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Kutsche versichern 1


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      Kutsche versichern - richtig gemacht !

      Kutsche versichern 2Wer seine Kutsche versichern will, muss 3 Dinge beachten:

      n Kutsche versichern - Wer ist versichert ?
      n Kutsche versichern - Was ist versichert ?
      n Kutsche versichern - Was kostet diese Versicherung ?

      Wenn ein Tier vor eine Kutsche gespannt wird (Zugpferd),
      muss man die Kutsche versichern. In manchen Pferdehalter-
      Haftpflichtversicherungen kann man beitragsfrei die Kutsche
      versichern. Hier finden Sie ausgewählte Anbieter:


      Kutsche versichern 3


       

      Kutsche versichern - Weiterführende Informationen

      Ob landwirtschaftlicher Betrieb oder Privatperson: Wer mit seiner Kutsche Personen
      transportiert oder die Kutsche vermietet oder verleiht, muss die Kutsche versichern.
      Die Durchführung von Kutschfahrten im Rahmen eines Pferdereitbetriebes oder im
      Rahmen von "Ferien auf dem Bauernhof"erfordern zusätzlichen Haftpflichtschutz.
      Eine Standard-Haftpflichtversicherung reicht häufig nicht aus.

      Kutsche versichern - Mögliche Anlässe

      Für Kutschfahrten kann es verschiedenste Anlässe geben:

      n Hochzeitsfahrten
      n Ausflüge
      n privater Verleih
      n entgeltlicher Verleih / Vermietung

      Ganz gleich zu welchen Anlässen die Kutsche eingesetzt wird, das Haftungsrisiko
      bleibt. Die Empfehlung "Kutsche versichern" hat daher immer oberste Priorität.

      Kutsche versichern - Rechtliche Grundlagen

      Warum man seine Kutsche versichern sollte, beantwortet ein Blick in das Gesetz.
      Gemäß § 833 BGB trifft den Tierhalter eine so genannte Gefährdungshaftung. Diese
      gilt für Schäden, welche durch seine Tiere verursacht werden. Der Tierhalter haftet
      unabhängig von einem Verschulden und muß für den Schaden aufkommen. Eine
      Ausnahme gilt bei gewerblich genutzten Tieren. Hier kann der Tierhalter einen
      Entlastungsbeweis antreten, dass er bei der Beaufsichtigung seiner Tiere die im
      Verkehr erforderliche Sorgfalt nicht mißachtet hat. Dies muß jedoch der Tierhalter
      selbst beweisen (umgekehrte Beweislast).



      Darüber hinaus haftet jeder Kutschenbesitzer auch für die aus dem Betrieb der
      Kutsche resultierenden Schäden. Bei einem Defekt an der Kutsche, können verletzte
      Personen den Halter auch für eventuelle Personenschäden in Anspruch nehmen.

      Kutsche versichern - Nicht nur die Pferde

      Sowohl die Pferde, aber auch die Kutsche selbst stellen ein Haftungsrisiko dar.
      Neben den Tieren sollte man daher immer auch die Kutsche versichern. Eine
      Tierhalterhaftpflichtversicherung reicht insofern nicht aus.

      Die Gefahren aus dem Kutschbetrieb sollten unbedingt abgesichert werden. Hierauf
      sollte jeder Kutschbesitzer im eigenen Interesse achten. Größe und Verwendungszweck
      der Kutsche bestimmen den späteren Beitrag. Achten Sie auf entsprechend hohe
      Versicherungssummen: Gerade Unfälle mit Kutschen führen immer wieder zu sehr
      hohen Personenschäden!

      Attraktive Konditionen zur Pferdeversicherung bietet u.a. die R+V Versicherung AG 














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