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      Straf-Rechtsschutz-Versicherung für die Führungskraft

      Führungskräfte sitzen auf einem Pulverfass. Denn wer viele Entscheidungen
      trifft, muss auch Fehler in Kauf nehmen. Anders als in den meisten anderen
      Berufen strahlen Fehlentscheidungen bei Führungskräften allerdings weit in
      die Privatsphäre hinein. Das Risiko einer strafrechtlichen Verantwortung ist
      groß, denn die Flut neuer Gesetze, Richtlinien und Verordnungen ist selbst
      von Juristen kaum noch zu überblicken.



    Wenn man nichts falsch machen darf,
     ist es schwierig, etwas richtig zu machen    
 
Mario Bellini


      Als Führungskraft kommt man schnell mit strafrechtlichen Bestimmungen in Berührung.
      Beispielsweise verunglücken jedes Jahr alleine auf deutschen Baustellen rund
      480 Menschen tödlich. Ein Todesfall zieht immer langwierige Ermittlungsverfahren
      und kostenintensive Prozesse nach sich. Persönlich betroffen ist der Manager. Straf-
      rechtlich relevant ist das sogenannte Betriebsstättenrisiko.

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      "Wo viele Kläger, da ein Richter"

      Führungskräfte haben viele Neider und Kläger: Der Mitbewerber, der gekränkte Mitarbeiter
      oder der angeblich vom Schaden Betroffene. Manchmal reicht die Anzeige des verärgerten
      Nachbarn aus. Die Anzeigebereitschaft ist spürbar gestiegen. Der Drohung: "Den zeig' ich
      an", folgt immer häufiger die Tat.

      Wichtig: Ermittlungsverfahren werden bereits auf den bloßen Verdacht hin einge-
      leitet
      . Und verdächtigt wird man nicht nur als Entscheider sehr schnell. Das Urteil ist das
      eine Problem, doch mindestens ebenso belastend sind die Jahre andauernden Ermitt-
      lungsverfahren und die ungeklärten Verdachtsmomente
      . Die Aufklärung stellt sich
      meist als schwierig dar und die Justiz und die öffentliche Verwaltung sind hoffnungslos
      überlastet.

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      Führungskräfte brauchen Spezialisten

      In Management-Prozessen sind Spezialisten gefragt. Diese Spezialanwälte rechnen in
      der Regel nicht mehr nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), sondern im
      Rahmen von inviduellen Honorarvereinbarungen ab. Mehrere 10.000 Euro sind
      dann keine Seltenheit.

      Zu einer wirksamen Entlastung benötigt man darüber hinaus spezielle Beweise. Diese
      werden meist durch ebenso spezialisierte Sachverständigen-Gutachten angestrebt. Die
      oftmals sehr hohen Kosten trägt der Betroffene selbst. Sogar dann, wenn das Verfahren
      gegen ihn eingestellt wird oder bestenfalls mit einem Freispruch endet. 

              In Deutschland ist die höchste Form   
          der Anerkennung der Neid    
           
          Arthur Schopenhauer


      Bereits jetzt 40.000 Umwelt-Strafverfahren gegen Führungskräfte

      Auch die Umweltgesetzgebung und das Produktrecht verschärfen sich drastisch.
      Das im November 2007 neu in Kraft tretende Umweltschadensgesetz (USchadG)
      schlägt bereits jetzt hohe Wellen. Führungskräfte haften demnächst auch für Schäden
      an der Natur selbst. Schadenforderungen gegen das Management in Milliardenhöhe
      sind bereits vorprogrammiert. Eine Straf-Rechtsschutz-Versicherung für Führungs-
      kräfte wird immer wichtiger. (
      www.umweltschadensgesetz.de)


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      Heike Orthey ppa.

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      Straf-Rechtsschutz-Versicherung für Führungskräfte
           
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      4 negative Begleiterscheinungen aus Ermittlungen gegen Führungskräfte:

       Ermittlungsverfahren führen zu Imageverlust
       Ermittlungsverfahren führen zu persönlichen Nachteilen
       Ermittlungsverfahren führen zu familiären Belastungen
       Ermittlungsverfahren führen zu hohen Verfahrenskosten



      Führungskräfte haften immer persönlich

      Das Strafrecht kann nur eine natürliche Person aus Fleisch und Blut verfolgen.
      Deshalb müssen Führungskräfte für die Firma herhalten. Häufig haften
      Führungskräfte gar nicht für ihr eigenes Fehlverhalten, sondern sie werden auch
      für Fehler ihrer Mitarbeiter verantwortlich gemacht.

      Die 4 häufigsten Vorwürfe gegenüber Führungskräften:

       Verletzung von Auswahlpflichten
       Verletzung von Kontrollpflichten
       Verletzung von Überwachungspflichten
       Verletzung von Instruktionspflichten



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