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Wenn
man nichts falsch machen darf, |
Als
Führungskraft kommt man schnell mit strafrechtlichen
Bestimmungen in Berührung.
Beispielsweise verunglücken
jedes Jahr alleine auf deutschen Baustellen rund
480 Menschen tödlich. Ein Todesfall zieht immer
langwierige Ermittlungsverfahren
und kostenintensive Prozesse
nach sich. Persönlich betroffen ist der Manager. Straf-
rechtlich
relevant ist das sogenannte Betriebsstättenrisiko.
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"Wo
viele Kläger, da ein Richter"
Führungskräfte
haben viele Neider und Kläger: Der Mitbewerber, der
gekränkte Mitarbeiter
oder der angeblich vom Schaden
Betroffene. Manchmal reicht die Anzeige des verärgerten
Nachbarn aus. Die Anzeigebereitschaft ist spürbar gestiegen.
Der Drohung: "Den zeig' ich
an", folgt immer
häufiger die Tat.
Wichtig: Ermittlungsverfahren werden
bereits auf den bloßen Verdacht hin einge-
leitet. Und
verdächtigt wird man nicht nur als Entscheider sehr
schnell. Das
Urteil ist das
eine Problem, doch mindestens ebenso
belastend sind die Jahre andauernden Ermitt-
lungsverfahren
und die ungeklärten Verdachtsmomente. Die Aufklärung
stellt sich
meist als schwierig dar und die Justiz und
die öffentliche Verwaltung sind hoffnungslos
überlastet.
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Führungskräfte
brauchen Spezialisten
In Management-Prozessen
sind Spezialisten gefragt. Diese Spezialanwälte rechnen
in
der Regel nicht mehr nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
(RVG), sondern im
Rahmen von inviduellen Honorarvereinbarungen
ab. Mehrere 10.000 Euro sind
dann keine Seltenheit.
Zu
einer wirksamen Entlastung benötigt man darüber hinaus
spezielle Beweise. Diese
werden meist durch ebenso
spezialisierte Sachverständigen-Gutachten angestrebt.
Die
oftmals sehr hohen Kosten trägt der Betroffene selbst.
Sogar dann, wenn das Verfahren
gegen ihn eingestellt
wird oder bestenfalls mit einem Freispruch endet.
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In
Deutschland ist die höchste Form |
Bereits
jetzt 40.000 Umwelt-Strafverfahren gegen Führungskräfte
Auch die Umweltgesetzgebung und das Produktrecht verschärfen
sich drastisch.
Das im November 2007 neu in Kraft
tretende Umweltschadensgesetz (USchadG)
schlägt bereits
jetzt hohe Wellen. Führungskräfte haften demnächst auch
für Schäden
an der Natur selbst. Schadenforderungen
gegen das Management in Milliardenhöhe
sind bereits
vorprogrammiert. Eine Straf-Rechtsschutz-Versicherung
für Führungs-
kräfte wird immer wichtiger. (www.umweltschadensgesetz.de)
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Sie sich unverbindlich. Rufen Sie mich jetzt an:
Heike Orthey ppa.
ORTHEY
Management-Consult
Versicherungsmakler GmbH & Co. KG
Telefon
0 26 62 / 94 56 0
Telefax 0
26 62 / 94 56 77
eMail info@orthey.de
Straf-Rechtsschutz-Versicherung
für Führungskräfte
Schadenbeispiele
| Fragebogen
4 negative
Begleiterscheinungen aus Ermittlungen gegen Führungskräfte:
Ermittlungsverfahren führen zu Imageverlust
Ermittlungsverfahren führen zu persönlichen Nachteilen
Ermittlungsverfahren führen zu familiären Belastungen
Ermittlungsverfahren führen zu hohen Verfahrenskosten
Führungskräfte
haften immer persönlich
Das Strafrecht kann
nur eine natürliche Person aus Fleisch und Blut verfolgen.
Deshalb müssen Führungskräfte für die Firma herhalten.
Häufig haften
Führungskräfte gar nicht für ihr eigenes
Fehlverhalten, sondern sie werden auch
für Fehler ihrer
Mitarbeiter verantwortlich gemacht.
Die
4 häufigsten Vorwürfe gegenüber Führungskräften:
Verletzung von Auswahlpflichten
Verletzung von Kontrollpflichten
Verletzung von Überwachungspflichten
Verletzung von Instruktionspflichten
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