Sozialversicherungsbefreiung - richtig gemacht ...
Sozialversicherungsbefreiung,
ist ein Thema für geschäftsführende Gesellschafter
und deren Angehörige.
Gerade für Geschäftsführer, aber auch für mitarbeitende
Familien- mitglieder
stellt sich die Frage der tatsächlichen Sozialversicherungsbefreiung
bzw. der Sozialversicherungspflicht. Informieren
Sie sich jetzt zu folgenden Themen:

Entscheider
brauchen Sicherheit. ORTHEY vermittelt seit 1989 Expertenlösungen
zur Sozialversicherungsbefreiung von Unternehmern und Entscheidern.

Sozialversicherungsbefreiung rechtssicher prüfen
...
Die Sozialversicherungspflicht bzw. Sozialversicherungsbefreiung
ist für Geschäftsführer und deren mitarbeitende
Familienmitglieder im Gesetz nicht eindeutig geregelt.
Rechts- sicherheit sucht man daher im Gesetz vergeblich.
Nur ein Blick in diverse Rundschreiben der Spitzenverbände
der Sozialversicherung hilft weiter. Ebenso kann man
auf die Rechtsprechung der Sozialgerichte zurückgreifen.
Immer häufiger haben Betroffene jedoch keinen Anspruch
auf Leistung. Und dass, obwohl sie über Jahrzehnte "Pflichtbeiträge"
geleistet haben. Die höchst-richterliche Rechtsprechung
tendiert zunehmend in diese Richtung.
Entscheider handeln. Amateure hoffen. Geschäftsführer
sollten unbedingt frühzeitig ihren eigenen, sowie den sozialversicherungsrechtlichen
Status ihrer Angehörigen prüfen lassen. Nur so erhält
man klare Verhältnisse. Nur dann kann man im Fall der
Fälle mit Arbeitslosen- oder Insolvenzgeld rechnen.
Gleiches gilt für Erwerbs- minderungsrenten.
Nur
eine Statusprüfung mit anschließendem Antrag auf Sozialversicherungsbefreiung
macht Schluss mit der ständigen Unsicherheit, dass
ein Betriebsprüfer aufgrund eigenen Ermessens von
einer "selbständigen" Tätigkeit ausgehen könnte.
Sollte dieser Fall ein- treten, würden ggf. sämtliche
Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung einer kompletten
Nachversteuerung unterzogen. (vgl. u. a.
BFH v. 06.06.2002, DStR 2002)
Sozialversicherungsbefreiung führt zur Erstattung
von Beiträgen ...
Wird eine Sozialversicherungsbefreiung erfolgreich durchgeführt,
so werden die bereits zu Unrecht gezahlten Beiträge
in der Regel an Sie zurück erstattet. Zukünftige Pflicht-
oder Zwangsbeiträge entfallen. Die hieraus frei
werdenden Mittel, stehen Ihnen nach einer Sozialversicherungsbefreiung
für deutlich effektivere private und/oder betriebliche
Versorgungsmaßnahmen zur Verfügung.
Sprechen
Sie mit uns. Wir unterstützen Sie kompetent bei
einer sozialversicherungs- rechtlichen Prüfung mit
anschließendem Antrag auf Sozialversicherungsbefreiung.
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