Fährrisiko

Frühlingszeit ist Urlaubszeit. Wer mit dem Auto in den Urlaub fährt, sollte zuvor seinen Versicherungsschutz gründlich unter die Lupe nehmen: Gilt der Haftpflichtschutz auch jenseits der Grenze? Leistet die Kasko-Versicherung auch im jeweiligen Urlaubsland? Was passiert, wenn man eine Fähre nutzt und diese sinkt?

Auto über Bord

Die Kraftfahrt-Versicherung gilt grundsätzlich für Europa und für die außereuropäischen Gebiete, die zum Geltungsbereich der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft gehören. Für einen ausreichenden Haftpflichtschutz benötigt man eine internationale Versicherungskarte (früher auch “Grüne Karte” genannt). Die internationale Versicherungskarte ist allerdings nur für bestimmte Regionen gültig. Innerhalb dieses Bereichs genießt der Versicherte dann mindestens den gesetzlichen Versicherungsschutz des Besuchslandes.

Eine Urlaubsfahrt mit dem Auto führt jedoch nicht nur über Straßen, sondern sehr oft auch über Gewässer. Nicht nur Juristen wissen: Vor Gericht und auf hoher See ist alles in Gottes Hand. Vor wenigen Jahren sank der 200 Meter lange, norwegische Autotransporter Tricolor. Die Fähre nahm 2.871 Oberklasse-Limousinen mit in die eisige Tiefe.

Gilt das Fährrisiko mitversichert?

In vielen Kfz-Policen bestehen gerade in diesem Punkt gravierende Deckungslücken, welche erst dann an die Oberfläche kommen, wenn das Auto versunken ist. Der Einschluss des sogenannten “Fährrisikos” in der Vollkaskoversicherung gilt nämlich nicht automatisch. Die Versicherer verhalten sich in diesem Punkt vollkommen unterschiedlich.

Mit der optional zu vereinbarenden Fährrisiko-Erweiterung gelten dann auch Kollision, Strandung, Untergang einer Fähre oder das Überbordgehen des Fahrzeugs als mitversichert. Tipp: Auch die sogenannte “Havarie Grosse” sollte mitversichert sein, da man bei Seenot an den Havariekosten auch dann beteiligt wird, wenn das eigene Gut unversehrt geblieben ist.