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      Schadenbeispiele: D & O Vermögensschadenhaftpflicht für Führungskräfte


      Gesagt, gemeint, verstanden ...


      Der Vorstand einer Gesellschaft löst Tochtergesellschaften auf. Mit dem Steuer-
      berater bzw. Wirtschaftsprüfer wurde dies allerdings in ganz anderer Form be-
      sprochen. Später zeigt sich, dass durch die "versteckte Gewinnausschüttung"
      (gWA) eine deutlich höhere Steuerbelastung entsteht, als der wirtschaftliche
      Gewinn der Auflösung eingebringt. Der Vorstand wird persönlich zur Verant-
      wortung gezogen.

       D&O Vermögensschadenhaftpflicht / Vermögensschadens-Rechtsschutz


      Klebrige Finger ohne Kontrolle ...

      Der Geschäftsführer vertraute ohne weitere Kontrollmaßnahmen seinem Buch-
      halter. Er selbst hatte ihn vor 15 Jahren selbst eingestellt. Nun zeigte sich, dass
      der Buchhalter regelmäßig Bareinnahmen veruntreute. Über die Jahre war ein
      Schaden von ca. 1 Mio. Euro entstanden. Das unterschlagene Geld war beim
      Buchhalter allerdings nicht mehr zu holen. Die GmbH hielt sich daher an den
      Geschäftsführer.

       D&O Vermögensschadenhaftpflicht / Vermögensschadens-Rechtsschutz 


      Wer kann dazu schon "Nein" sagen ...

      Zwei Prokuristen sind sich einig: Bei diesem sensationell günstigen Preis muss
      man zuschlagen. Das tun sie auch. Dabei überschreiten sie allerdings das veran-
      schlagte Jahreslimit in beträchtlichem Umfang. Der Preis sinkt danach noch viel
      tiefer. Hätte man erst jetzt gekauft, wäre dem vertretenen Unternehmen ein
      hoher Verlust erspart geblieben. Die Gesellschaft kündigt dem Geschäftsführer
      und verlangt von ihm den Ersatz des entstandenen Schadens.
      Vorwurf: Mangelnde Überwachung seiner leitenden Angestellten.

       D&O Vermögensschadenhaftpflicht / Vermögensschadens-Rechtsschutz 

 

 

 

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