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      Befreiung GRV - Sozialversicherungsbefreiung

      befreiung_grv_2Befreiung GRV / Sozialversicherungsbefreiung, ist ein
      Thema für geschäftsführende Gesellschafter und deren
      Angehörige. Gerade für Geschäftsführer, aber auch für
      mitarbeitende Familienmitglieder stellt sich die Frage der
      Sozialversicherungsbefreiung (Befreiung GRV).

      Informieren Sie sich jetzt zu folgenden Themen:

      n Sozialversicherungsbefreiung
      n Sozialversicherungsrechtliche Statusprüfung
      n GGF-Versorgung / Betriebliche Altersversorgung

      Entscheider brauchen Sicherheit. ORTHEY vermittelt seit 1989 Expertenlösungen
      zur Sozialversicherungsbefreiung von Unternehmern und Entscheidern.


      befreiung_grv_3


      Befreiung GRV - Sozialversicherungsbefreiung rechtssicher prüfen

      Die Sozialversicherungspflicht bzw. "Befreiung GRV" ist für Geschäftsführer und deren
      mitarbeitende Familienmitglieder im Gesetz nicht eindeutig geregelt. Rechtssicherheit
      sucht man daher im Gesetz vergeblich.

      Nur ein Blick in diverse Rundschreiben der Spitzenverbände der Sozialversicherung hilft
      weiter. Ebenso kann man auf die Rechtsprechung der Sozialgerichte zurückgreifen. Immer
      häufiger haben Betroffene jedoch keinen Anspruch auf Leistung. Und dass, obwohl sie
      über Jahrzehnte "Pflichtbeiträge" geleistet haben. Die höchst-richterliche Rechtsprechung
      tendiert zunehmend in diese Richtung.

      zur Befreiung GRV / Sozialversicherungsbefreiung


      Befreiung GRV - Sozialversicherungsbefreiung nach erfolgter Statusprüfung

      Entscheider handeln. Amateure hoffen. Geschäftsführer sollten unbedingt frühzeitig
      ihren eigenen, sowie den sozialversicherungsrechtlichen Status ihrer Angehörigen
      prüfen lassen. Nur so erhält man klare Verhältnisse. Nur dann kann man im Fall der
      Fälle mit Arbeitslosen- oder Insolvenzgeld rechnen. Gleiches gilt für Erwerbs-
      minderungsrenten. 

      Nur eine Statusprüfung mit anschließendem Antrag auf
      Sozialversicherungsbefreiung
      macht Schluss mit der ständigen Unsicherheit, dass ein Betriebsprüfer aufgrund eigenen
      Ermessens von einer "selbständigen" Tätigkeit ausgehen könnte. Sollte dieser Fall ein-
      treten, würden ggf. sämtliche Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung einer kompletten
      Nachversteuerung unterzogen.
      (vgl. u. a. BFH v. 06.06.2002, DStR 2002)


      Befreiung GRV - Erstattung von Beiträgen

      Wird eine Sozialversicherungsbefreiung erfolgreich durchgeführt, so werden die bereits
      zu Unrecht gezahlten Beiträge in der Regel an Sie zurück erstattet. Zukünftige Pflicht-
      oder Zwangsbeiträge entfallen. Die hieraus frei werdenden Mittel, stehen Ihnen nach
      einer Sozialversicherungsbefreiung für deutlich effektivere private und/oder betriebliche
      Versorgungsmaßnahmen zur Verfügung.

      Sprechen Sie mit uns. Wir unterstützen Sie kompetent bei einer sozialversicherungs-
      rechtlichen Prüfung mit anschließendem Antrag auf
      Sozialversicherungsbefreiung.


      zur Befreiung GRV / Sozialversicherungsbefreiung















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