Schadenbeispiele: D & O Vermögensschadenhaftpflicht für Führungskräfte
Gesagt, gemeint,
verstanden ...
Der Vorstand einer Gesellschaft löst
Tochtergesellschaften auf. Mit dem Steuer- berater bzw. Wirtschaftsprüfer
wurde dies allerdings in ganz anderer Form be- sprochen. Später
zeigt sich, dass durch die "versteckte Gewinnausschüttung"
(gWA) eine deutlich höhere Steuerbelastung entsteht, als
der wirtschaftliche Gewinn der Auflösung eingebringt. Der Vorstand
wird persönlich zur Verant- wortung gezogen.
D&O Vermögensschadenhaftpflicht / Vermögensschadens-Rechtsschutz
Klebrige
Finger ohne Kontrolle ...
Der Geschäftsführer vertraute
ohne weitere Kontrollmaßnahmen seinem Buch- halter. Er selbst
hatte ihn vor 15 Jahren selbst eingestellt. Nun zeigte sich,
dass der Buchhalter regelmäßig Bareinnahmen veruntreute.
Über die Jahre war ein Schaden von ca. 1 Mio. Euro entstanden.
Das unterschlagene Geld war beim Buchhalter allerdings nicht
mehr zu holen. Die GmbH hielt sich daher an den Geschäftsführer.
D&O Vermögensschadenhaftpflicht / Vermögensschadens-Rechtsschutz
Wer
kann dazu schon "Nein" sagen ...
Zwei
Prokuristen sind sich einig: Bei diesem sensationell günstigen
Preis muss man zuschlagen. Das tun sie auch. Dabei überschreiten
sie allerdings das veran- schlagte Jahreslimit in beträchtlichem
Umfang. Der Preis sinkt danach noch viel tiefer. Hätte man erst
jetzt gekauft, wäre dem vertretenen Unternehmen ein hoher
Verlust erspart geblieben. Die Gesellschaft kündigt dem Geschäftsführer
und verlangt von ihm den Ersatz des entstandenen Schadens. Vorwurf:
Mangelnde Überwachung seiner leitenden Angestellten.
D&O Vermögensschadenhaftpflicht / Vermögensschadens-Rechtsschutz
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