Mit einer Wertzuschlagsklausel bleiben Ihre Versicherungssummen up-to-date
In vielen Verträgen gilt eine Wertzuschlagsklausel vereinbart. Mit dieser Klausel können Sie Ihre Versicherungssummen zu einer industriellen Sachversicherung an die sich ständig verändernden Preise passen. So halten Ihre Versicherungssummen mit der Preisentwicklung Schritt.
Die Statistik hilft …
Die Änderung des Wertzuschlags orientiert sich an den vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Indexreihen (Fachserie 17, Reihe 4 bzw. 2). Sie als Versicherungsnehmer können jedoch auch jährlich einen individuellen Wertzuschlag festlegen, falls dies für Sie Sinn macht.
Eine Wertzuschlagsklausel wird in der Regel für folgende Risiken vereinbart:
- Betriebliche Gebäude
- Betriebseinrichtigung
Tipp zur Wertzuschlagsklausel:
Die Wertzuschlagsklausel wird jedes Jahr neu festgesetzt. Sie können Ihrem Versicherer einen individuellen Wertzuschlag mitteilen, wenn dies für Ihr Risiko von Vorteil ist. Grundsätzlich sollten Sie bei dieser Gelegenheit Ihren Versicherer auch zu etwaigen Bestandserhöhungen informieren.