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      Liquidation der Firma

      Die Liquidationsdirektversicherung als Lösung

      Bei der Liquidation der Firma (Liquidation der GmbH) steht oftmals eine Ver-
      sorgungszusage im Weg. Denn, wenn ein Unternehmen aufgelöst werden soll,
      dürfen keinerlei Versorgungsverpflichtungen gegenüber anderen mehr bestehen.
      (z.B: für die GmbH: §70 GmbHG, für die OHG: §149 HGB, für KG: §§ 161 Abs.2, 149 HGB).
      Erst wenn dies sichergestellt ist, kann die Liquidation der Firma (Liquidation der
      GmbH) abgeschlossen und die Gesellschaft im Handelsregister gelöscht werden.

      liquidation der firma liquidationsdirektversicherung liquidationsversicherung
      Fachkolumne von Thomas Orthey - Rhein-Zeitung WIRTSCHAFT 02.05.2006 -
      mehr



      zur Liquidationsdirektversicherung

      Eine Liquidationsdirektversicherung ist eine ganz spezielle und wenig bekannte
      Versicherungsform. Eine Liquidationsdirektversicherung sorgt dafür, dass beste-
      hende Versorgungsverpflichtungen von einem Versicherer übernommen werden.
      Der Anspruch des Mitarbeiters auf seine Versorgungsleistungen bleibt dabei erhalten.

      Liquidationsdirektversicherungen werden nur von ganz wenigen Lebensversicherungs-
      Gesellschaften in Deutschland angeboten. ORTHEY Westerwald-Consult ist einer der
      wenigen, unabhängigen Anbieter für die bundesweite Vermittlung von Liquidations-
      direktversicherungen.

      »  Grafik zur Liquidationsdirektversicherung
      »  
      Abwicklung der Liquidationsdirektversicherung
      »  
      Zusätzliche Leistungen
      »  Insolvenz Veroeffentlichungen im Web 
      »  Vorteile der Liquidationsdirektversicherung

      Die Zahl der Unternehmensschließungen in Deutschland ist hoch, wobei diese nicht
      nur insolvenzbedingt sind. Nach einer Studie des Instituts für Mittelstandsforschung
      Bonn ist jährlich in rund 71.000 Unternehmen die Nachfolgefrage zu lösen. Dies
      betrifft rund 680.000 Beschäftigte. Nur 44 % der Unternehmen gehen an Familien-
      mitglieder.

       Der Gesetzgeber sieht vor, dass bei der Liquidation der Firma (Einstellung der
      Betriebstätigkeit) eine bestehende Versorgungszusage von einer Versicherungsge-
      sellschaft übernommen werden kann. Nur wenige Versicherer bieten diese Spezial-
      ersicherungsform. Die Liquidationsdirektversicherung wird arbeitsrechtlich in § 4
      Abs. 4 BetrAVG und steuerrechtlich in § 3 Nr. 65 Satz 2 EStG geregelt. 

       Wie es funktioniert: Im Wege einer befreienden Schuldübernahme übernimmt ein
      Lebensversicherer (oder auch eine Pensionskasse) die bestehende Zusage. Dies
      können unmittelbare Versorgungszusagen (Pensionszusagen/Direktzusagen),
      Direktversicherungszusagen, Unterstützungskassenzusagen, Pensionskassen-
      zusagen oder auch Pensionsfondszusagen sein.

                Der beste Weg, die Zukunft vorauszusagen,     
          ist, sie zu gestalten.
          Lebensweisheit

       Der neue Versicherungsnehmer: In der Regel wird der Versorgungsberechtigte
      Versicherungsnehmer für die Liquidationsdirektversicherung. Der Lebensversicherer
      kann aber auch selbst Versicherungsnehmer werden. Für den Versorgungsberech-
      tigten wird dann ein unwiderrufliches Bezugsrecht bestellt. 

       Wer die Beiträge zahlt: Das zu liquidierende Unternehmen kommt als Beitrags-
      zahler zukünftig nicht mehr in Frage. Daher wird die Liquidationsdirektversicherung
      gleich zu Beginn mit einem Einmalbeitrag finanziert. Wenn bereits Rückdeckungs-
      versicherungen für die Versorgungszusagen bestehen, so können die darin enthal-
      tenen Guthaben verwendet werden.

       Was das Finanzamt sagt: Der Gesetzgeber hat die Möglichkeit einer einkommen-
      steuerfreien Übertragung geschaffen. Das heißt: Einmalbeiträge und eventuell an-
      fallende Verwaltungsgebühren (z.B. für die Rentenauszahlung) sind

      - für den Versorgungsberechtigten steuerfrei
      - für den Arbeitgeber Betriebsausgaben

      Dies ergibt sich aus § 3 Nr. 65 EStG. Für die Besteuerung der Versogungsleistungen
      ändert sich nichts. Sie sind so zu versteuern, wie sie auch ohne Übernahme zu ver-
      steuern wären.

       Wer die Verwaltung übernimmt: Der Lebensversicherer übernimmt die Aufgaben,
      welche eigentlich der Arbeitgeber zu leisten hätte:

      - Auszahlung der Rente
      - Abführung von Steuern
      - Abführung von Sozialversicherungsabgaben

      Dafür zahlt das zu liquidierende Unternehmen eine Verwaltungsgebühr.

       Auflösung der Pensionsrückstellungen: Sobald die Versorgungsleistungen
      mit schuldbefreiender Wirkung durch die Liquidationsdirektversicherung über-
      nommen und die sonstigen Voraussetzungen für die Liquidation erfüllt wurden,
      kann die Liquidation der Firma (Liquidation der GmbH) abgeschlossen werden.

      - Pensionsrückstellungen werden gewinnerhöhend aufgelöst
      - Rückdeckungsversicherungen werden aufgelöst oder laufen ab
      - Insolvenzsicherungsbeiträge fallen nicht mehr an
      - das Erlöschen der Firma wird zum Handelsregister angemeldet

       Das Ergebnis:

      Der Unternehmer kann unbeschwert von Pensionslasten seine Zukunft planen !


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