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| Aachener-Münchner, Allianz, Alte Leipziger, ARAG, Aspecta, ASSTEL, AXA, Barmenia, Basler, Bayrische Beamten, BHW, Canada Life, CiV, Concordia, Condor, Continentale, Cosmos, Deutsche Antwalt- und Notarversicherung, DBV-Winterthur, DEBEKA, Delta Direkt, Deutsche Ärzteversicherung, Deutscher Herold, Deutscher Ring, DEVK Eisenbahn, DEVK Allgemeine, Dialog, Direkte Leben, Deutsche Lebensversicherungs-AG, DWS, EUROPA, Familienfürsorge, Generali, Gerling, Gothaer, Gutingia, Hamburg-Mannheimer, Hamburger, Hannoversche, HanseMerkur, HDI, HELVETIA, HUK-COBURG, HUK24, IDEAL, Iduna, INTER, InterRisk, Itzehoer, Karlsruher, KarstadtQuelle, LV 1871, LVM, MAMAX, Mecklenburgische, MLP, MÜNCHNER VEREIN, Neue Bayrische Beamten, Neue Leben, NÜRNBERGER, NÜRNBERGER BEAMTEN, oeco capital, Öffenliche, Ontos, PAX, PB, Plus, Provinzial NordWest, Provizial Rheinland, R+V, Reinland, Saarland, Skandia, Standard Life, Stuttgarter, SDK-Süddeutsche, SV SparkassenVersicherung, Swiss Life, uniVersa, PROVINZIAL, VHV, VICTORIA, Volksfürsorge, Volkswohl Bund, Vorsorge, VPV, WGV Schwäbische, Württembergische, WWK, Zürich. |
Rente ergnzen:
Wer für Basisrenten förderberechtigt ist
Zur
Basisrente ist praktisch jeder förderberechtigt.
Arbeitnehmer
Selbständige
Beamte
nicht Erwerbstätige
Rentner
Besonders interessant ist die Basisrente für Selbständige
und viele Freiberufler.
Denn diese Personengruppe
kann
die attraktiven steuerlichen Abzugsmöglichkeiten
(Sonderausgabenabzug
für Altersvorsorgeaufwendungen) der Basisrente
in voller
Höhe nutzen. Dies besonders wichtig, denn
Selbständige haben keine gesetzliche
Rentenversicherung.
Sie erhalten keine gesetzliche Altersrente. Selbständige
müssen
daher privat vorsorgen. Eine Basisrente bietet
ideale Voraussetzungen.
Anfrage
Damit
eine
Basisrente als förderberechtigt gilt, müssen
verschiedene Voraus-
setzungen erfüllt sein:
Die Basisrente muss eine lebenslange monatliche
Rente (Leibrente) vorsehen
Die Basisrente muss garantierte Leistungen
vorsehen
Die Basisrente darf frühestens ab dem 60.
Lebensjahr gezahlt werden
Die Basisrente ist grundsätzlich nicht vererbbar
Die Basisrente darf nicht übertragen, beliehen,
veräußert oder kapitalisiert werden
Die
Basisrente dient in erster Linie als ergänzende,
lebenslange Altersvorsorge.
Dennoch können verschiedene
Zusatzleistungen für bestimmte Risikobereiche mit
eingeschlossen werden, so wie es die jeweilige Lebenssituation
erfordert:
Basisrente mit Berufsunfähigkeitsschutz
Basisrente mit Erwerbsunfähigkeitsschutz
Basisrente mit Ehegattenrente
Basisrente mit Waisenrente

Basisrente:
Wie gezahlt werden kann
Die
Basisrente kann sehr flexibel finanziert werden.
Zur Auswahl stehen:
variable Beitragszahlungen
monatliche Beitragszahlungen
jährliche Beitragszahlungen
beitragsfreie Zeiträume können ebenfalls vereinbart
werden
Die
Basisrente wird vom Staat über steuerfreie Beitragszahlungen
gefördert.
Diese werden schrittweise bis zum Jahr
2025 eingeführt. Im Jahr 2025 dürfen
Beitragszahlungen
zur Basisrente - zusammen mit den Beiträgen zur gesetz-
lichen
Rentenversicherung
bis zu 20.000 Euro für Ledige
bis zu 40.000 Euro für Verheiratete
als
Sonderausgaben vom versteuerten Einkommen abgezogen
werden.
Im
Kalenderjahr 2007 sind zunächst 64 Prozent der Beiträge
zur Basisrente
steuerfrei. Dies entspricht
12.800 Euro für Ledige
25.600 Euro für Verheiratete
Wichtig
für Angestellte:
Bitte beachten, dass
der für die Basisrente steuerlich wirksame Betrag um
den
Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil gekürzt wird.
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Angestellter,
30 Jahre, verheiratet |
Selbständig,
45 Jahre, alleinstehend, |
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Beitrag zu Basisrente 2007 |
2.400 EUR |
Beitrag zu Basisrente 2007 |
6.000 EUR |
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davon abzugsfähig |
64 % |
davon abzugsfähig |
64 % |
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= steuerlich absetzbar |
1.536 EUR |
= steuerlich absetzbar |
3.840 EUR |
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z.B. Grenzsteuersatz |
30,9 % |
z.B. Grenzsteuersatz |
44,3 % |
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= Steuerersparnis 2007 |
475 EUR |
= Steuerersparnis 2007 |
1.701 EUR |
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Förderquote für 2007 |
19,8 % |
Förderquote für 2007 |
28,4 % |
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Beiträge gesamt 2007-2041 |
84.000 EUR |
Beiträge gesamt 2007-2041 |
120.000 EUR |
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Steuerersparnis gesamt |
23.419 EUR |
Steuerersparnis gesamt |
44.068 EUR |
Die
Basisrente ist in der Leistungsphase (Bezug
von Basisrente) wie auch die
gesetzliche Rente voll
zu versteuern. Sozialversicherungsabgaben fallen allerdings
nicht
an. Es spielt keine Rolle, ob die Beiträge auf steuerfreien
oder bereits ver-
steuerten Einzahlungen beruhen.
Vorteil:
Die
volle Versteuerung (100 %) greift erst ab dem Jahr 2040. Wer
im Jahr 2007
in Rente geht und eine Basisrente bezieht,
muss nur 54 Prozent der gezahlten
Basisrente versteuern.
Und dies gilt auf Dauer!
Wir
freuen uns, von Ihnen zu hören. Rückruf-Garantie bis 12.00 Uhr
nächster Werktag.
Wir
freuen uns auf Ihren Kontakt !
Am schnellsten geht's
per Telefon 0 26 62 / 94 56 0
So
kann man die Basisrente auch erklären:
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