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EU Vermittler Richtlinie


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      EU Vermittler-Richtlinie | Information für Vermittler und Verbraucher

       

      Die EU Vermittler-Richtlinie | Erlaubnis und Haftpflicht

      Die EU-Vermittler-Richtlinie (Verordnung über die Versicherungsvermittlung und
      -beratung ist seit dem 22.05.2007 in Kraft getreten. Die EU-Vermittler-Richtlinie
      wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
      Versicherungsvermittler, die ab
      diesem Zeitpunkt erstmalig gewerblich tätig werden, benötigen zur Ausübung
      Ihrer Vermittler-Tätigkeit eine Gewerbeerlaubnis. Sie müssen sich in einem
      Register eintragen lassen. Grundsätzlich alle in der Versicherungsvermittlung
      (EU) tätigen Vermittler müssen nach der EU-Vermittler-Richtlinie eine Vermö-
      gensschaden-Haftpflichtversicherung abschließen..

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      Die EU Vermittler-Richt
      linie | Die rechtlichen Grundlagen

      Eintragung bei der zuständigen Behörde (öffentliches Register) wird Pflicht (Artikel 3)

      Rechtliche Anforderungen an den Beruf des Versicherungsvermittlers: 

       Nachweis angemessener Kenntnisse und Fertigkeiten (Artikel 4 Abs. 1)
       Guter Leumund (Artikel 4 Abs. 2)
       Berufshaftpflichtversicherung bis auf Ausnahmen (Artikel 4 Abs. 3)
       Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit (Artikel 4 Abs. 4)
       Auskunftspflicht des Versicherungs-Vermittlers (Artikel 12)
       Beratungs- u. Dokumentationspflichten (Artikel 13 i.V.m. Artikel 12 Abs. 3)
       "Alte-Hasen-Regelung" - Bestandsschutz vor 2000 (Artikel 5)
       Vermittlertätigkeit im EU-Ausland (Artikel 6)
       Konsequenzen für nicht eingetragene Vermittler (Artikel 8)
       Beschwerde- und Schlichtungsstellen für Versicherungsnehmer (Artikel 10 u. 11)

      Download des
      Bundesgesetzblatt




      EU-Vermittler-Richtlinie | Ausnahmen für Ausschließlichkeit und Mehrfachagenten

      Vermittler, die als Ausschließlichkeits- und Mehrfachagent tätig sind müssen keine
      Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung nachweisen, wenn sie eine uneinge-
      schränkte Haftungsübernahme von einem oder mehreren Versicherern vorlegen
      können.

      Haftungspotenziale reduzieren:



      EU-Vermittler-Richtlinie | Dokumentationspflicht für alle

      Grundsätzlich müssen alle Vermittler (EU) laut Richtlinie geeignete Aufzeichnungen
      führen, um ihren Beratungsprozess vollständig dokumentieren zu können. Ab
      Inkrafttreten der EU Vermittler-Richtlinie gilt "Domumentationspflicht"

      EU-Vermittler-Richtlinie | Ablauf der Übergangsfrist am 1. Januar 2009

      Am 1.1.2009 läuft die so genannte Übergangsregelung für Vermittler ab, welche
      vor dem 1. Januar 2007 bereits erstmalig in der Versicherungsvermittlung tätig
      waren. Die Vermittler müssen laut Richtlinie bis zu diesem Zeitpunkt eine
      Gewerbeerlaubnis und die Registrierung im Vermittlerregister nachgeholt haben.

      EU-Vermittler-Richtlinie | Interessante Links

      www.vermittlerprotokoll.de/download/download.php 

      EU-Vermittler-Richtlinie | Weiterführende Literatur :





                                                                                                                                                   
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