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      Rente ergnzen - Verschenken Sie kein Geld !

      Wenn Sie Ihre Rente ergnzen wollen, bieten sich viele Möglichkeiten. Zum Beispiel
      die
      Basisrente. Dies ist eine private Leibrentenversicherung, die bei einem Lebens-
      versicherer abgeschlossen werden kann. Die Basisrente ist interessant für jeder-
      mann. Nutzen Sie die Förderung vom Staat. Überzeugen Sie sich von den erst-
      klassigen Leistungen, die Ihnen eine Basisrente bietet.
      Anfrage    
        


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      Sprechen Sie uns an. Wir können Ihnen helfen: Telefon 0 26 62 / 94 56 0 



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      Fachkolumne von Thomas Orthey - Rhein-Zeitung WIRTSCHAFT 28.02.2005 -
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      Mehr als 100 Anbieter und mehr als 1.000 Tarifkombinationen zur Basisrente machen
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      Wir können Ihnen helfen, wenn Sie Ihre Rente ergnzen wollen und ...

       die höchstmögliche lebenslang garantierte Basisrente suchen
       die höchstmögliche prognostizierte Basisrente suchen
       die bestmögliche Kombination aus "Garantie" und "Prognose" suchen


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      Verbrauchertipps von ORTHEY seit 1996
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      Wir haben uns zur Aufgabe gemacht, Selbständigen,
      Freiberuflern und Angestellten objektiv und kompetent
      die besten Basisrenten Deutschland's zu vermitteln. Dies-
      bezüglich arbeiten wir derzeit mit ca. 100 führenden
      Versicherern zusammen.


      GDV-Broschüre zur Basisrente - PDF 28 S. - 2,62 MB
      hier kostenlos downloaden



      Rente ergnzen:  Wer Basisrenten anbietet

      Als Versicherungsmakler ermitteln wir für unsere Kunden die besten Basisrenten.
      Wir sind unabhängig von allen Versicherer-, Verbands- und Konzerninteressen.
      Folgende Versicherer bieten Tarife an, mit denen Sie Ihre Rente ergnzen können:


      Aachener-Münchner, Allianz, Alte Leipziger, ARAG, Aspecta, ASSTEL, AXA, Barmenia, Basler, Bayrische Beamten, BHW, Canada Life, CiV, Concordia, Condor, Continentale, Cosmos, Deutsche Antwalt- und Notarversicherung, DBV-Winterthur, DEBEKA, Delta Direkt, Deutsche Ärzteversicherung, Deutscher Herold, Deutscher Ring, DEVK Eisenbahn, DEVK Allgemeine, Dialog, Direkte Leben, Deutsche Lebensversicherungs-AG, DWS, EUROPA, Familienfürsorge, Generali, Gerling, Gothaer, Gutingia, Hamburg-Mannheimer, Hamburger, Hannoversche, HanseMerkur, HDI, HELVETIA, HUK-COBURG, HUK24, IDEAL, Iduna, INTER, InterRisk, Itzehoer, Karlsruher, KarstadtQuelle, LV 1871, LVM, MAMAX, Mecklenburgische, MLP, MÜNCHNER VEREIN, Neue Bayrische Beamten, Neue Leben, NÜRNBERGER, NÜRNBERGER BEAMTEN, oeco capital, Öffenliche, Ontos, PAX, PB, Plus, Provinzial NordWest, Provizial Rheinland, R+V, Reinland, Saarland, Skandia, Standard Life, Stuttgarter, SDK-Süddeutsche, SV SparkassenVersicherung, Swiss Life, uniVersa, PROVINZIAL, VHV, VICTORIA, Volksfürsorge, Volkswohl Bund, Vorsorge, VPV, WGV Schwäbische, Württembergische, WWK, Zürich.


      Rente ergnzen:  Wer für Basisrenten förderberechtigt ist

      Zur Basisrente ist praktisch jeder förderberechtigt.

       Arbeitnehmer
       Selbständige
       Beamte
       nicht Erwerbstätige
       Rentner

      Besonders interessant ist die Basisrente für Selbständige und viele Freiberufler.
      Denn diese Personengruppe kann die attraktiven steuerlichen Abzugsmöglichkeiten
      (Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgeaufwendungen) der Basisrente in voller
      Höhe nutzen. Dies besonders wichtig, denn Selbständige haben keine gesetzliche
      Rentenversicherung. Sie erhalten keine gesetzliche Altersrente. Selbständige müssen
      daher privat vorsorgen. Eine Basisrente bietet ideale Voraussetzungen.

      Anfrage    


      Basisrente:  Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen

      Damit eine Basisrente als förderberechtigt gilt, müssen verschiedene Voraus-
      setzungen erfüllt sein:

       Die Basisrente muss eine lebenslange monatliche Rente (Leibrente) vorsehen
       Die Basisrente muss garantierte Leistungen vorsehen
       Die Basisrente darf frühestens ab dem 60. Lebensjahr gezahlt werden
       Die Basisrente ist grundsätzlich nicht vererbbar
       Die Basisrente darf nicht übertragen, beliehen, veräußert oder kapitalisiert werden


      Basisrente:  Welche Zusatzleistungen möglich sind

      Die Basisrente dient in erster Linie als ergänzende, lebenslange Altersvorsorge.
      Dennoch können verschiedene Zusatzleistungen für bestimmte Risikobereiche mit
      eingeschlossen werden, so wie es die jeweilige Lebenssituation erfordert:

       Basisrente mit Berufsunfähigkeitsschutz
       Basisrente mit Erwerbsunfähigkeitsschutz
       Basisrente mit Ehegattenrente
       Basisrente mit Waisenrente

      rente ergnzen 4



      Basisrente:  Wie gezahlt werden kann

      Die Basisrente kann sehr flexibel finanziert werden. Zur Auswahl stehen:

       variable Beitragszahlungen
       monatliche Beitragszahlungen
       jährliche Beitragszahlungen
       beitragsfreie Zeiträume können ebenfalls vereinbart werden



      Basisrente:  Vorteile in der Einzahlungsphase

      Die Basisrente wird vom Staat über steuerfreie Beitragszahlungen gefördert.
      Diese werden schrittweise bis zum Jahr 2025 eingeführt. Im Jahr 2025 dürfen
      Beitragszahlungen zur Basisrente - zusammen mit den Beiträgen zur gesetz-
      lichen Rentenversicherung

       bis zu 20.000 Euro für Ledige
       bis zu 40.000 Euro für Verheiratete 

      als Sonderausgaben vom versteuerten Einkommen abgezogen werden.


      Im Kalenderjahr 2007 sind zunächst 64 Prozent der Beiträge zur Basisrente
      steuerfrei. Dies entspricht

       12.800 Euro für Ledige
       25.600 Euro für Verheiratete

      Wichtig für Angestellte:

      Bitte beachten, dass der für die Basisrente steuerlich wirksame Betrag um
      den Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil gekürzt wird.


      Basisrente:  Wie sie sich rechnet !

      Angestellter, 30 Jahre, verheiratet
      zu versteuerndes Einkommen 2007
      50.000 EUR (Splittingtabelle)

      Selbständig, 45 Jahre, alleinstehend,
      zu versteuerndes Einkommen 2007
      70.000 EUR (Grundtabelle)*

      Beitrag zu Basisrente 2007

      2.400 EUR  

         Beitrag zu Basisrente 2007

      6.000 EUR  

      davon abzugsfähig

      64 %  

         davon abzugsfähig

      64 %  

      = steuerlich absetzbar

      1.536 EUR  

         = steuerlich absetzbar

      3.840 EUR  

      z.B. Grenzsteuersatz

      30,9 %  

         z.B. Grenzsteuersatz

      44,3 %  

      = Steuerersparnis 2007

      475 EUR  

         = Steuerersparnis 2007

      1.701 EUR  

      Förderquote für 2007

      19,8 %  

         Förderquote für 2007

      28,4 %  

      Beiträge gesamt 2007-2041

      84.000 EUR  

         Beiträge gesamt 2007-2041

      120.000 EUR  

      Steuerersparnis gesamt

      23.419 EUR  

         Steuerersparnis gesamt

      44.068 EUR  



      Basisrente:  Vorteile in der Auszahlungsphase

      Die Basisrente ist in der Leistungsphase (Bezug von Basisrente) wie auch die
      gesetzliche Rente voll zu versteuern. Sozialversicherungsabgaben fallen allerdings
      nicht an. Es spielt keine Rolle, ob die Beiträge auf steuerfreien oder bereits ver-
      steuerten Einzahlungen beruhen.

      Vorteil:

      Die volle Versteuerung (100 %) greift erst ab dem Jahr 2040. Wer im Jahr 2007
      in Rente geht und eine Basisrente bezieht, muss nur 54 Prozent der gezahlten
      Basisrente versteuern. Und dies gilt auf Dauer!


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      Basisrente:  Piet Klocke fasst zusammen ...

      So kann man die Basisrente auch erklären:












       

       

       


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