Wer
seine Kutsche versichern will, muss 3 Dinge beachten:
n Kutsche versichern - Wer ist versichert ?
n Kutsche versichern - Was ist versichert ?
n Kutsche versichern - Was kostet diese Versicherung
?
Wenn ein Tier vor eine Kutsche gespannt wird
(Zugpferd),
muss man die Kutsche versichern. In
manchen Pferdehalter-
Haftpflichtversicherungen kann
man beitragsfrei die Kutsche
versichern. Hier finden
Sie ausgewählte Anbieter:

Kutsche versichern - Weiterführende Informationen
Ob
landwirtschaftlicher Betrieb oder Privatperson: Wer
mit seiner Kutsche Personen
transportiert oder die
Kutsche vermietet oder verleiht, muss die Kutsche versichern.
Die Durchführung von Kutschfahrten im Rahmen eines Pferdereitbetriebes oder im
Rahmen von "Ferien auf dem Bauernhof"erfordern
zusätzlichen Haftpflichtschutz.
Eine Standard-Haftpflichtversicherung
reicht häufig nicht aus.
Kutsche versichern - Mögliche Anlässe
Für
Kutschfahrten kann es verschiedenste Anlässe geben:
n Hochzeitsfahrten
n Ausflüge
n privater Verleih
n entgeltlicher Verleih
/ Vermietung
Ganz gleich zu welchen Anlässen die Kutsche eingesetzt wird, das Haftungsrisiko
bleibt. Die Empfehlung "Kutsche versichern"
hat daher immer oberste Priorität.
Kutsche versichern - Rechtliche Grundlagen
Warum
man seine Kutsche versichern sollte, beantwortet ein
Blick in das Gesetz.
Gemäß § 833 BGB
trifft den Tierhalter eine so genannte Gefährdungshaftung. Diese
gilt für Schäden, welche
durch
seine Tiere verursacht werden. Der Tierhalter haftet
unabhängig von einem Verschulden
und muß für den Schaden aufkommen. Eine
Ausnahme
gilt bei gewerblich
genutzten Tieren. Hier kann der Tierhalter einen
Entlastungsbeweis antreten, dass
er bei der Beaufsichtigung seiner Tiere die im
Verkehr erforderliche
Sorgfalt nicht mißachtet hat. Dies muß jedoch der Tierhalter
selbst beweisen
(umgekehrte Beweislast).
Darüber hinaus haftet jeder Kutschenbesitzer auch für die
aus dem Betrieb der
Kutsche resultierenden Schäden. Bei einem Defekt an
der Kutsche, können verletzte
Personen den Halter auch
für eventuelle Personenschäden in Anspruch nehmen.
Kutsche versichern - Nicht nur die Pferde
Sowohl die Pferde,
aber auch die Kutsche selbst stellen ein Haftungsrisiko
dar.
Neben den Tieren sollte man daher immer auch
die Kutsche versichern. Eine
Tierhalterhaftpflichtversicherung
reicht insofern nicht aus.
Die Gefahren aus dem Kutschbetrieb sollten unbedingt abgesichert werden. Hierauf
sollte jeder Kutschbesitzer
im eigenen Interesse achten. Größe und Verwendungszweck
der
Kutsche bestimmen den späteren Beitrag.
Achten Sie auf entsprechend hohe
Versicherungssummen: Gerade Unfälle mit
Kutschen führen immer wieder zu sehr
hohen Personenschäden!
Attraktive Konditionen zur Pferdeversicherung bietet u.a. die R+V Versicherung
AG