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    Umweltschadensgesetz, Umweltschadensversicherung, USchadG

    Das Umweltschadensgesetz (USchadG) war mehr als überfällig: Die Zahlen der Sach-
    versicherer belegen es: Schäden durch
    Naturkatastrophen sind zwischen 1970 bis
    heute stark gestiegen. Hurricans, Dürren, Hochwasser, schmelzende Eisberge - genau
    diese Themen bestimmen das Tagesgeschehen. Die
    "Umwelt" rückt mehr und mehr
    in den Mittelpunkt von Unternehmern und Entscheidern.



    umweltschadensgesetz_1
        RHEIN-Zeitung - Wirtschaft 05/2007

    Am 14. November 2007 ist das Umweltschadensgesetz (USchadG) mit gravierenden
    Folgen für Unternehmer rückwirkend in Kraft getreten. Als unabhängige Vermittlungs-
    unternehmer bieten wir Ihnen internationale Lösungen zur Umweltschadensversicherung. 
    Nicht jedes Unternehmen ist in gleichem Maße von Umweltrisiken betroffen. Gerade für
    Unternehmen empfiehlt sich insofern eine fundierte Einschätzung des indivdiuellen
    Risikopotenzials.  

    Welche Unternehmen brauchen eine Umweltschadensversicherung ?

    Umweltschadenspotenzial in 4 einfachen Schritten selbst online ermitteln


    Risikopotenzial bei Umweltschäden ermitteln


    Analysieren Sie selbst in nur 4 einfachen
    Schritten Ihr individuelles Umweltschaden-
    potenzial für jeden gewerblichen Standort.

    Ideal zur Bewertung des jeweiligen Umwelt-
    schadenpotenzials zur Anpassung des eigenen
    Riskmanagements bzw. zur Vorbereitung ent-
    sprechen der Gespräche mit dem Umweltscha-
    dens- / Umwelthaftpflichtversicherer

    n Bequeme Zahlung per Pay-Pal
    n Analyse-Bericht als PDF an Ihr Postfach !



    39 EUR für gewerbliche Standorte

     

    Umweltschadensversicherung - Die größten Schäden 2006

    Nur eine funktionierende Umwelt garantiert langfristig die Rahmenbedingungen für menschliches
    Leben auf der Erde. Diese noch weitestgehend intakte Umwelt zu schützen, ist das Ziel des neuen
    Umweltschadensgesetzes. Informieren Sie sich hier zum neuen Gesetz und den sich daraus ergeben-
    den Pflichten für Unternehmer.


     Teuerste Versicherungsschäden 2006 

     

     Katastrophen mit den meisten Todesopfern 2006

    in Mio. $

    Datum

    Ereignis

    Land

    Opfer

    Datum

    Ereignis

    Land

    1.720

    13.04.06

    Tornado

    USA

    5.778

    27.05.06

    Erdbeben
    zerstört Bantul

    Indonesien

    1.282

    06.04.06

    Tornados

    USA

    1.350

    26.11.06

    Taifun Durian
    Starkregen
    Schlammlawine

    Philippinen

    1.034

    12.09.06

    Taifun
    Shanshan

    Japan

    1.333

    15.01.06

    Kältewelle
    Energieengpass

    Osteuropa

    920

    11.03.06

    Tornados
    Überschw.emmung

    USA

    1.026

    02.02.06

    Fähre al-Salam 98 sinkt

    Ägypten

    560

    23.08.06

    Stürme, Hagel, Überschwemmung

    USA

    1.000

    12.02.06

    Geröll-/Schlamm-
    lawine aufgrund
    Regenflut

    Philippinen

    500

    02.04.06

    Tornados
    Hagel

    USA

     


    Verschärftes Umweltschadensgesetz nach 15 Jahren Beratung

    Im November 2007 tritt das neue Umweltschadensgesetz ( USchadG) in Kraft.

    Rund 4 Millionen Unternehmer in Deutschland sehen sich spätestens ab November 2007
    mit neuen Haftungsbedingungen konfrontiert. Bislang in dieser Form nicht gekannte,
    öffentlich-rechtliche Verpflichtungen erfordern dringenden Handlungsbedarf. Das
    Umweltschadensgesetz, welches nach über 15-jähriger Beratung aus der Umsetzung
    der EU-Umwelthaftungsrichtlinie hervorging, wurde nun in nationales Recht umgesetzt.



    Damit wirft die Europäische Union für Millionen deutsche Gewerbetreibende die Frage auf,
    ob und inwieweit aus einem Ökoschaden eine potentielle Existenzgefährdung resultieren
    kann? Das Gesetz tritt Ende 2007 mit etwas Verzögerung zum ursprünglichen Termin
    (30.04.2007) in Kraft.

    Wie können Unternehmer ihr individuelles Risikopotenzial abschätzen? Wie nah befindet
    sich der eigene Betrieb am nächst gelegenen Schutzgebiet? Wie hoch ist das spezifische
    betriebliche Ökoschaden-Potenzial?

    Wer muss und wer sollte  eine Umweltschadensversicherung  abschließen. Informieren Sie
    sich bereits jetzt, was das neue
    Umweltschadensgesetz (USchadG) für Sie persönlich als
    Unternehmer bedeutet und wie Sie den zwangsläufig bevorstehenden Vertragsverhand-
    lungen mit den Haftpflichtversicherern optimal begegnen.


    Umwelt-Links

    Downloads zum Umweltschadensgesetz  
    Alles was Sie über das neue Umweltschadensgesetz und die demnächst
    kommenden Umweltschadensversicherung wissen sollten

    www.umweltschadensversicherung.de /download




    Das Umweltschadensgesetz betrifft ...

    n Landwirtschaftliche Betriebe
    n Gewerbetreibende
    n Selbständige

    welche durch ihre berufliche Tätigkeit die Umwelt schädigen könnten.

    Das Umweltschadensgesetz unterscheidet wesentlich zwischen einer beruflichen und
    einer sonstigen Tätigkeit. Nur die berufliche Tätigkeit wird vom Umweltschadensgesetz
    erfasst. Hierbei unterscheidet der Gesetzgeber zwischen Tätigkeiten mt einer verschul-
    densunabhängigen Haftung - Gefährdungshaftung
    - (Liste 1) und anderen beruflichen
    Tätigkeiten. Die Liste 1 wurde wortgetreu vom Anhang III der EU-Richtlnie in nationales
    Recht übersetzt. Hier finden sich insgesamt 12 Tätigkeiten, welche im Zusammenhang
    mit Umweltgesetzen (wie z.B. stehen
    BImSchG, KrW-/AbfG, WHG, ChemG, PflSchG und
    GenTG) stehen
    .

    Buch-Empfehlungen zum Umweltschadensgesetz:

            



    Umweltschäden haben oftmals mehrere Verursacher.
    Dies liegt meist an der räumlichen Nähe mehrerer
    Schadensquellen und vor allem auch an der zeitlichen
    Abfolge von Umweltschäden. Man muss allerdings bedenken, dass beim Umweltschadensgesetz hin-
    sichtlich der Verursachung die weniger strengen Grundsätze des Polizeirechts herangezogen werden. Insofern reicht zur Beurteilung der Verursachung bereits die Mitverursachung aus. Im Gegensatz zum Umwelthaftungsgesetz, muss die Behörde allerdings den vollen Beweis für einen Umweltschaden erbringen, da keine Ursachenvermutung zu Lasten des Betreibers erfolgt.

 

    Was ist "Umwelt" im Sinne des Umweltschadensgesetz ?

    Umwelt ist ein vager Begriff. Das Umweltschadensgesetz  umfasst

    n die Artenvielfalt (nach dem Bundesnaturschutzgesetz)
    n die natürlichen Lebensräume   (nach dem Bundesnaturschutzgesetz)
    n die Gewässer (nach dem Wasserhaushaltsgesetz)
    n den Boden  (nach dem Bundesbodenschutzgesetz)

    welche, durch einen Schaden geschädigt werden könnten.   


    Was wirklich neu ist am Umweltschadensgesetz


    Worin sich das Umweltschadensgesetz von anderen Umweltgesetzen unterscheidet

    In Deutschland existieren auch heute bereits zahlreiche Gesetze, welche sich zumin-
    dest mittelbar auf die Umwelt beziehen. Die bislang bestehenden Gesetze wie das
    Umwelthaftungsgesetz (UmweltHG) oder das zivilrechtliche Deliktsrecht (§ 823 BGB;
    Bürgerliches Gesetzbuch) beschäftigten sich jedoch vordergründig mit den Schadens-
    ersatzansprüchen, welche einen Personenschaden (gesundheitliche Beeinträchtigung)
    oder einen Sachschaden einer Person verkörperten. Für das Umwelthaftungsgesetz
    kam es lediglich auf die Tatsache an, dass das Schadenereignis durch die Umwelt (Luft,
    Boden, Wasser) vermittelt bzw. "übertragen" wurde.

    Schadenbeispiel:
    Ein Grundstück in der Nachbarschaft eines produzierenden Betriebes wird kontaminiert.
    Grund und Boden des Nachbarn waren versichert - das Grundwasser nicht.


    Flora und Fauna im Mittelpunkt

    Sinn und Zweck des Umweltschadensgesetz ist nunmehr der Schutz der Umwelt selbst.
    Genau das ist neu! Der bislang gar nicht oder aber nur am Rande berücksichtigte, öko-
    logische Schaden
    ist das zentrale Motiv des neuen Umwelthaftungsgesetzes. Anspruch-
    steller ist hier die Behörde und nicht mehr wie bisher ein geschädigter Dritter in Form
    einer natürlichen oder juristischen Person. Geschützt wird die Natur im öffentlichen, als
    auch im privaten Eigentum.

    Das Umweltschadensgesetz dient insofern

    n der Vermeidung von drohenden Umweltschäden
    n der Sanierung von erfolgten Umweltschäden

    Wenn ein Umweltschaden eintritt oder eine unmittelbare Gefahr besteht, muss der Ver-
    antwortliche die zuständige Behörde umgehend informieren. Daneben müssen alle zu-
    mutbaren Vermeidungs-, Schadensbegrenzungs- und Sanierungsmaßnahmen ergriffen
    werden. Wie und in welchem Umfang eine Sanierung zu erfolgen hat, bestimmt im
    Wesentlichen das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). An Stelle einer direkten Sa-
    nierung können auch Ausgleichssanierungen an einem anderen Ort als dem Schadenort
    erfolgen. Wichtig: Der Schaden an der Umwelt muss saniert werden - unabhängig von
    individuellen Interessen.

    Art und Umfang der erforderlichen Sanierungsmaßnahmen legt die Behörde fest. Die
    konkrete Planung und Durchführung der Sanierungsmaßnahme erfolgt durch den ver-
    antwortlichen Verursacher selbst. Wer den Schaden verursacht hat, muss auch die
    daraus resultierenden Kosten tragen. Diese Regelung ergibt sich aus dem deutschen
    Polizeirecht. Eine Kostenbefreiung ist nur in wenigen Ausnahmefällen möglich.

     

    Warum eine Umweltschadensversicherung sinnvoll ist

    Die echten Umweltschäden werden durch die bislang am Markt existierenden
    Umwelthaftpflicht - Versicherungsmodelle weitestgehend nicht gedeckt. Die Konse-
    quenz war die Entwicklung eines neuen, eigenständigen Konzeptes zur Absicherung
    von Umweltschäden: Die Umweltschadensversicherung.  

    Die Umweltschadensversicherung wird zukünftig parallel neben einer Betriebs-
    haftpflichtversicherung und Umwelthaftpflichtversicherung als eigenständiger
    "Baustein" angeboten werden.

    Der Versicherungsschutz einer Umweltschadensversicherung erstreckt sich auf
    die Sanierung eines Umweltschadens. Nach den vom Gesamtverband der Deut-
    schen Versicherungswirtschaft (GDV) nunmehr vorgestellten Musterbedingungen,
    sollen auch ergänzende Sanierungen und Ausgleichssanierungen Gegenstand der
    Umweltschadensversicherung sein.


    Was auch die Umweltschadensversicherung nicht leistet

    Gefährliche Deckungslücke für Normalschäden

    Die Umweltschadensversicherung bietet Versicherungsschutz im Falle einer Störung
    des Normalbetriebes
    .
    Im vorangegangenen Brüsseler Beratungsverfahren stellte
    sich immer wieder die Frage, inwieweit für Unternehmen auch eine Haftung bei von
    der Behörde genehmigtem "normalem" Handeln existiert?

    Das Risiko für einen Schaden aus dem genehmigten Normalbetrieb in Anspruch ge-
    nommen zu werden, trägt der Unternehmer nach wie vor selbst. Diese Schäden sind
    bei den meisten deutschen Versicherern derzeit noch vom Schutz der Umweltschadens-
    versicherung ausgeschlossen. Wer als Unternehmer andauernd aufgrund einer behörd-
    lichen Genehmigung
    Emissionen der Umwelt zuführt, nimmt potentielle Schäden in Kauf.
    Diese Risiken sind aus Sicht der deutschen Versicherer daher nicht kalkulierbar. Insofern
    bietet wird auch die neue Umweltschadensversicherung für die Sanierung derartiger
    Schäden wohl keinen Versicherungsschutz bieten. Für Unternehmer droht hier eine
    gefährliche Deckungslücke zwischen gesetzlicher Haftung und versicherungsvertraglicher
    Deckung.

       

    Deutsches Umweltschadensgesetz und Lösung aus dem Ausland ?

    Am internationalen Versicherungsmarkt zeichnen sich erste Lösungen ab: Ausländische
    Versicherer avisieren bereits speziell auf den deutschen Versicherungsmarkt zuge-
    schnittene Policen an. Hier sollen dann auch der Normalbetrieb und sogar Eigenschäden
    durch Verunreinigung auf dem eigenen Firmengelände mitversichert sein. Genau diese
    Schäden stellten bislang das größte Problem für die Versicherungswirtschaft dar. Während
    die deutschen Versicherer noch zögern, prescht ein internationaler Industrieversicherer
    nach vorne. Langjährige Erfahrungen in den USA und Grißbritannien erleichtern den
    zuständigen Umwelt-Ingenieuren die Entscheidungsfindung.  

    Das Angebot ist insbesondere auch für sogenannte REITs (speziell als Aktiengesellschaft
    organisierte Immobilienfonds) hoch interessant. Zumindest dann, wenn sich der Immo-
    bilien-Boom stärker als bisher auf Industrie-Grundstücke konzentriert. Kommunen und
    Firmen können sogar ihren Grundbesitz versichern, welcher bislang aus Angst vor einer
    potentiellen Kontamination vielleicht nicht zum Kauf angeboten wurde. Der Preis für eine
    derartige Deckung entspricht dem Risiko, was soviel heißen will wie: "Das wird teuer"!.

    Buchtipp:

    Die Haftung für Emissionen im deutschen und europäischen Recht erläutert sehr gut
    Fachbuch von Frank T. Grigo (376 S. - Verlag Dr. Kovac) .
    Mehr Informationen


    Für Tätigkeiten auf eigenen und auch auf fremden Grundstücken, sowie die Umgang
    mit fehlerhaften Produkten
    , besteht Versicherungsschutz auch dann, wenn kein Störfall
    vorliegt. Die Umweltschadensversicherung bietet

    n eine Grunddeckung für Schäden außerhalb des eigenen Betriebsgrundstücks
    n eine erweiterte Deckung für Schäden an eigenen Grundstücken
            (inklusive Bodenkontaminationen im Sinne des Bundesbodenschutzgesetzes)


    So verschaffen Sie sich Klarheit:

    Das im November 2007 in Kraft tretende Umweltschadensgesetz hat sehr weit-
    reichende Folgen. Unternehmen und Unternehmer müssen das erhebliche Haftungs-
    potenzial erkennen, welches dieses Gesetz mit sich bringt.  Man ist gut beraten, wenn
    man sein
    betriebliches Risikomanagement frühzeitig an dieser neuen Rechtsnorm
    ausrichtet. Eigene, fundierte Risiko-Analysen (wie z.B. Ökoschadenrisiko-, Gewässer-
    schadenrisiko-, Parkplatzrisiko-Analysen) verschaffen Klarheit bezüglich der konkreten
    Risikopotenziale und stärken die Verhandlungsposition gegenüber den Haftpflicht-
    versicherern.  

    Fordern Sie weitere Informationen bei uns an:

    n Geodaten-gestützte Risikopotenzial-Analysen 
    n Prüfung und Analyse bestehender Umwelthaftpflicht-Versicherungen
    n Versichererneutrale Vermittlung von Umweltschadensversicherungen


    zu Umweltschadensversicherung

    Als mittelständischer Versicherungsmakler mit Tätigkeitsschwerpunkt "Gutachten
    für Gewerbe- und
    Industrieversicherungen " kooperieren wir mit allen führenden,
    internationalen Industrieversicherern.






     

     

     

     

     

     






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