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      Kündigungsfrist verkürzen

      Die meisten Versicherten wissen nicht, dass man die ordentlichen Kündigungs-
      fristen (3 Monate zum Ablauf) im Einvernehmen mit dem Versicherer auch verkürzen
      kann. Dadurch kommt es immer wieder zu Engpass-Situationen unter zeitlichem
      Druck. Aber wer will schon eine wichtige Entscheidung "vor dem Knie zerbrechen".

      Viele Versicherungsvermittler und Versicherungsmakler sprechen das Thema
      "Kündigungsfristverkürzung" von sich aus nicht gerne an. Insbesondere dann,
      wenn sich Vermittler im direkten Wettbewerb zu einem Konkurrenten befinden,
      sind viele dankbar, wenn sie ihren Bestand noch über den nächsten Ablauftermin
      retten können.
        


      So können Sie als Unternehmer vorgehen:

      Schreiben Sie die Versicherer zu allen betreffenden Verträgen in etwa wie folgt an:

      "  ... hiermit bitten wir um Verkürzung der Kündigungsfrist auf 1 Monat.
                 Ihre Bestätigung senden Sie bitte kurzfristig per Telefax an ... "


      Beispiel:


      Die Inventarversicherung endet zum 01.01. des Folgejahres. Die ordentliche Kündigung
      muss demnach bis zum 30.09. des laufenden dem Versicherer vorliegen. Vereinbaren
      Sie allerdings noch vor dem 30.09. (Bestätigung durch den Versicherer erforderlich)
      eine Kündigungsfristverkürzung auf 1 Monat, gewinnen Sie Zeit bis zum 30.11. des
      laufenden Jahres.


      Wichtig:

      Der Wunsch nach Kündigungsfristverkürzung muss dem Versicherer vor dem Ablauf
      der regulären Kündigungsfrist angezeigt werden. Der Versicherer muss dieser Frist-
      verkürzung zustimmen. Sie kann nicht einseitig ausgesprochen werden.

      Ergebnis:

      Sie gewinnen 2 Monate mehr Zeit zur Orientierung und Entscheidungsfindung.


      Bleiben Fragen? Senden Sie uns eine
      eMail. Wir helfen gerne !



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