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sozialversicherungsbefreiung 1


    Sozialversicherungsbefreiung - richtig gemacht ...

    Sozialversicherungsbefreiung, ist ein Thema für geschäftsführende Gesellschafter und
    deren Angehörige. Gerade für Geschäftsführer, aber auch für mitarbeitende Familien-
    mitglieder stellt sich die Frage der tatsächlichen Sozialversicherungsbefreiung bzw. der
    Sozialversicherungspflicht. Informieren Sie sich jetzt zu folgenden Themen:


    sozialversicherungsbefreiung 3

    Entscheider brauchen Sicherheit. ORTHEY vermittelt seit 1989 Expertenlösungen
    zur Sozialversicherungsbefreiung von Unternehmern und Entscheidern.

        sozialversicherungsbefreiung 4


    Sozialversicherungsbefreiung rechtssicher prüfen ...

    Die Sozialversicherungspflicht bzw. Sozialversicherungsbefreiung ist für Geschäftsführer
    und deren mitarbeitende Familienmitglieder im Gesetz nicht eindeutig geregelt. Rechts-
    sicherheit sucht man daher im Gesetz vergeblich.

    Nur ein Blick in diverse Rundschreiben der Spitzenverbände der Sozialversicherung hilft
    weiter. Ebenso kann man auf die Rechtsprechung der Sozialgerichte zurückgreifen. Immer
    häufiger haben Betroffene jedoch keinen Anspruch auf Leistung. Und dass, obwohl sie
    über Jahrzehnte "Pflichtbeiträge" geleistet haben. Die höchst-richterliche Rechtsprechung
    tendiert zunehmend in diese Richtung.

    Entscheider handeln. Amateure hoffen. Geschäftsführer sollten unbedingt frühzeitig
    ihren eigenen, sowie den sozialversicherungsrechtlichen Status ihrer Angehörigen
    prüfen lassen. Nur so erhält man klare Verhältnisse. Nur dann kann man im Fall der
    Fälle mit Arbeitslosen- oder Insolvenzgeld rechnen. Gleiches gilt für Erwerbs-
    minderungsrenten. 

    Nur eine Statusprüfung mit anschließendem Antrag auf
    Sozialversicherungsbefreiung
    macht Schluss mit der ständigen Unsicherheit, dass ein Betriebsprüfer aufgrund eigenen
    Ermessens von einer "selbständigen" Tätigkeit ausgehen könnte. Sollte dieser Fall ein-
    treten, würden ggf. sämtliche Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung einer kompletten
    Nachversteuerung unterzogen.
    (vgl. u. a. BFH v. 06.06.2002, DStR 2002)


    Sozialversicherungsbefreiung führt zur Erstattung von Beiträgen ...

    Wird eine Sozialversicherungsbefreiung erfolgreich durchgeführt, so werden die bereits
    zu Unrecht gezahlten Beiträge in der Regel an Sie zurück erstattet. Zukünftige Pflicht-
    oder Zwangsbeiträge entfallen. Die hieraus frei werdenden Mittel, stehen Ihnen nach
    einer Sozialversicherungsbefreiung für deutlich effektivere private und/oder betriebliche
    Versorgungsmaßnahmen zur Verfügung.

    Sprechen Sie mit uns. Wir unterstützen Sie kompetent bei einer sozialversicherungs-
    rechtlichen Prüfung mit anschließendem Antrag auf
    Sozialversicherungsbefreiung.

       

       

       

       

       

       




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