
zusammen
gestellt. Die gesetzlichen Anforderungen werden durch
unser Haus
bereits seit Jahrzehnten erfüllt. Wir begrüßen den
Schritt des Gesetzgebers, da
Sie als Kunde nunmehr leichter
"die Spreu vom Weizen trennen" können.
Für
Neukunden:
Bitte senden Sie uns
Blatt 3 der ORTHEY-Maklervisitenkarte (= Empfangsbestätigung)
mit Ihren Kontaktdaten zurück. Wir setzen uns dann umgehend
mit Ihnen in
Verbindung. Bleiben Fragen? Rufen
Sie uns einfach an: Telefon 0 26 62 / 94 56 0
Oder
senden Sie uns eine Email an info@orthey.de